Teilnahmebedingungen
Sponsoring-Wettbewerb
„Mit Hand & Herz für die Region“ der Energieversorgung Offenbach AG (EVO)
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass das auf der Internetseite www.evo-ag.de/sponsoring zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wird. Mit der Abgabe des Bewerbungsformulars erklärt der Teilnehmer sich mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden.Zulässige Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Vereine aus den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Ökologie. Zwischen dem Verein und der EVO muss zum Zeitpunkt der Festlegung der Gewinner des Wettbewerbs durch das Gremium (siehe Ziffer 8) mindestens ein Stromliefervertrag mit der EVO bestehen.Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist beginnt am 15.11.2019 und endet am 17.01.2020. Maßgeblich ist der Tag der Absendung. Bewerbungen werden über das Onlineformular auf www.evo-ag.de/sponsoring entgegengenommen.Bewertungskriterien
Maßgeblich für die Bewertung der Bewerbungen und die Sponsoringentscheidung der EVO ist, dass das im Bewerbungsformular vorgestellte Projekt mit der Unternehmensphilosophie der EVO im Einklang steht.
Die Zuteilung der Sponsoringmittel erfolgt zweckgebunden. Sie dürfen nicht zur Abdeckung laufender Kosten oder zum Ausgleich von Rechnungen für Reparaturen oder für den Bau oder die Unterhaltung von Gebäuden eingesetzt werden. Auch Kongresse, Konferenzen, Bälle oder kommerzielle Veranstaltungen sind vom Sponsoring aufgrund dieses Sponsoringwettbewerbs ausgeschlossen.Bildrechte
Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die EVO die vom Teilnehmer im Rahmen der Bewerbung übergebenen Fotos und Bewerbungsinhalte (z.B. Projektbeschreibung) in allen Medien, wie z.B. auf ihrer Internetseite und facebook-Seite und in der Presse veröffentlichen darf. Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass Rechte Dritter einer Verwendung gemäß Satz 1 nicht entgegenstehen, insbesondere hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass das Einverständnis zur Verwendung der Bilder der abgebildeten Personen oder bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren deren Erziehungsberechtigten vorliegt.Gewinnverteilung unter den zugelassenen Teilnehmern
Die Gewinner erhalten eine einmalige Geldzahlung zur zweckgebundenen Verwendung. Die Höhe der Zahlung steht im Ermessen des Gremiums. Die EVO strebt eine gleichmäßige Vergabe der von ihr bereitgestellten Sponsoringmittel an die Bereiche Kultur, Sport, Soziales und Ökologie an. Eine Verpflichtung zur Verteilung der gesamten für den Sponsoringwettbewerb bereit gestellten Mittel besteht nicht.Zusammenarbeit des Gewinners mit EVO
Der Verein ist mit der Bewerbung aufgefordert, der EVO im Gegenzug für die finanzielle Förderung einen möglichen Kooperationsvorschlag/Zusammenarbeit zu unterbreiten. Das könnte beispielsweise eine Anzeigenschaltung in Vereinszeitschriften, Trikotwerbung, Bannerwerbung oder ein gemeinsamer Projekt-/Aktionstag sein. Die Ausführung wird individuell nach den gegebenen Möglichkeiten mit dem Verein abgestimmt.Ermittlung der Gewinner
Die Gewinner des Sponsoring-Wettbewerbs werden durch ein von der EVO bestelltes Gremium bestimmt. Auswahl und Besetzung des Gremiums sind ausschließlich der EVO vorbehalten.
Die Bestimmung der Gewinner erfolgt voraussichtlich bis Ende Januar 2020. Sämtliche zugelassenen Teilnehmer werden über die Zuteilungsentscheidungen des Gremiums in Textform informiert.Publikumspreis
Zusätzlich wird ein Publikumspreis vergeben. Der Publikumspreis wird durch Abstimmung über ein Online-Voting ermittelt. Über die zur Abstimmung gelangenden Teilnehmerbeiträge entscheidet das Gremium gemäß Ziffer (8).Wettbewerbsverlängerung
Die EVO behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit zu verlängern.Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.