Versorgungsbedingungen
Das Energiewirtschaftgesetz bildet die Grundlage für die bundesweit einheitlichen "Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung“.
Darauf basiert die Energielieferung der EVO und der GVO (Gasversorgung Offenbach GmbH).
Das EnWG und die jeweils gültigen Verordnungen finden Sie als Link oder PDF-Datei auf dieser Seite.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Der Zweck des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
Datum des Inkrafttretens: 13.07.2005 / Zuletzt geändert am 16.01.2012
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungs-netz (StromGVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitäts-versorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.
Datum des Inkrafttretens: 08.11.2006 / Zuletzt geändert am 04.11.2010
Mit dieser Verordnung wurde die bisher gültige AVBEltV abgelöst.
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschafts-gesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben.
Datum des Inkrafttretens: 08.11.2006 / Zuletzt geändert am 04.11.2010
Mit dieser Verordnung wurde die bisher gültige AVBGasV abgelöst.
Allgemeine Versorgungsbedingungen Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) regeln die Vertragsbedingungen für die Belieferung von Fernwärme.
Datum des Inkrafttretens: 20.06.1980 / Zuletzt geändert am 04.11.2010
Allgemeine Versorgungsbedingungen Wasser (AVBWasserV)
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) regeln die Vertragsbedingungen für die Belieferung von Wasser.
Datum des Inkrafttretens: 01.04.1980 / Zuletzt geändert am 13.01.2010
Konzessionsabgabenverordnung
Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) regelt die Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlagerung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, abgeben müssen.
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