13.01.2017
Umlagen: Was ändert sich 2017?
Offenbach, Januar 2017. Die Energiepreise setzen sich aus einer Reihe unterschiedlicher Komponenten zusammen. Dazu gehören auch verbrauchsabhängige Umlagen aufgrund von Gesetzen und Verordnungen.
Welche davon im Jahr 2017 ansteigen oder sinken, zeigt die folgende Übersicht.
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz erhöht sich 2017 um 0,526 Cent pro Kilowattstunde - von 6,354 ct/kWh auf jetzt 6,880 ct/kWh.
Für 2017 rechnen die Übertragungsnetzbetreibern damit, dass die Erzeugung aus regenerativen Anlagen, vor allem wegen des Ausbaus der Windenergie, um rund 11 Terrawattstunden (TWh) steigt. Verstärkend wirkt sich aus, dass die Börsenerlöse für die Vergütung der eingespeisten Energie laut Prognosen sinken werden. - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Bundestag und Bundesrat haben am 15. und 16. Dezember 2016 das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) verabschiedet. Nach § 37 sinkt die KWKG-Umlage ab 1. Januar 2017 geringfügig - von 0,445 ct/kWh auf jetzt 0,438 ct/kWh.
Die Höhe der Umlage soll künftig für sämtliche Letztverbraucher gleich sein. Daher werden die bisher privilegierten Kunden, die mehr als 1.000.000 kWh pro Jahr beziehen, deutlich stärkerer belastet. Für Unternehmen der bisherigen Letztverbraucher-Gruppen B und C, die ab 2017 nicht mehr privilegiert sind, gilt jedoch übergangweise eine „Verdopplungsgrenze“:2016 2017 2018 LV-Gruppe B 0,04 ct/kWh 0,08 ct/kWh 0,16 ct/kWh LV-Gruppe C 0,03 ct/kWh 0,06 ct/kWh 0,12 ct/kWh - Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV, § 19 Abs. 2)
Die Umlage nach dieser Verordnung steigt für Lieferstellen bis 1.000.000 kWh/a leicht an – von 0,378 ct/kWh auf 0,388 ct/kWh. Über diesem Schwellenwert beträgt die Umlage unverändert 0,050 ct/kWh. - Offshore-Haftungsumlage (EnWG, § 17f)
Bei der Offshore-Haftungsumlage zeigt sich ein differenziertes Bild. Sie sinkt bei einem Jahresverbrauch bis 1.000.000 kWh je Lieferstelle von 0,040 ct/kWh auf 0,028 ct/kWh. Bei einem höheren Verbrauch steigt sie jedoch von 0,027 auf 0,038 ct/kWh. - Umlage für abschaltbare Lasten (AbLaV, § 18)
Die Umlage für abschaltbare Lasten wurde 2016 nicht erhoben. Im laufenden Jahr beträgt sie einheitlich 0,006 Cent/kWh.
Weitere Details zu den Umlagen finden sich auf der Seite Netztransparenz.de.