Energieausweis für Ihr Gebäude

EVO Energieausweis für Ihr Gebäude schnell & einfach beantragen

Wie viel Energie Ihr Kühlschrank oder Ihre Waschmaschine verbraucht, ist schnell ermittelt. Aber wie sieht es bei Wohngebäuden aus? Auf dem Immobilienmarkt sorgt der Energieausweis für Klarheit und Transparenz. Er erlaubt es Ihnen, den Energiebedarf unterschiedlicher Gebäude schnell und einfach miteinander zu vergleichen. Schnell und einfach ist auch Ihr Weg zum Energieausweis – wenn er über die EVO führt. 

Ob Sie das betreffende Haus schon besitzen oder es erst erwerben möchten: Hauseigentümer und Verwalter können den verbrauchs- und den bedarfsorientierten Energieausweis (gemäß GEG) schnell und unkompliziert bei der EVO bestellen. Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie doch einmal mit einem unserer Effizienzberater.

  • Verbrauchsausweis für Wohngebäude

    Kosten & Bestellung

    Der Energieausweis ist nach der neuen Energieeinsparverordnung seit 01.07.2008 für Wohngebäude Pflicht. Bei uns erhalten Hauseigentümer und Verwalter schnell und unkompliziert einen Energieausweis.

    Für den Bestellvorgang benötigen Sie lediglich Ihre Wärme-Verbrauchsdaten der letzten 3 Kalenderjahre, sowie weitere Daten zur Beschaffenheit des Immobilie. Nach erfolgreicher Onlinebestellung, erhalten Sie innerhalb von ca. 4 Wochen den Energieausweis und die Rechnung per Post. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.

     

    Was kostet ein Energieausweis für Wohngebäude?

    • bis 5 Wohneinheiten: 110,00 Euro (netto) / 130,90 Euro (brutto) je Ausweis
    • 6 bis 15 Wohneinheiten: 150,00 Euro (netto) / 178,50 Euro (brutto) je Ausweis
    • 16 bis 20 Wohneinheiten: 200,00 Euro (netto) / 238,00 Euro (brutto) je Ausweis
    • 21 bis 100 Wohneinheiten: 350,00 Euro (netto) / 416,50 Euro (brutto) je Ausweis

    Zur Online-Bestellung

    Ab dem 1. Mai 2021 ergeben sich für die Erstellung von verbrauchsbasierten Energieausweisen nach den GebäudeEnergieGesetz (GEG) einige Änderungen.

    Für die Verifizierung des Objektes und der Maßnahmenvorschläge sind nach GEG § 84 aussagekräftige Fotos obligatorisch.

    Ab 1. Mai 2021 müssen Bilder für die Gebäudehülle (mindestens 2 Fotos) und die Anlagentechnik (mindestens 1 Foto) eingereicht werden. D.h. Energieausweise können nur noch dann beantragt werden, wenn die entsprechenden Fotos vorliegen.

    Das erste Foto der Gebäudehülle erscheint dann auf dem Titelblatt des Energieausweises.

     

    Verbrauchsdaten nicht zur Hand? So können Sie diese bei der EVO anfordern:

    Eigentümer und Hausverwalter können die Verbrauchsdaten für die 3 zurückliegenden Jahre schriftlich (per E-Mail) bei uns anfordern. Dieser Service ist für unsere Kunden kostenlos, wenn Sie den EVO-Energieverbrauchsausweis online bestellen. Bei weniger als 3 Wohnungen in einem Gebäude ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Einverständniserklärung der betroffenen Mieter/Eigentümer notwendig, die der Hausverwalter dem Schreiben an uns beilegen muss. Das Schreiben senden Sie bitte an folgende E-Adresse:

    effizienzberater@remove-this.evo-ag.de

    Hinweis zum Klimafaktor

    Liegt zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises für die jüngste Abrechnungsperiode noch kein Klimafaktor vor, so darf hierfür ersatzweise auf den jüngsten für den Standort des Gebäudes veröffentlichten Klimafaktor zurückgegriffen werden.

    Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand Vom 7. April 2015.)

  • Bedarfsausweis für Wohngebäude

    Der Bedarfsausweis ist für alle Gebäude zulässig. Wichtig hierbei: Seit dem 01.10.2008 ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen Pflicht, wenn deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. 

    Für den hochwertigen Bedarfsausweis kommt ein spezialisierter Ingenieur zu Ihnen und beurteilt alle wärmeabgebenden Bauteile Ihres Gebäudes auf ihre energetische Qualität. Dieses aufwendige Verfahren beurteilt die Bausubstanz und vermeidet somit Verschiebungen durch das individuelle Verhalten der Bewohner.

     

    Diese Ingenieurdienstleistung kostet für:

    • Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten: 350 Euro (brutto)
    • Gebäude ab 5 Wohneinheiten auf Anfrage

    Bei Interesse, senden Sie uns einfach eine E-Mail an effizienzberater@remove-this.evo-ag.de. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

  • Verbrauchsausweis für Gewerbeimmobilien (Nicht-Wohngebäude)

    Für Gebäude, die Sie gewerblich nutzen, sind Energieausweise vorgeschrieben. In viel frequentierten öffentlichen Gebäuden mit mehr als 250m² Fläche muss der Ausweis zudem sichtbar aushängen. Dessen Nutzen liegt auf der Hand: Er macht den Energieverbrauch oder -bedarf von Gebäuden vergleichbar und verschafft Ihnen darüber rasch Klarheit. So können Sie z.B. schon vor dem Kauf einer Immobilie deren tatsächliche Energiekosten feststellen. Und mit der energetischen Qualität eines Gebäudes identifizieren Sie zugleich Einsparpotenziale.

    Weitere Infos und die Online-Bestellung finden Sie hier...

  • Energieausweise für die Wohnungswirtschaft

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