Netze
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Mit der gemeinsamen Netzgesellschaft 24/7 Netze GmbH erfüllen die Partner MVV Energie AG und die Energieversorgung Offenbach AG die Unbundling-Vorgaben des Gesetzgebers. Demnach muss der Netzbetrieb von Vertrieb und Erzeugung getrennt werden.
Die 24/7 Netze GmbH wurde zum 1. Oktober 2006 mit Sitz in Mannheim gegründet und führt den Betrieb der Netze zusammen.
Mit gebündelten Kräften können MVV Energie und EVO wirtschaftlicher arbeiten, ihre Kosten im zunehmenden Wettbewerb senken und eine führende Rolle in der Rhein-Main-Neckar-Region übernehmen. Die neue Netzgesellschaft ist bereit für die nächste Phase der Liberalisierung der Energiemärkte und meistert die Aufgaben, die von Seiten der Politik, der Verbraucher und nicht zuletzt der Aktionäre an sie gestellt werden.
Die aktuellen Informationen zur Netznutzung finden Sie auf den Internetseiten der
24/7 Netze GmbH
Gleichbehandlungsprogramm Strom
Grundversorger
Der Grundversorger im Netzgebiet der Energieversorgung Offenbach AG nach § 36 Abs. 2 und § 118 Abs. 3 EnWG ist die Energieversorgung Offenbach AG (EVO).
Gleichbehandlungsprogramm
Zur Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs hat die EVO sich ein Gleichbehandlungsprogramm gem. § 8 Abs. 5 EnWG aufgestellt. Die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms wird durch den Gleichbehandlungsbeauftragten Herrn Funk überwacht.
Hier können Sie sich den aktuellen Bericht über die Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms gem. § 8 Abs. 5 EnWG downloaden:
Gleichbehandlungsprogramm Gas
Grundversorger
Der Grundversorger im Netzgebiet der GVO ist gemäß § 36 Abs. 2 und § 118 Abs. 3 EnWG ist die GVO.
Gleichbehandlungsprogramm
Zur Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs hat die GVO sich ein Gleichbehandlungsprogramm gem. § 8 Abs. 5 EnWG aufgestellt. Die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms wird durch den Gleichbehandlungsbeauftragten Herrn Funk überwacht.
Hier können Sie sich den aktuellen Bericht über die Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms gem. § 8 Abs. 5 EnWG einsehen:
Die EVO - ein Portrait
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Energiewirtschaftgesetz
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Erdgas als Kraftstoff -
Die clevere Alternative
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