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Trinkwasseranalyse-Werte im 4. Quartal 2011

Bezeichnung

Messwerte für

Grenzwerte

(Einheit) Offenbach Mainhausen Dietzenbach (TrinkwV)
Härtebereich 1,8-2,8 1,4 1,4-1,7 -
Gesamthärte*(°dH) 9,9-15,9 7,9-8,1 7,9-9,4 -
Blei (mg/l) <0,004 <0,004 <0,004 0,01
Calcium (mg/l) 55-78 43-45 43-53 -
Kalium (mg/l) 3,5-4,3 1,8-1,9 1,8-1,9 -
Magnesium (mg/l) 10-26 8-9 8-9 -
Mangan (mg/l) <0,005 <0,005 <0,005 0,05
Natrium (mg/l) 11,2-18,1 9,2-9,3 9,2-10,8 200
Nitrat (mg/l) 22-42 13 13-33 50
Nitrit (mg/l) <0,05 <0,05 <0,05 0,5mg u. 0,1mg**
pH-Wert 7,7-8,3 8,1-8,4 7,9-8,8 >=6,5 u.<=9,5

1 g = 1000 mg | 1 mg = 1000 µg | °dH = Grad deutscher Härte
* Summe Erdalkalien
** Ausgang Wasserwerk

 

Wir informieren Sie im Folgenden über die neuen Härtebereiche:

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungs- mittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

Härtebereich weich (1): 
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH) 

Härtebereich mittel (2): 
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH) 

Härtebereich hart (3): 
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

Wie bisher haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich mindestens einmal jährlich, ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs in einer wirksamen Weise mitzuteilen. 

 


Der gesetzliche Hintergrund
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt eindeutig, wie Wasserwerke ihr Trinkwasser untersuchen müssen. Die TrinkwV legt auch fest, was und wie die Gesundheitsämter überwachen und kontrollieren. So wird unser Trinkwasser in regelmäßigen Abständen bakteriologisch untersucht. Darüber hinaus muss es farb- und geruchlos sein, darf weder Krankheitserreger noch gesundheitsschädliche Konzentrationen chemischer oder radioaktiver Stoffe enthalten, und geschmacklich muss es selbstverständlich stets einwandfrei sein.

Für viele Substanzen existieren inzwischen Grenzwerte. Sie sind so niedrig bemessen, dass sie kurzfristig überschritten werden können, ohne gesundheitliche Risiken einzugehen. Diese kurzen Zeitspannen sind wichtig, um technische Einrichtungen oder Netzstücke in Stand zu halten oder zu sanieren. 

 


Unser Trinkwasser ist uneingeschränkt genießbar
Die regelmäßig durchgeführten Analysen des Offenbacher, Mainhausener und Dietzenbacher Trinkwassers belegen beste Qualität. Selbstverständlich ist es für Babynahrung bestens geeignet, und auch mit Kohlensäure versetzt kann es immer genossen werden. Besonders für Babynahrung empfehlen wir aber Trinkwasser aus der Kaltwasserleitung, da eine zentrale Warmwasseraufbereitung die Qualität des Trinkwasser beeinflussen kann.

Natürlich entspricht unser Trinkwasser den gesetzlichen Bestimmungen wie Trinkwasserverordnung, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Auch die Güteanforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllt unser Trinkwasser.

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