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GVO Classica Erdgas - Grundversorgung

Stand: 01.01.2012
GVO Classica Erdgas
(Grund- und Ersatzversorgung)
Netto Brutto
Verbrauchspreis in Ct/kWh    
für die ersten 4.000 kWh 7,79 9,27
für alle weiteren kWh 6,19 7,37
Grundpreis in Euro/Monat 3,00 3,57
Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende

 

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Rechtliches:

Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Bruttoverbrauchspreise enthalten variable Anteile, die nicht von der Preisgarantie umfasst werden. Dies sind die Erdgassteuer in Höhe von derzeit netto 0,55 Ct./kWh (entspricht rd. 9 % bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh) und die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Insgesamt beträgt der von der Preisgarantie erfasste Preisanteil rd. 72 % des Bruttopreises. Werte sind kfm. gerundet. Dadurch können sich bei der Abrechnung zum Teil geringfügig andere Werte ergeben. Das Recht der Gasversorgung Offenbach GmbH auf Preisanpassung aus Ziffer 4.2 des Gaslieferungsvertrages bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit unberührt. Die Haftung der GVO ist gemäß den aktuellen Gaslieferbedingungen beschränkt. Das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform ist mit Wirkung zum 01.04.1999 in Kraft getreten. Gemäß Artikel 2 (Änderung des Mineralölsteuergesetzes) ist die Erdgassteuer auf zu Heizzwecken eingesetztes Erdgas zum 01.01.2003 in vollem Umfang in dem zu zahlenden Erdgaspreis enthalten. Der Verbrauchspreis enthält die Konzessionsabgabe nach § 2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Hinweis: steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Informationen über die Rechte von Haushaltskunden erhalten Sie unter: Schlichtungsstelle Energie (Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, E-Mail info@schlichtungsstelle-energie.de). Der Anruf der Schlichtungsstelle kann erst nach Ablauf einer vierwöchigen Frist erfolgen, in der es nicht zur Abhilfe in dem Beschwerdefall gekommen ist. Sofern Sie Ihr Gas vorwiegend beruflich nutzen, wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 80 01, 53105 Bonn, E-Mail verbraucherservice-energie@bnetza.de

Wartung Ihrer Erdgasanlage

Unter 069/8060-4200 informieren wir Sie wochentags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr über die gültigen Wartungspreise und beantworten auch gerne weitere Fragen.

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