EVO Kundenservice
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Weitere Antworten auf häufige Fragen.
- Bin ich mit dem Ladeanschluss auf ein bestimmtes Modell festgelegt?
Ladestecker, Kabel und Steckdosen sind standardisiert. In der EU setzt man überwiegend den Typ-2-Stecker ein. An diesen können Sie fast jedes Modell anschließen. Nur für manche ältere japanische Fahrzeuge oder Importfahrzeuge benötigen Sie einen speziellen CHAdeMO-Adapter. Die Ladedauer kann allerdings variieren, denn die wird nicht von der Wallbox, sondern von Ihrem Elektrofahrzeug gesteuert. Es kann nur so viel Ladeleistung von der Wallbox aufnehmen, wie der On-Board-Charger ermöglicht.
- Ist das Kabel für den Ladeanschluss diebstahlsicher?
Ja, das Ladekabel ist verriegelt und kann nur durch den Besitzer oder Mieter des Fahrzeugs z.B. mit der dazugehörenden App entsperrt und entfernt werden. Ein unbefugtes Abziehen des Ladesteckers von außen ist unmöglich.
- Kann ich auch als Mieter im Mehrfamilienhaus eine Ladestation installieren?
Grundsätzlich ja. Allerdings sind hier noch einige Rahmenbedingungen zu beachten.
Die drei wichtigsten Rahmenbedingungen:
- Der Hausanschluss darf nicht überlastet werden.
- Eine eventuelle Abrechnung des Stroms muss eichrechtlich konform sein.
- Der Gebäudeeigentümer muss immer zustimmen.
Um dies alles zu berücksichtigen, binden Sie am besten einen Dienstleister, z.B. die EVO ein. Mit unseren Produkten werden entsprechende Systeme im Gebäude installiert. Wir betreiben diese, überwachen den maximalen Ladestrom mit Lastmanagementsystemen, halten sie instand, eichen sie und führen auch eine eventuelle Abrechnung durch.
Speziell für Mehrfamilienhäuser und Quartiere bietet die EVO Mietern an, entsprechende Ladestationen von der EVO zu erwerben bzw. in einer späteren Phase auch von der EVO zu mieten. Dazu ist aber eine Vereinbarung mit dem Gebäudeeigentümer erforderlich, die z.B. die Kostentragung der Stromzuführung regelt. Gebäudeeigentümer kommen bei Interesse am besten direkt auf uns zu, Mieter sollten vorher Kontakt mit dem Gebäudeeigentümer aufnehmen.
- Kann ich auch bei Regen und Schnee eine Ladestation im Freien nutzen?
Ja, die gesamte Ladetechnik inklusive Steckverbindungen am Fahrzeug und am entsprechend wetterfesten Ladepunkt ist so konstruiert, dass keine Schäden durch Nässe oder Frost entstehen können.
- Kann ich auch eine normale Steckdose zum Laden nutzen?
Im Notfall ja. Das birgt aber Gefahren, denn eine Haushaltssteckdose ist nicht auf diese starke Belastung für die lange Zeit ausgelegt. Es kann leicht zu Überhitzung und Defekten kommen. Deshalb sollten Sie ein E-Auto grundsätzlich nur an geeigneten Ladepunkten für E-Fahrzeuge aufladen. Diese Ladepunkte sind mit einer Steuer-Elektronik ausgestattet, die den Ladevorgang überwacht und im Falle einer Störung sofort abschaltet.
- Lässt sich die Ladestation im Design meines Unternehmens gestalten?
Ja, Sie können Ihre Ladestation auf Wunsch individualisieren und beschriften.
- Muss die Ladestation unbedingt an der Wand montiert werden?
Nein, Sie können auch eine oder mehrere Stelen mit Ladestationen aufstellen. Diese sind freistehend, die Strom-Zuleitung befindet sich im Boden. Ideal für Kunden- und Mitarbeiter-Parkplätze im Freien.
- Muss ich eine Ladestation anmelden und wie geschieht das?
Jede Ladestation im Netzgebiet der Energienetze Offenbach (ENO) muss bei der ENO angemeldet werden. Dabei gilt: Ladestationen unter 11kW sind anzeigepflichtig, über einer Gesamtleistung von 11 kW muss die ENO zustimmen.
Die Anmeldung muss zwingend durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Eine Liste der aktuell konzessionierten Fachbetriebe im Netzgebiet der ENO können Sie im Installateurverzeichnis einsehen.
Die für die Anmeldung erforderlichen notwendigen Formulare (Hausanschlussantrag) können durch den Installationsbetrieb für die jeweiligen Kommunen auf der Internetseite der ENO heruntergeladen werden.
Wollen Sie nur eine unverbindliche Anfrage über die Machbarkeit einer Ladestation stellen, muss dies ebenfalls durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb mit dem gleichen „Antrag auf einen Hausanschluss“ erfolgen. Ihnen werden dann ggfs. Einschränkungen mitgeteilt und/oder Ihnen wird ein Angebot über erforderliche Nachrüstungen über den Installateur zugesendet.
Einen Anspruch auf Beantwortung einer Anfrage durch nicht konzessionierte Personen (z.B. Hausbesitzer) besteht nicht, da die ENO sich auf die Richtigkeit der Angaben verlassen muss. Bei nicht konzessionierten Anfragern müsste die ENO die Angaben vor Ort überprüfen, was derzeit nicht leistbar ist.
- Was ist der Unterschied zwischen E-Fahrzeug, Hybrid und Plug-in-Hybridfahrzeug?
Ein reines E-Fahrzeug ist mit Elektromotor und Batterie ausgestattet. Die Batterie wird über den Ladeanschluss aufgeladen. Ein Hybridfahrzeug fährt mit Verbrennungsmotor, der von einem E-Motor unterstützt wird, zum Beispiel auf Kurzstrecken in der Innenstadt. Ein Ladeanschluss existiert nicht, die Batterie wird beim Fahren aufgeladen. Ein Plug-in-Hybrid besitzt zwei starke Motoren: einen Verbrenner und einen Elektromotor. Der Elektromotor kann an einer Ladestation nachgeladen werden (Plug-in). Je nach Fahrsituation übernimmt der Verbrenner oder der E-Motor den Antrieb. Wenn besonders viel Leistung benötigt wird, können oft beide Motoren aktiviert werden.
- Was kostet der Einbau einer Wallbox?
Eine Wallbox für ein Einfamilienhaus z.B. kostet derzeit zwischen 500 und 1.000 Euro. Dazu kommen die Kosten für Elektriker und erforderliche Installationen, zum Beispiel für neue Kabel, Sicherheitsmaßnahmen oder zusätzliche Beleuchtung.
Für Mehrfamilienhäuser und Quartiere oder auch Gewerbe müssen weitere Dinge berücksichtigt werden. Siehe dazu auch die FAQ „Wie komme ich an eine Wallbox?“, „Wer trägt die Kosten für Beratung, Einbau und Hardware?“ und „Kann ich auch als Mieter im Mehrfamilienhaus eine Ladestation installieren?“
- Was kostet der Strom für das Aufladen?
Wenn Sie zu Hause laden, läuft der Strom in der Regel über Ihren normalen Haus-Stromtarif. Unterwegs nutzen Sie den jeweiligen Tarif des Ladesäulen-Anbieters, hinzu kommen evtl. Roaming-Gebühren.
- Welche Ausstattung meiner Ladestation ist sinnvoll?
Zwingend erforderlich ist ein Gleichstromfehlerschutz und idealerweise ein Typ-2-Kabel bzw. -Stecker.
Im Einfamilienhausbereich kann noch eine Verriegelung (z.B. Schlüsselschalter) sinnvoll sein, wenn die Ladestation von Unbefugten erreicht werden kann.
Im Außenbereich ist auch auf einen Wetterschutz (Sonne und Regen) zu achten, diesen bieten nicht alle Stationen.
Vielfach ist eine Beleuchtung sinnvoll, um das Hantieren mit den Kabeln zu erleichtern und die Unfallgefahr z.B. durch Stolpern zu minimieren.
Sollen mehrere Ladestationen in einem Gebäude bzw. auf einem Gelände installiert werden, ist fast immer ein Lastmanagementsystem erforderlich, damit der Hausanschluss nicht überlastet wird.
Soll oder muss der Strom abgerechnet werden, muss dies zwingend eichrechtlich konform auf Kilowattstunden-Basis geschehen (z.B. im Mietwohnungsbau und bei Wohnungseigentümergemeinschaften). Letzteres geschieht in der Regel durch Aufschalten der Ladestationen auf ein sogenanntes Backendsystem via Internet. In diesem wird jeder Ladevorgang registriert, eichrechtlich konform abgespeichert und eine monatliche Rechnung erzeugt. Für den Aufbau und Betrieb solcher Systeme benötigen Sie in der Regel einen kompetenten Partner, z.B. die EVO.
- Welche Leistung benötigt die Ladestation?
Hier sind zwei Aspekte von Bedeutung: Die Zeit, die für das Nachladen zur Verfügung steht und die Kilometerzahl, für die neuer Strom geladen werden soll.
Nehmen wir den deutschen Durchschnittsfahrer, der 30-40 km pro Tag fährt und über Nacht sein Fahrzeug lädt. Schließt er alle drei Tage das Ladegerät an, so muss Strom für hundert Kilometer Fahrstrecke nachgeladen werden. Dies entspricht mit Verlusten in etwa 18 kWh, die innerhalb von ca. 5 Stunden mit einer kleinen Ladestation mit 3,7 kW nachgeladen werden können (18 kWh geteilt durch 3,7 kW). Im privaten Bereich für durchschnittlich tägliche Fahrstrecken reicht also eine 3,7 kW Ladestation aus.
Anders sieht dies für Firmen aus, die z.B. für Kunden oder Vertreter eine Ladestation einrichten. Diese kommen oft hunderte Kilometer weit her und haben nicht selten noch eine lange Strecke vor sich. Hier kann nicht schnell genug geladen werden. 22 kW sind schon fast ein Muss.
Wichtig: Nachgeladen werden muss nur der verbrauchte Strom der tatsächlich gefahrenen Kilometer zwischen zwei Aufladungen, fast nie die komplette Batteriekapazität.
- Wer trägt die Kosten für Beratung, Einbau und Hardware?
Normalerweise derjenige, der den Einbau beauftragt, also in der Regel derjenige, der eine Lademöglichkeit möchte. Inwieweit sich der Gebäudeeigentümer an den Kosten beteiligt, da sich ja auch der Wert des Gebäudes erhöht, muss zwischen den Partnern abgestimmt werden.
Speziell für Mehrfamilienhäuser und Quartiere sowie auch Gewerbe bietet die EVO Mietern an, entsprechende Ladestationen von der EVO zu erwerben bzw. in einer späteren Phase auch von der EVO zu mieten. Dazu ist aber eine Vereinbarung mit dem Gebäudeeigentümer erforderlich, die z.B. die Kostentragung der Stromzuführung regelt. Gebäudeeigentümer kommen bei Interesse am besten direkt auf uns zu, Mieter sollten vorher Kontakt mit dem Gebäudeeigentümer aufnehmen.
- Wie komme ich an eine Wallbox?
Ladestationen für das private Eigenheim liefert und montiert ein im Netzgebiet konzessionierter Elektroinstallationsbetrieb. Er nimmt auch die Anmeldung beim Netzbetreiber vor.
Eine Liste der aktuell konzessionierten Fachbetriebe im Netzgebiet der ENO können Sie im Installateurverzeichnis einsehen.
Grundsätzlich gilt das gleiche auch für Mehrfamilienhäuser, Quartiere und Gewerbe. Allerdings sind hier noch einige Rahmenbedingungen zu beachten.
Die drei wichtigsten Rahmenbedingungen:
- Der Hausanschluss darf nicht überlastet werden.
- Eine eventuelle Abrechnung des Stroms muss eichrechtlich konform sein.
- Der Gebäudeeigentümer muss immer zustimmen.
Um dies alles zu berücksichtigen, binden Sie am besten einen Dienstleister, z.B. die EVO ein. Mit unseren Produkten werden entsprechende Systeme im Gebäude installiert. Wir betreiben diese, überwachen den maximalen Ladestrom mit Lastmanagementsystemen, halten sie instand, eichen sie und führen auch eine eventuelle Abrechnung durch.
Hier ist im Vorfeld eine umfassende Beratung sinnvoll.
- Wie lange dauert der Ladevorgang?
Die Faustregel bei leerer Batterie lautet: Batterieleistung geteilt durch Ladeleistung x 1,1. Bei einer Batterieleistung von 20 kWh und 3,7 kW Ladeleistung wären das: 20 geteilt durch 3,7 x 1,1 = knappe sechs Stunden Ladezeit. Da die Batterie aber nur selten komplett leer ist, dauert der tatsächliche Ladevorgang meistens nicht so lange.
- Wie viele Ladepunkte kann ich in meinem Gebäude bzw. Unternehmen installieren?
Das ist eine der am schwersten zu beantwortenden Fragen. Hier sind drei Aspekte zu berücksichtigen:
a) Die technische Belastbarkeit des Hausanschlusses.
Diese kann eine Elektrofachkraft bestimmen, indem die Stärke der Hauptsicherung für das Gebäude überprüft wird.
b) Die mit dem Netzbetreiber vereinbarte maximale Leistung.
Bei Errichtung bzw. vor Inbetriebnahme eines Gebäudes muss zwischen dem Gebäudeeigentümer und dem Netzbetreiber ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen werden. In diesem wird die maximale Leistung in Kilowatt für das Gebäude vereinbart. Hieraus errechnet sich dann der Baukostenzuschuss, der für das Gebäude an den Netzbetreiber zu entrichten ist. Ein Blick in den Netzanschlussvertrag, der in den Bauunterlagen sein sollte, gibt hier Auskunft. Die mit dem Netzbetreiber vereinbarte Leistung ist immer kleiner als die technische Belastbarkeit des Hausanschlusses.
c) Die im Gebäude tatsächlich bezogene maximale Leistung.
Und die ist oft nicht so ohne Weiteres bekannt.
Besteht für das Gebäude ein Stromliefervertrag mit Lastgangmessung (meist nur bei Gewerbe- und Industrieimmobilen), so kann die maximale Leistung im Abrechnungsjahr aus der Stromabrechnung entnommen werden, da diese Abrechnungsgrundlage ist.
Ebenfalls Glück kann man haben, wenn das Gebäude aus eigenen Trafostationen versorgt wird. Hier ist oft ein Messgerät eingebaut, dass die maximale Leistung anzeigt.
Existiert beides nicht (z.B. bei Wohnimmobilen, dort hat jede Wohnung einen eigenen Zähler), ist die tatsächlich gezogene Leistung nicht bekannt. Dann kann eine Elektrofachkraft diese Leistung ggfs. mit einer Stromzange o.ä. und Datalogger messen. Die Messung muss idealerweise bei maximaler Nutzung und über einen längeren Zeitraum (Datalogger) erfolgen. Ggfs. kann auch ein Planungsbüro die zu erwartende maximale Leistung rechnerisch bestimmen, indem die aktuellen Verbraucher erfasst werden. Der Netzbetreiber kennt die tatsächlich gezogene Leistung in solchen Gebäuden in der Regel ebenfalls nicht, eine Anfrage dort ist deshalb meist ergebnislos.
Binden Sie einen Dienstleister zur Installation der Ladeinfrastruktur (z.B. EVO) ein, so wird dieser Sorge dafür tragen, dass der Hausanschluss nicht überlastet wird.
- Wie weit komme ich mit einer Batterieladung?
Reine E-Fahrzeuge schaffen je nach Akku-Kapazität zwischen 100 und bis zu 480 Kilometer mit einer Batterieladung. Die Reichweite hängt von individuellen Faktoren ab, zum Beispiel Fahrstil, Wetter, Verkehrslage oder Anzahl der aktiven Stromverbraucher. Ein Plug-in-Hybrid ist mit zwei Motoren ausgerüstet: einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor. So kann das Fahrzeug entweder rein elektrisch gefahren werden, nur mit Verbrenner oder im Kombi-Betrieb mit beiden Motoren. Für Kurzstrecken genügt oft die rein elektrische Reichweite, die aktuell zwischen 40 und 60 Kilometer beträgt.
- Wo kann ich mein Auto aufladen?
Wo Sie wollen: an öffentlichen Ladestationen in Parkhäusern, an Tankstellen, auf vielen Supermarktparkplätzen und natürlich an privaten Ladepunkten.
- Woher weiß ich, welche Ladestation ich brauche?
Die Ladestation sollte über einen Typ-2-Stecker verfügen und muss in Deutschland einen Gleichstromfehlerschutz aufweisen (z.B. FI Typ 2). Der normale im Haushalt eingebaute Wechselstromfehlerschutz (FI Typ 1) reicht nicht aus. Im Gegenteil, dieser würde im Falle eines Gleichstromfehlers zerstört, der Fachmann sagt, er wird blind. Preiswerte Importware erfüllt diese Bedingungen oft nur unzureichend.
Alles andere ist eine Frage des Geschmacks, der Nutzung und des Ladeumfeldes. Siehe dazu auch die FAQ „Welche Leistung benötigt meine Ladestation?“ und „Welche Ausstattung meiner Ladestation ist sinnvoll?“.