11.02.2019
Anspruch auf reduzierte KWKG-, §19StromNEV- und Offshorehaftungsumlage
Versäumen Sie nicht die Meldefrist bei Ihrem Netzbetreiber: Am 31. März ist Stichtag!
Seit dem 01.01.2016 müssen Letztverbraucher, die eine Reduzierung der KWKG-Umlage, der § 19 StromNEV-Umlage und der Offshorehaftungsumlage in Anspruch nehmen wollen, dies dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres melden. Voraussetzung für eine Reduzierung ist ein Selbstverbrauch von mehr als 1 Mio. Kilowattstunden (kWh) pro Jahr.
Zur Beantragung können Sie dieses Musterformular verwenden:
Musterformular zur Mitteilung selbstverbrauchte Strommengen
Ergänzende Hinweise zu den einschlägigen Regelungen finden Sie bei unserer Tochterfirma Energienetze Offenbach GmbH unter:
www.energienetze-offenbach.de/strom/downloads/
Kunden im Netzgebiet der Mainnetz können gerne direkt den Kontakt zur Mainnetz GmbH aufnehmen:
