Antworten auf häufige Fragen

Der monatliche Abschlag errechnet sich

  • entweder aus den Verbrauchswerten, die Sie uns beim Einzug angegeben haben
  • oder aus den bisherigen Verbrauchdaten Ihrer Abnahmestelle.

Anhand des Zählerstands kann der Abschlag jederzeit neu berechnet werden.

Sie zahlen pro Jahr nur 11 Abschläge, da im 12. Monat Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erstellt wird. Deren Betrag entspricht idealerweise einer Abschlagszahlung.

Für eine Schätzung auf Basis Ihrer früheren Verbrauchsdaten kann es zwei Gründe geben:

  1. Der Ablesedienst hat Sie nicht erreicht oder konnte an Ihrer Verbrauchsstelle keinen Zählerstand ablesen.
  2. Der Zählerstand wurde uns nicht (rechtzeitig) per Ablesekarte, Telefon, Internet oder persönlich mitgeteilt.

Auf unserer Internetseite www.evo-ag.de/musterrechnung finden Sie dazu genaue Erläuterungen. Bei weiteren Unklarheiten wenden Sie sich einfach an unsere kostenfreie Kundenberatung: www.evo-ag.de/kontakt.

Ziehen Sie um? Passt Ihr Tarif nicht mehr zu Ihnen? Oder haben Sie sich über uns geärgert?

Hier finden Sie weitere Informationen.

1. Geben Sie im Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein.

2. Klicken Sie auf „Tarif berechnen“.

3. Wählen Sie Ihren Tarif aus und klicken Sie auf „Jetzt abschließen“.

4. Es öffnet sich ein neues Fenster - Wählen Sie „Produktwechsel“ und klicken Sie auf „Weiter“.

5. Geben Sie im nächsten Schritt Ihre Kundendaten und Ihre Vertragskontonummer ein. Ihre Vertragskontonummer finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder im Anschreiben, falls Sie ein Angebot von uns erhalten haben.

6. Schließen Sie die Bestellung ab.

Tipp: Falls Sie unser Kundenportal Meine EVO nutzen, können Sie sich auch einfach hier anmelden und Ihren Tarif bequem wechseln. Der Vorteil: Sie müssen nicht alle Kundendaten erneut eingeben.

Direkt neben dem QR Code sehen Sie übersichtlich alle relevanten Informationen, die der Code übertragen soll. So können Sie mit einem kurzen Abgleich sicherstellen, ob die Übermittlung geklappt hat. Wenn nicht, können Sie die Informationen selbstverständlich korrigieren.

Der QR Code beinhaltet alle nötigen Informationen, damit die Überweisung fachgerecht getätigt wird. Dazu gehören:
- Zahlungsempfänger
- IBAN
- BIC
- Betrag
- Verwendungszweck

Die Bezahlung mithilfe des QR Codes ist genauso sicher wie eine normale, händische Überweisung, die Sie sonst ausführen. Der QR Code erleichtert Ihnen den Ablauf, da alle Informationen ohne händisches Eintragen übermittelt werden. Dabei werden nur solche Informationen übertragen, welche für die Überweisung erforderlich sind.

Öffnen Sie Ihre Online Banking-App und wählen die Funktion "Überweisung". Im nächsten Schritt wählen Sie "Fotoüberweisung" oder "QR Code scannen", fotografieren dann den QR Code mit Ihrer Smartphone Kamera und können im Anschluss Ihre Überweisung wie gewohnt fertigstellen.
Hinweis: nicht jede Bank unterstützt das Scannen von QR Codes, in manchen Fällen wird ein Foto der gesamten Rechnung benötigt, um die Überweisungsfelder zu befüllen.

Der QR Code auf Ihrer Rechnung ermöglicht es Ihnen, Ihre Rechnung einfach und komfortabel via Online Banking-App zu zahlen. Rufen Sie dazu Ihre App auf, wählen die Funktion "Überweisung" aus und im Anschluss "Fotoüberweisung" oder "QR Code scannen" (Funktionalität ist abhängig von Ihrem Bankinstitut). Fotografieren Sie den Code mit der Kamera Ihres Smartphones. Im nächsten Schritt werden alle für die Überweisung nötigen Informationen übermittelt. Wenn alles passt, können Sie die Überweisung wie gewohnt fertigstellen.

Wenn ein Netzbetreiber seine Ablesezeitpunkte ändert, muss die Energieversorgung Offenbach AG auch den Zeitpunkt der Verbrauchsabrechnung anpassen. In einem solchen Fall kann es vorkommen, dass sie eine Ableseaufforderung und Abrechnung zu einem ungewohnten Zeitpunkt erhalten.
 
Ein Beispiel: 
Sie erhalten Ihre Abrechnung jährlich im Oktober. Die Ablesung erfolgt normalerweise zum 31.09. Der Ablesezeitpunkt des Netzbetreibers wird auf den 31.12. eines jeden Jahres verlegt. Dann erfolgt nach der regulären Ablesung im September und Rechnungsstellung im Oktober, eine erneute Ablesung im Dezember und sie erhalten bereits im Januar eine erneute Abrechnung. Der Abrechnungszeitraum umfasst dann nicht wie sonst ein Jahr sondern lediglich drei Monate. Ab der erneuten Abrechnung im Januar erhalten Sie dann ihre Jahresverbrauchsabrechnung wieder im jährlichen Rhythmus und zwar immer Anfang Januar.

Bei geringfügigen zeitlichen Verschiebungen erfolgt keine Doppelabrechnung, sondern die Ablesung/Abrechnung erfolgt leicht verfrüht bzw. verspätet, so dass der abgerechnete Zeitraum keine 12 Monate umfasst sondern leicht unter oder leicht über einem Jahr liegt.

In Ihrem persönlichen Kundenportal Meine EVO unter www.evo-ag.de/meine-evo  können Sie Ihre Abschläge ändern. Wählen Sie im Menü „Mein Verbrauch“ und dann „Abschläge ändern“. Wenn Sie mehrere Verträge besitzen, können Sie zwischen Ihren Vertragskonten wechseln. Beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Reduzierung begrenzt ist.

 

 

Ein sogenannter Verkettungsfaktor wird für die Umbasierung von Indexwerten genutzt. Das Statistische Bundesamt nimmt i.d.R alle 5 Jahre eine Umbasierung seiner veröffentlichten Indexwerte vor. Die Basiswerte aus Ihren Preisgleitklauseln für die Preisbestandteile Ihrer Wärmeversorgung werden nun anhand der aktuell veröffentlichten Werte des Statistischen Bundesamtes angepasst. Bisher wurde der aktuelle Wert anhand von Verkettungsfaktoren auf das Basisjahr umgerechnet.  
 
Rechenbeispiel für eine Umbasierung vom Statistischen Bundesamt

Preisgleitformeln enthalten verschiedene Indizes, die vom Statistischen Bundesamt bereitgestellt werden. Es kommt vor, dass bislang verwendete Indizes vom Statistischen Bundesamt nicht fortgeführt werden. Um einen kostenneutralen Ersatz zu gewährleisten, beruft man sich auf den zuletzt veröffentlichten Stand des Index-Wertes und setzt ihn als sogenannten Korrekturfaktor ein.  

Die Verjährungsfrist von Zahlungsforderungen aus Energielieferung beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Maßgeblich für den Verjährungsbeginn bei Energielieferungen ist dabei der Zeitpunkt, zu welchem der Zahlungsanspruch vom Energielieferanten geltend gemacht wird - das heißt, der Zeitpunkt, zu dem die Forderung fällig wird. Beispiel: Das Datum der Rechnung ist der 03.10.2021 und die Beträge sind laut Rechnung am 17.10.2021 fällig – dann beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem 31.12.2021.

Hinweis: Der Anspruch auf Bezahlung der verbrauchten Energie besteht grundsätzlich auch dann, wenn zunächst keine Rechnung gestellt worden ist und dies erst Jahre später nachgeholt wird.

BGH-Urteil vom 17.07.2019 – VIII ZR 224/18: „Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat“. Dieses Urteil gilt auch für Erdgaskunden (§ 17 GasGVV).

Damit alles reibungslos funktioniert, melden Sie uns Ihren Umzug frühzeitig, möglichst 14 Tage vor dem Umzugstermin, spätestens aber 3 Werktage im Voraus.  

Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben ist. Teilen Sie uns Ihren Umzug einfach über Ihr persönliches Kundenportal Meine EVO mit. Direkt nach der Übergabe übermitteln Sie uns bitte Ihren Zählerstand.

Schließen Sie Ihren Strom- oder Gastarif für Ihre neue Adresse einfach über unseren Tarifrechner ab. Schauen Sie auch auf unserer Umzugswebsite vorbei. Dort finden Sie eine Checkliste für Ihren Umzug und alles Wissenswerte rund um Offenbach.

Für eine reibungslose Abwicklung benötigen Sie Ihre Zählernummer sowie Ihre persönlichen Daten. Wenn Sie die Umzugsfunktion in Ihrem persönlichen Kundenportal Meine EVO nutzen, sind die Daten bereits für Sie hinterlegt.

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig abmelden kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, 

  • beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. 
  • wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden. 

Gas ist bislang nicht von den strengeren Vorgaben („24h-Lieferantenwechsel“) betroffen und kann im Gegensatz zu Strom weiter rückwirkend angemeldet werden. Wenn sowohl Strom als auch Gas zum selben Datum angemeldet werden sollen, ist dies rückwirkend jedoch nicht mehr möglich. 

Die MaLo-ID ist eine eindeutige Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, kennzeichnet. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Stromrechnung.

Bei einem Neubau kann es sein, dass der Zähler noch nicht sofort bei uns registriert ist. Das kann bis zu 6 Wochen dauern. Keine Sorge, sobald der Zähler bei uns hinterlegt ist, können wir Ihre Anmeldung gemeinsam vornehmen.

Ihr Zähler ist gesperrt? Keine Sorge, das bekommen wir gemeinsam wieder hin – unsere Kundenberatung hilft Ihnen gerne weiter: www.evo-ag.de/kontakt.

Erläuterungen dazu finden Sie auf der Internetseite unserer Netzgesellschaft Energienetze Offenbach. Dort werden alle Zähler mit entsprechender Abbildung erklärt.

Grundsätzlich wird ein Zähler geeicht, wenn seine Eichgültigkeit erlischt. (Siehe: Wann erfolgt ein Zählerwechsel?)

Ausnahme: Stellt ein Kunde die Funktionstüchtigkeit des Zählers wegen massiver Störung infrage, wird dieser zur Überprüfung ans zuständige Eichamt geschickt.

Nutzen Sie Meine EVO und tragen Sie den Zählerstand in Ihrem persönlichen Kundenportal ein: www.evo-ag.de/meine-evo. Wählen Sie im Menü „Mein Verbrauch“ und dann „Zählerstände abgeben“. Wenn Sie mehrere Verträge besitzen, können Sie zwischen Ihren Vertragskonten wechseln.Dazu stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen:

Ein Zählerwechsel erfolgt in Abständen zwischen 8 und 15 Jahren. Der zuständige Netzbetreiber kontrolliert regelmäßig die Eichgültigkeit der Messeinrichtungen. Dafür übergibt er einige Geräte der verschiedenen Produktionsserien zur Prüfung an das Eichamt. Stellt dieses fest, dass keine Abweichung vorliegt, verlängert sich automatisch die Eichgültigkeit aller nicht ausgebauten Zähler der gleichen Serie. So kann ein Zähler auch einmal 20 bis 30 Jahre in einer Verbrauchsstelle installiert bleiben.

Die Eichgültigkeit währt je nach Produktionsserie und Sparte 8 bis 15 Jahre. Genauere Infos erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber, in Offenbach über https://www.energienetze-offenbach.de.

 

Wir benötigen Ihren Zählerstand einmal jährlich zur Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung sowie wenn Sie einziehen, ausziehen oder Ihren Versorger wechseln. Während Ihrer Vertragslaufzeit wird der Zählerstand jährlich von einem unserer Mitarbeiter abgelesen.

Wussten Sie, dass Sie Ihren Zählerstand auch ganz bequem über Ihr persönliches Kundenportal Meine EVO melden können?

Hier geht’s zum Login: www.evo-ag.de/meine-evo

Sie können unsere kostenfreie Kundenberatung gerne jederzeit beanspruchen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter:

  • in einem unserer Kundenzentren in Ihrer Nähe
  • oder telefonisch unter der EVO Servicenummer 069/8088 0999 von montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr.
  • Über www.evo-ag.de/call-back können Sie uns auch gerne mitteilen, wann einer unserer Berater Sie zurückrufen soll.
  • Oder nutzen Sie einfach unser Online-Formular unter www.evo-ag.de/kontakt.

Bei Gasgeruch folgen Sie bitte sofort folgenden Anweisungen:

  1. Sofort alle Flammen löschen
  2. Alle Fenster und Türen öffnen
  3. Nicht rauchen
  4. Kein Streichholz oder Feuerzeug anzünden
  5. Keine elektrischen Schalter oder Klingeln betätigen und keine Stecker ziehen
  6. Hauptabsperreinrichtung (Haupthahn) schließen
  7. Bitte sofort den ENTSTÖRUNGSDIENST der EVO von einem Telefon außerhalb des Hauses anrufen. Die Telefonnummer lautet 0800/8060-3030.

Die Notfall- bzw. 24-Stunden-Entstörungsnummer lautet

0 800/8060-3030

Unsere Experten sind rund um die Uhr für Sie da –  auch am Wochenende.

Grundsätzlich sind dafür Hauseigentümer und Mieter verantwortlich. Drei Regeln des Fachverbands DVGW helfen Ihnen, sicher mit Ihrer Gasanlage umzugehen:

  1. Lassen Sie Gasgeräte regelmäßig von Fachleuten prüfen.
  2. Beauftragen Sie bei Störungen/Schäden immer Fachleute.
  3. Prüfen Sie die Geräte regelmäßig selbst. Eine Checkliste finden Sie hier: www.evo-ag.de/downloads.

Wählen Sie einfach unsere kostenfreie Entstörungsnummer

0 800/8060-3030

Unsere Experten sind rund um die Uhr für Sie da – auch am Wochenende.

Der „24h-Notfallservice Strom“ ermöglicht schnelle Hilfe bei Stromausfall und Defekten an der Hausinstallation.
Wählen Sie einfach die 24-Stunden-Entstörungsnummer 0 800/8060-3030. Unsere Experten nehmen den Schaden auf und geben Ihnen erste Tipps. Helfen diese nicht weiter, beauftragen wir einen qualifizierten Elektriker, der versucht, den Fehler vor Ort zu beheben.

Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos - einmal pro Jahr bis zu einem Rechnungsbetrag von 350 Euro. Nicht abgedeckt sind Fehler an Geräten sowie Störungen außerhalb der von uns versorgten Wohnung.

Ja. Wenn Sie zu einem Tarif wechseln wollen, der den „24h-Notfallservice Strom“ enthält, leiten wir dies für Sie in die Wege und schicken Ihnen die Vertragsbestätigung per Post.

Zu unseren Stromtarifen

Wir übernehmen alle Kosten bis zu einer Höhe von 350 Euro. Alles, was darüber hinaus geht, wird Ihnen in Rechnung gestellt. Bei Reparaturen, deren Schadenswert 350 Euro übersteigt, können Sie einen Elektriker Ihrer Wahl beauftragen.

Das ist leider nicht möglich. Aus unserem Pool aus erfahrenen und qualifizierten Elektrikern wählen wir denjenigen aus, der in Ihrem Fall am besten geeignet ist. Bei Reparaturen, deren Schadenswert 350 Euro übersteigt, können Sie selbstverständlich einen Elektriker Ihrer Wahl beauftragen.

Wir übernehmen alle Kosten bis zu einer Höhe von 350 Euro. Da die Abrechnung über uns läuft, müssen Sie auch kein Geld vorlegen. Alle Kosten über 350 Euro werden Ihnen in Rechnung gestellt. Darüber informiert Sie der Handwerker gleich vor Ort. Sollte eine Reparatur mehr als 350 Euro kosten, können Sie auch einen Elektriker Ihrer Wahl beauftragen.

Die Stromkennzeichnung informiert Sie darüber, aus welchen Energieträgern sich der Strom zusammensetzt und wie er sich auf die Stromproduktion auswirkt. Andere Bezeichnungen dafür sind Strommix oder Stromherkunft. Wo unser Strom herkommt, erfahren Sie unter www.evo-ag.de/stromkennzeichnung.

Der Strompreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Kosten für Beschaffung und Vertrieb
  • Netznutzungsentgelte
  • Aufschlag für besondere Netznutzung
  • KWK-Umlage
  • Offshore-Haftungsumlage
  • Konzessionsabgabe
  • Stromsteuer
  • Mehrwertsteuer

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) diente zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien. Zum 01.07.2022 hat der Bundestag den Wegfall der EEG-Umlage beschlossen, um die Stromkunden von den stark steigenden Energiekosten zu entlasten.

Mit der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage werden Erhaltung, Modernisierung und Ausbau von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung gefördert. Die KWK-Technologie gilt als besonders effektiv, da Heizkraftwerke mit ihr sowohl Strom als auch Wärme für Heizzwecke und Produktionsprozesse gewinnen.

Diese Umlage soll den Netzanschluss von Offshore-Windparks unterstützen. Sie sind für die Energiewende und weitere energiepolitische Ziele unverzichtbar. Aber: Die hohen Kosten und Haftungsrisiken für ihren Netzanschluss schwächen die nötige Investitionsbereitschaft. Dem soll die Umlage abhelfen. Daher werden die Kosten eines verzögerten Netzanschlusses von Windparks auf See auf die Stromverbraucher umgelegt.

Große Stromabnehmer, in der Regel Industriebetriebe, können sich verpflichten, zeitweise vom Netz genommen zu werden, wenn dies für die Versorgungssicherheit nötig sein sollte. Dafür, dass sie abschaltbare Lasten vorhalten, steht ihnen ein Entgelt zu, das auf alle Kunden bundesweit umgelegt wird.

Netznutzungsentgelte werden im liberalisierten Energiemarkt von Strom- und Gasnetzbetreibern für die Durchleitung von Energie erhoben. Energieversorger zahlen diese Entgelte also an die jeweiligen Netzbetreiber für die Versorgung ihrer Kunden. Da diese Kosten staatlich reguliert werden, können wir als Stromlieferant sie nicht beeinflussen.

Diese Pflichtabgabe zahlen Energie- und Wasserversorger an Gemeinden für das Recht, Strom-, Gas- und Wasserleitungen auf deren Gebiet zu verlegen und zu betreiben.

Energiesparen & Energiedienstleistungen

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Er ermöglicht es Mietern und Käufern, den Energiebedarf oder -verbrauch von Gebäuden unkompliziert miteinander zu vergleichen – und das bundesweit! Darüber hinaus zeigt er auf, wie sich in einem Gebäude Energie- und Heizkosten sparen lassen.

Mehr zum Energieausweis

Keine. Der Energieausweis liefert lediglich Informationen über die aktuelle Energieeffizienz eines Gebäudes, nicht über den künftigen Verbrauch und die Kosten. Es besteht kein Anspruch auf die Umsetzung der darin enthaltenen Modernisierungstipps. Entsprechende Forderungen lassen sich nicht einklagen.

Mehr zum Energieausweis

Laut Gebäudeenergiegesetz ist der Ausweis für Wohngebäude Pflicht. Er gilt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Sie erhalten ihn bei der EVO schnell und unkompliziert. Die Onlinebestellung kostet ab 130,90 Euro. Dafür benötigen wir lediglich Ihre Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre, sowie weitere Daten, die Sie im Onlinefragebogen eintragen. Der Energieausweis und die Rechnung gehen ihnen dann innerhalb von 4 Wochen zu.

Für den hochwertigen Bedarfsausweis beurteilt ein spezialisierter Ingenieur alle Bauteile Ihres Gebäudes, die Wärme abgeben, sowie die Bausubstanz. Dieses aufwendige Verfahren liefert Informationen unabhängig vom individuellen Verhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis ist für alle Gebäude zulässig. Wichtig: Er ist Pflicht für alle Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde.

Mehr zum Energieausweis

 

Wie Sie welchen Energieausweis bestellen können, erfahren Sie hier:

Mehr zum Energieausweis

Alle Energieausweise gelten 10 Jahre ab Ausstellungsdatum.

Mehr zum Energieausweis

Nein, beide Begriffe bedeuten dasselbe.

Mehr zum Energieausweis

Ausstellungsberechtigung für Energieausweise haben die Personen welche im Gebäudeenergiegesetz unter §88 entsprechend aufgeführt sind.

Zur Bestellung

Ein Energieausweis wird für ein Gebäude ausgestellt. Er ist für Teile von einem Gebäude auszustellen, wenn die Gebäudeteile nach § 106 Gebäudeenergiegesetz  getrennt zu behandeln sind. Grundsätzlich gilt: Wird ein Gebäude zu einem erheblichen Anteil gemischt genutzt, sind für jeden Teil einzelne Energieausweise erforderlich. § 106 Gemischt genutzte Gebäude

(1) Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung
wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche
umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.
(2) Teile eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der
Nettogrundfläche umfassen, sind getrennt als Wohngebäude zu behandeln.
(3) Die Berechnung von Trennwänden und Trenndecken zwischen Gebäudeteilen richtet sich in den Fällen der Absätze 1 und 2 nach § 29 Absatz 1. 

Laut Gebäudeenergiegesetz ist der Ausweis für Wohngebäude Pflicht. Er gilt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Sie erhalten ihn bei der EVO schnell und unkompliziert. Die Onlinebestellung kostet ab 130,90 Euro. Dafür benötigen wir lediglich Ihre Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre, sowie weitere Daten, die Sie im Onlinefragebogen eintragen. Der Energieausweis und die Rechnung gehen ihnen dann innerhalb von 4 Wochen zu.

Für den hochwertigen Bedarfsausweis beurteilt ein spezialisierter Ingenieur alle Bauteile Ihres Gebäudes, die Wärme abgeben, sowie die Bausubstanz. Dieses aufwendige Verfahren liefert Informationen unabhängig vom individuellen Verhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis ist für alle Gebäude zulässig. Wichtig: Er ist Pflicht für alle Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde.

Mehr zum Energieausweis

Ja. Details dazu erfahren Sie hier: EVO-Energiespar-Förderung

Ja. Um Energiefressern in Ihrem Haushalt auf die Spur zu kommen, können Sie in unseren Kundenzentren Strommessgeräte ausleihen. 

Mehr zum Thema Leihgeräte

Selbstverständlich! Unter der Telefonnummer 069/8060-1886 beraten wir Sie gerne – egal, ob Sie mit Heizöl, Erdgas, Fernwärme oder sonstigen Energiequellen heizen.

Alle Dienstleistungen für Firmenkunden finden Sie unter hier:

Zu den Dienstleistungen

Ja, Sie können sich mit mehreren Geräte problemlos mit Ihrem EVO HotSpot verbinden.

Ja, der Internetzugang über EVO HotSpot ist für alle kostenlos.

Sie können EVO HotSpot an allen ausgewiesenen EVO HotSpot Standorten nutzen.

Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen zu EVO HotSpot. 

Meine EVO ist Ihr persönliches Kundenportal für die Online-Produkte und -Services der EVO. Eine Registrierung genügt, und Sie können alle unsere Services nutzen:

  • Meine EVO: unser neu überarbeitetes Kundenportal zur Verwaltung ihrer Verträge und Daten
  • EVO MehrWert: das exklusive Bonusprogramm für EVO-Kunden
  • EVO HotSpot: Als EVO Kunde kostenlos an unseren Hotspots surfen

Registrieren Sie sich für Meine EVO auf www.evo-ag.de/meine-evo. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Vertragskontonummer. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Ihre Zugangsdaten ändern Sie über den Personen-Button im Menü rechts oben. Klicken Sie auf „Mein Konto“ und geben Sie die neuen Daten ein.

  • Prüfen Sie, ob Sie Ihre Zugangsdaten korrekt eingegeben haben.
  • Ihr Zugang wird aus Sicherheitsgründen gesperrt, wenn Sie Ihre Zugangsdaten 3 Mal falsch eingegeben haben.
  • Bei Problemen erreichen Sie uns per E-Mail (kunden@evo-ag.de) oder unter der Servicenummer 069/8088 0999 (Mo-Fr 8.00-18.00 Uhr).

Klicken Sie auf der Login-Seite auf "Zugangsdaten vergessen". Dort können Sie Ihre Vertragskontonummer eintragen und erhalten dann eine E-Mail mit Ihrem aktuellen Benutzernamen und der Möglichkeit, ein neues Passwort zu vergeben.

In Ihrem persönlichen Kundenportal Meine EVO aktualisieren Sie Ihre Postadresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummern. Sie können auch eine neue Bankverbindung oder einen zusätzlichen Rechnungsempfänger hinterlegen. Für die Änderung persönlicher Daten wie Namen oder Geburtsdatum wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Damit wichtige Informationen per E-Mail zuverlässig empfangen und archiviert werden können, bitten wir bei jeder neuen E-Mail-Adresse um eine Bestätigung.

Klicken Sie nach dem Einloggen in die Auswahl-Box neben der Vertragskontonummer und wählen Sie das betreffende Konto aus.

Falls Sie das gesuchte Vertragskonto nicht gefunden haben sollten, dann wird es eventuell unter einem anderen Geschäftspartner geführt. In diesem Fall legen Sie bitte unter Angabe der Vertragskontonummer ein zusätzliches Benutzerkonto an. Dafür wechseln Sie auf die Login-Seite und klicken auf "Jetzt registrieren". Wenn Sie dieselbe E-Mail-Adresse wie für Ihr erstes Benutzerkonto hinterlegen möchten, dann denken Sie bitte daran, dort zunächst Ihren Benutzernamen zu ändern.

Auf der Startseite werden Sie über neue bzw. ungeöffnete Dokumente im Postfach informiert. Schauen Sie Ihr gesamtes Postfach durch und wählen Sie unter „Zeitraum“ die letzten vier Jahre oder per Datumsfeld einen noch längeren Zeitraum aus und klicken Sie auf „Aktualisieren“. Sollten Sie keine neuen Dokumente finden, wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

Sobald wir Ihren Turnus-Zählerstand von Ihrem örtlichen Netzbetreiber erhalten haben, erstellen wir Ihre Rechnung und benachrichtigen Sie per E-Mail, dass sie in „Mein Postfach“ bereitliegt.

In Ihrem persönlichen Kundenportal Meine EVO unter www.evo-ag.de/meine-evo  können Sie Ihre Abschläge ändern. Wählen Sie im Menü „Mein Verbrauch“ und dann „Abschläge ändern“. Wenn Sie mehrere Verträge besitzen, können Sie zwischen Ihren Vertragskonten wechseln. Beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Reduzierung begrenzt ist.

Ihr Abschlag wurde angepasst, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens können Sie den Abschlag in Ihrem persönlichen Kundenportal ändern. Bei unverändertem Gasverbrauch raten wir von einer Senkung ab.

Nutzen Sie Meine EVO und tragen Sie den Zählerstand in Ihrem persönlichen Kundenportal ein: www.evo-ag.de/meine-evo. Wählen Sie im Menü „Mein Verbrauch“ und dann „Zählerstände abgeben“. Wenn Sie mehrere Verträge besitzen, können Sie zwischen Ihren Vertragskonten wechseln.Dazu stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen:

Wir prüfen alle Zählerstandsangaben mithilfe einer Plausibilisierung. Wenn Ihre Eingabe nicht dem erwarteten Verbrauch entspricht, bitten wir um Überprüfung. Wenn Ihr Wert jedoch tatsächlich dem aktuellen Zählerstand entspricht, bitten wir Sie, diesen Wert telefonisch unserem Kundenservice mitzuteilen.

Sofern Sie mehrere Vertragskonten besitzen, finden Sie die gesuchte Zählernummer eventuell in einem anderen Konto. Die Ansicht schalten Sie mit der Auswahl-Box neben Ihrer Vertragskontonummer um.
Wenn die Nummer immer noch fehlt, wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

Verbrauchsdaten in der Tabelle beziehen sich auf Rechnungszeiträume, die nicht zwingend einem Kalenderjahr entsprechen. Die Diagrammdaten beziehen sich exakt auf 365 Tage zur besseren Vergleichbarkeit.

Ja, das ist möglich. Geben Sie unter „Rechnungsempfänger“ den Namen und die Adresse der gewünschten Person oder Immobilienverwaltung an. Dorthin adressieren wir dann eine zusätzliche Rechnung per Post.

Die Vorteilswelt EVO MehrWert ist der Schlüssel zu Ihren Mehrwerten. Bitte registrieren Sie sich über das EVO MehrWert Portal: www.evo-ag.de/evo-mehrwert.

Mit unserer Vorteilswelt schaffen wir Mehrwerte für unsere Kunden in unserer Region. Unsere Vorteilswelt umfasst ein interessantes Paket aus einzigartigen Leistungen, besonderen Service- und Preisvorteilen sowie gesammelten Informationen aus der Region.

www.evo-ag.de/evo-mehrwert 

Wir freuen uns, Sie bei EVO MehrWert begrüßen zu können. Sie müssen hierfür lediglich über einen gültigen Energieliefervertrag mit uns verfügen.

www.evo-ag.de/evo-mehrwert

Selbstverständlich ist die Nutzung unserer Vorteilswelt für unsere Energiekunden kostenfrei – es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

www.evo-ag.de/evo-mehrwert

Einige Angebote und Aktionen in unserer Vorteilswelt sind kostenfrei. Allerdings bieten wir Ihnen auch attraktive entgeltliche Angebote an, die entweder rabattiert sind oder einen besonderen Vorteil für Sie bieten.

www.evo-ag.de/evo-mehrwert

In der Vorteilswelt EVO MehrWert finden Sie eine Übersicht all unserer aktuellen Angebote und Aktionen.

Über unseren Privatkunden-Newsletter werden Sie exklusiv über neue Angebote oder Gewinnspiele informiert.

www.evo-ag.de/evo-mehrwert

www.evo-ag.de/newsletter/

Wenn Sie sich für ein EVO MehrWert Vorteilsangebot entschieden haben, können Sie es ganz einfach über das Portal abrufen. Rufen Sie dazu das gewünschte Angebot auf, loggen Sie sich ein und geben Sie über das Formular die notwendigen Daten ein. Über die erfolgreiche Reservierung oder Teilnahme der Aktion informieren wir Sie umgehend per E-Mail.

Das konkrete Vorgehen wird auf den einzelnen Vorteilsangeboten nochmal ausführlich beschrieben.

www.evo-ag.de/evo-mehrwert

Die unserer Vorteilswelt zugrundeliegenden Datenschutzbestimmungen finden Sie in den Datenschutz-Hinweisen.

Unsere Vorteilswelt ist nur für aktive Kunden der Energieversorgung Offenbach AG zugänglich. Ihr EVO MehrWert-Account wird mit Beendigung der bestehenden Vertragsverhältnisse geschlossen.

Solange Sie bestehende Energielieferverträge mit der Energieversorgung Offenbach AG besitzen, hat ein Umzug keinen Einfluss auf Ihre Mitgliedschaft bei EVO MehrWert.

Grundsätzlich gelten die in EVO MehrWert gewährten Vorteile nur für Kunden der Energieversorgung Offenbach AG. Insofern ist eine Weitergabe von Gutscheinen oder Vorteilen an dritte Personen nicht vorgesehen.

Im EVO MehrWert Portal finden Sie unter dem Button „In Vorteilswelt einloggen“ den Menüpunkt „Passwort vergessen“. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zugangsdaten zu aktualisieren.

www.evo-ag.de/evo-mehrwert

Ihre Vertragskontonummer entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen oder einer aktuellen Abrechnung. Bei Rückfragen hierzu stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.

Unsere Fernwärme wird lokal und umweltschonend in unserem EVO-Energiewerk an der Dietzenbacher Straße und in unserem Heizkraftwerk am Nordring in Offenbach erzeugt und über Rohrleitungen an naheliegende Haushalte und Unternehmen geliefert.

Wir setzen dabei auf moderne Kraft-Wärme-Kopplung, also der gleichzeitigen Produktion von Strom und Fernwärme. Diese Art der Erzeugung ist besonders zuverlässig und energieeffizient.

Mit Hilfe unserer hochmodernen Anlagen, u.a. dem EVO-Energiewerk, erzeugen wir Wärme in Form von Heizwasser, welche über ein Rohrleitungssystem an Haushalte geliefert wird. Durch die Kraft-Wärme-Kopplung (Erzeugung von Strom und Wärme) in unseren Heizkraftwerken können wir Brennstoffeinsparungen gegenüber der separaten Strom- und Wärmeerzeugung erzielen. Dies ermöglicht uns, Sie umweltfreundlicher mit unserer Fernwärme zu versorgen.

Die Lieferung der Wärme erfolgt durch ein Rohrleitungsnetz, mit einer Vorlaufleitung (bis zu 120 Grad heißes Wasser wird zum Kunden hingeleitet) und einer Rücklaufleitung (bis zu 50 Grad abgekühltes Wasser wird zum HKW zurückgeleitet).

Über einen Hausanschluss wird das Fernwärmwasser dem Kunden zur Nutzung bereitgestellt. Für die Nutzung der Fernwärme benötigt man eine Hausanlage. Diese besteht aus der Übergabestation, der Hausverteilung (Sekundärnetz) und dem Hausanschluss (Primärnetz). Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen Fernwärmenetz und Hausverteilungsanlage. In dieser sind Absperrarmaturen, Wärmemengenzähler, Wassermengenbegrenzer und Sicherheitsorgane verbaut.

Fernwärme macht vieles für Sie einfacher und bietet dabei ein attraktives Preis- / Leistungsverhältnis.
Fernwärme lohnt sich für Sie besonders, wenn Sie...

... neu bauen

... ohnehin demnächst Ihre Heizungsanlage austauschen

... wenig Aufwand mit Beschaffung von Heizmaterial und Wartung haben möchten

Mehr Infos zur Fernwärme

Fernwärme ist eine umweltfreundliche und ressourcenschonende Form der Wärmeversorgung. Wir erzeugen in einem umweltschonenden Verfahren Dampf, der wiederum Turbinen zur Stromgewinnung antreibt. Ein Teil des Dampfes wird in die Fernwärmenetze von Dietzenbach, Offenbach, Heusenstamm und des Neu-Isenburger Stadtteils Gravenbruch eingespeist.

Durch die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzen wir den Energiegehalt der verwendeten Brennstoffe zu mehr als 80%. Bei den modernsten Steinkohlekraftwerken liegt der Wirkungsgrad sonst bei nur maximal 45–47%. Zusätzlich sinken durch KWK die CO2-Emissionen. Fernwärme hilft außerdem, die Luftqualität in der Stadt zu verbessern. Würden stattdessen nicht rauchfreie Heizungen und holzbetriebene Öfen genutzt, stiege auch die Feinstaubbelastung in Offenbach.

Die EVO wird bis zum Jahr 2030 den Steinkohleausstieg umsetzen und ihren Kundinnen und Kunden grüne Fernwärme liefern. Die innovative Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren, Rauchgasen und Turbinendampf spielt dabei eine wichtige Rolle. EVO setzt dabei auf kurze Lieferketten, nachhaltige Energieträger aus der Region und eine größere Unabhängigkeit von Energieimporten.

Der Wärmeenergiebedarf von Neubauten muss nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Eine Nutzung unserer Fernwärme hilft Ihnen, diese gesetzlichen Auflagen kostengünstig zu erfüllen – unabhängig von Sonne oder Wind.

Mehr Infos zur Fernwärme

Unsere Fernwärme wird lokal und klimafreundlich in unserem EVO-Energiewerk und in unserem Heizkraftwerk erzeugt. Dadurch ist EVO Fernwärme wesentlich sicherer und unabhängiger als viele andere Versorgungsquellen. Sollte es einmal zu Engpässen in der Beschaffung kommen, haben wir die Möglichkeit unsere Kapazitäten zu erweitern und vorsorglich Brennstoffe auf Lager zu legen.

Unser Fernwärmenetz erstreckt sich über weite Teile von Offenbach, Heusenstamm und den Neu-Isenburger Stadtteil Gravenbruch.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Haus am EVO Fernwärmenetz liegt, nutzen Sie einfach unseren Verfügbarkeits-Check auf unserer Fernwärme-Seite.

Die Hausanschlussleitung führt von der Einbindung in die Hauptleitung durch die Hauswand in das Gebäude. In der Regel wird der Mauerdurchbruch als Kernbohrung ausgeführt; d.h. es werden beim normalen Hausanschluss zwei runde Öffnungen benötigt, durch die die Hausanschlussleitungen (Vorlauf und Rücklauf) in das Gebäude geführt werden können (ähnlich wie beim Wasseranschluss). Danach wird die Wand wieder wasserdicht verschlossen.

Sie benötigen lediglich einen Warmwasserspeicher und eine Übergabestation. Die Station hat die Größe eines Reisekoffers und kann wandhängend installiert werden. Die vorhandenen Heizkörper und -leitungen können ohne Änderungen problemlos genutzt werden.

Ein Heizkessel wird nicht benötigt, was den Platzbedarf erheblich verringert.

Das Prinzip ist recht einfach. Die ankommende Fernwärme wird mittels eines Wärmetauschers an den Heizkreislauf des Gebäudes übergeben. Das abgekühlte Wasser aus dem Heizungsrücklauf wird über die Übergabestation und über unser Netz zur Erzeugeranlage zurück transportiert.

Entscheiden Sie sich für EVO Fernwärme, beauftragen wir ein von uns zertifiziertes Tiefbauunternehmen mit dem Anschluss an unser Fernwärmenetz. Anschließend installieren wir, oder ein von Ihnen beauftragtes Fachunternehmen, eine Übergabestation in Ihrem Gebäude.

Die Hausanschlusskosten sind von den individuellen Begebenheiten vor Ort abhängig (z.B. Entfernung des Hausanschlussraumes zur Leitung in der Straße). Um herauszufinden, ob in Ihrer Straße Fernwärme liegt, nutzen Sie den Verfügbarkeitscheck auf unserer Fernwärme-Seite. Sollte Fernwärme verfügbar sein, stellen Sie gerne eine Anfrage für einen Hausanschluss und wir melden uns mit einem Angebot bei Ihnen. Die Kosten für eine Übergabestation können Sie auf unserer Seite indikativ berechnen lassen.

Der Preis für Fernwärme wird auf der Grundlage der jeweiligen Kostensituation kalkuliert. Dabei unterscheiden wir zwischen einem Arbeitspreis, der die Kosten abdeckt, die in direktem Zusammenhang mit dem Wärmeverbrauch stehen (Brennstoffe, Pumpstrom) und einem Grundpreis, der die Kosten für Bau, Wartung, Reparatur der technischen Anlagen abdeckt, aber auch die Verwaltungskosten enthält. Zusätzlich erheben wir ein CO2-Entgelt, um die bei der Erzeugung entstehenden CO2-Emissionen auszugleichen.

Zu den Fernwärme-Preisen

 

In Ihrem persönlichen Kundenportal Meine EVO unter www.evo-ag.de/meine-evo haben Sie auch die Möglichkeit auf Ihre Daten, Rechnungen und Produktdetails bequem und rund um die Uhr zuzugreifen. Mit wenigen Klicks können Sie Ihre Verbräuche einsehen, Ihren Zählerstand mitteilen oder Ihren Abschlag anpassen. Eine Abschlagsanpassung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich Ihr Verbrauch ändert oder eine Anpassung der Preise zum 01.10. eines Jahres erfolgt. Wir passen Ihre Abschläge jedoch auch jährlich im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung an.

Fernwärmepreise unterliegen der allgemeinen Marktentwicklung und sind von der Kostenentwicklung der Fernwärmeerzeugung und einem „Wärmemarktglied“ geprägt (d.h. ein Kostenfaktor, der sich am regionalen Wärmemarkt orientiert). Die Kriterien für die Veränderung der Preise unterliegen engen gesetzlichen Regelungen und sind in der Allgemeinen Versorgungsordnung (AVBFernwärmeV) abgebildet. Sie sind als Preisanpassungsklauseln vertraglich vereinbart und folgen den festgelegten mathematischen Vorgaben.

Zu den Preisänderungsregelungen

Ja, jederzeit! Alle Bestandteile zur Berechnung der Preise können Sie transparent abfragen. Unter folgendem Link haben wir die Herleitung der aktuellen Preise für Sie veröffentlicht, in der wir alle Faktoren aufgelistet haben, die Ihren Fernwärme-Preis beeinflussen.

Zur Herleitung

Wir bieten die Tarife EVO Komfort, EVO Direkt und EVO Selekt an. EVO Komfort ist für Anlagen bis 45 kW Anschluss-Leistung. Ab einem Anschlusswert von 45 kW bieten wir den Tarif EVO Direkt an. Die Alternative für diese beiden Tarife ist EVO Selekt. 

Zum Fernwärme-Tarifrechner

Auf unserer Homepage unter www.evo-ag.de/energiesparen finden Sie viele Tipps, mit denen Sie Ihre Energiekosten senken können.

Sie sparen Zeit und Kosten gegenüber der Nutzung von fossilen Energieträgern. Fernwärme benötigt keine Heizungskessel oder Öltanks, ist wartungsarm, erfordert keinen Aufwand durch gesonderten Bezug von Brennstoffen oder Schornsteinfeger. Zudem ist Fernwärme von der Energiesteuer befreit.

Unter Smart Metering versteht man in der Umgangssprache das Erfassen von Stromverbrauchsdaten mit einem intelligenten Messsystem.

Eine moderne Messeinrichtung (mME) erfasst den Stromverbrauch digital und speichert die tatsächlichen Energieverbrauchswerte der letzten 24 Monate. Die bisher verwendeten analogen Zähler (Ferraris-Zähler) haben den Verbrauch mechanisch erfasst. Die mME lässt sich um eine Kommunikationseinheit erweitern, das sogenannte Gateway. Mit dieser Ergänzung ist das System in der Lage, die Verbrauchsdaten auf einem sicheren Weg weiterzugeben. In Kombination mit einem Gateway wird aus der modernen Messeinrichtung ein intelligentes Messsystem (iMsys).

Ein Smart Meter Gateway ist die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems. Es ermöglicht also die Übermittlung der Daten, die mit einer modernen Messeinrichtung erfasst werden, an einen definierten Administrator, der die Daten in einem sicheren Rechenzentrum verarbeitet.

Zu den Aufgaben des Smart Meter Gateways gehören:

· Erfassen von Daten

· Verarbeiten von Daten

· Verschlüsseln von Daten

· Versenden von Daten

Das Smart Meter Gateway ist also der kluge Kopf eines intelligenten Messsystems.

Ein intelligentes Messsystem ist eine moderne Messeinrichtung kombiniert mit einem Smart Meter Gateway. Dadurch ist ein intelligentes Messsystem in der Lage, Stromverbrauch in Zeiteinheiten zu messen, zu verarbeiten, zu verschlüsseln und über den grundzuständigen Messstellenbetreiber an autorisierte Empfänger (z. B. an die Energieversorgung Offenbach AG) zu versenden.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist für den Einbau und für den Betrieb der modernen Messeinrichtungen, der intelligenten Messsysteme und auch der analogen Stromzähler verantwortlich. In der Regel ist dies der Netzbetreiber vor Ort. 

Grundlage für die Einführung der neuen Stromzähler ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Dieses ist Anfang September 2016 in Kraft getreten und hat zum Ziel, die erneuerbaren Energien besser zu nutzen und Verbrauchern mehr Transparenz über Ihren Stromverbrauch zu geben.

Die Umsetzung regeln Richtlinien zu den Einbaufristen und technischen Anforderungen der digitalen Stromzähler. Außerdem enthalten sie Vorgaben zu deren Einbau, Betrieb und Wartung, zur Kommunikation der Daten und zur Finanzierung der Geräte. In diesem Zusammenhang ist eine Preisobergrenze für die Kunden für den Einbau und den Betrieb der neuen digitalen Zähler festgesetzt.

Der Anteil regenerativer Energie am deutschen Strommix hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Wind und Sonne erzeugen dabei den größten Teil des erneuerbaren Stroms. Die produzierte Strommenge unterliegt naturgemäß Schwankungen. Intelligente Messsysteme helfen dabei, Angebot und Nachfrage der Energie in Echtzeit aufeinander abzustimmen. Das wird in Zukunft umso wichtiger, da der Kohleausstieg nur durch einen weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien bewältigt werden kann.

In einigen europäischen Ländern ist die flächendeckende Einführung der digitalen Stromzähler bereits abgeschlossen. Zu diesen Vorreitern zählen die Länder Finnland, Malta, Spanien, Schweden und Estland. Allerdings entsprechen die dort installierten Smart Meter nicht den hohen Anforderungen, der Geräte, die in Deutschland mit Blick auf die Datensicherheit installiert werden. Basierend auf der 3. Binnenmarkt-Richtlinie Strom und Gas (2009/72/EU und 2009/73/EU) ist der Ausbau der Smart Meter Infrastruktur für alle europäischen Länder geplant.

Mit einer modernen Messeinrichtung können Sie am Gerät detailliertere Informationen zu Ihrem Stromverbrauch ablesen. Die digitalen Zähler haben zwei Display-Zeilen. Die zweite bietet Ihnen eine Möglichkeit, die Energieverbrauchswerte tages-, wochen-, monats- oder jahresbezogen anzuzeigen. Sie profitieren also von einer transparenteren Darstellung Ihres Stromverbrauchs. Die Daten werden hier aber nicht übertragen.

Die Einführung intelligenter Messsysteme erleichtert die Realisierbarkeit zeitvariabler Stromtarife. Durch die viertelstündliche Datenerfassung kann das eigene Verbrauchsverhalten mit Hilfe eines optionalen Visualisierungsportals optimiert und ggf. Kosten eingespart werden.

Mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Zählerstand automatisiert übermitteln: Ihr Zählerstand wird digital erfasst und automatisch verschlüsselt an den Netzbetreiber übertragen. Es muss kein Ableser mehr zu Ihnen kommen und Sie müssen Ihren Zählerstand nicht mehr selbst ablesen.
  • Stromverbrauch jederzeit einsehen: Melden Sie sich im Smart Meter Portal unserer Meine EVO kostenfrei an und überprüfen Sie Ihren Stromverbrauch online ganz bequem zu jeder Zeit und von jedem Ort aus.
  • Verbrauch analysieren: Sie möchten wissen, wie sich Ihr Stromverbrauch im Tagesverlauf verändert oder ihn mit dem Vortag vergleichen? Dies und viele Analysemöglichkeiten mehr finden Sie transparent im Smart Meter Portal.
  • Energiesparpotentiale entdecken: Ihr Stromverbrauch erscheint Ihnen zu hoch? Erfahren Sie durch die Verbrauchsvisualisierung zu welchen Zeiten besonders viel Strom verbraucht wird und steuern Sie dagegen.
  • Energieeffizienz-Maßnahmen überprüfen: Sie haben ein neues energieeffizientes Gerät angeschafft und wollen sehen, wie sich Ihr Stromverbrauch entwickelt? Gehen Sie einfach ins Smart Meter Portal und machen Sie den Vergleich.
  • Verbrauchsgenaue Abrechnung: Dank der digitalen Übertragung der Messwerte können wir Ihnen eine monatliche Abrechnung Ihres Verbrauchs anbieten. Vermeiden Sie so Nachzahlungen und zahlen Sie immer nur genau so viel, wie Sie auch verbrauchen.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Einführung der digitalen Zähler bis zum Jahr 2032 abgeschlossen ist. Die Zeit bis dahin gilt als Übergangsphase. In diesem Zeitraum gibt es im Versorgungsgebiet der EVO mehrere Einführungsschritte:

  • Moderne Messeinrichtungen werden seit Mitte 2018 in einem rollierenden System über die nächsten acht Jahre eingebaut.
  • Intelligente Messsysteme werden voraussichtlich ab Frühjahr 2020 über die nächsten acht Jahre eingebaut.

Die jeweiligen grundzuständigen Messstellenbetreiber im Versorgungsgebiet der Energieversorgung Offenbach, teilen in einem Informationsschreiben zum Einbau mit, welches Gerät für Sie vorgesehen ist. Dies richtet sich nach dem durchschnittlichen Stromverbrauch der letzten drei Jahre. 

In der ersten Einbauphase erhalten Verbraucher mit einem Stromverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden (kWh) eine moderne Messeinrichtung. 

Alle Kunden, die mehr als 6.000 kWh pro Jahr verbrauchen, bekommen in den kommenden Jahren ein intelligentes Messsystem eingebaut.

Die jeweiligen grundzuständigen Messstellenbetreiber im Versorgungsgebiet der Energieversorgung Offenbach informieren Sie spätestens drei Monate vor dem Einbau postalisch. Der genaue Einbautermin wird 2 Wochen vorher per Aushang im Haus bekannt gegeben.  Für den Fall, dass die Monteure für den Einbau Ihre Wohnung/Ihr Haus betreten müssen, werden Sie ebenfalls über den Aushang benachrichtigt.

Zuständig für den Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist der grundzuständige Messstellenbetreiber. In der Regel beauftragt der grundzuständige Messstellenbetreiber einen Dienstleister für den Einbau. Bitte beachten Sie beim Einbautermin, dass sich die Dienstleister in jedem Fall ausweisen müssen.

Zum Einbautermin, der Ihnen im Ankündigungsschreiben mitgeteilt wurde, kommt ein Dienstleister des grundzuständigen Messstellenbetreibers zu Ihnen nach Hause. Für den Einbau benötigt er einen Zugang zum Zählerschrank.

Im gleichen Zug wird Ihr alter Zähler ausgebaut. Der Zählerstand wird selbstverständlich dokumentiert und Sie finden ihn auf Ihrer nächsten Rechnung wieder.

Wenn keine Umbaumaßnahmen am Zählerschrank durchgeführt werden müssen, dauert der Zählereinbau zwischen 15 und 30 Minuten.

Grundsätzlich hat der Verbraucher die Kosten zu tragen, allerdings nur bis zu einer Preisobergrenze, die der Gesetzgeber festgelegt hat. Diese Preisobergrenze beträgt 19,50 Euro brutto pro Jahr für moderne Messeinrichtungen, die Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme sind nach Jahresverbrauch gestaffelt. Eine Übersicht finden Sie hier. Mit der Preisobergrenze werden die Kosten für Zähler, Einbau, Ablesung (bei modernen Messeinrichtungen) und Wartung abgedeckt.

Der sogenannte Anschlussnehmer, also der Hauseigentümer oder der Wohnungsbesitzer, trägt die Kosten, falls der Zählerschrank im Rahmen der Montage einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems umgebaut werden muss.

Grundsätzlich schreibt das Gesetz vor, dass alle analogen Stromzähler sukzessive ausgetauscht werden müssen.

Ihren direkten Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Smart Meter erreichen Sie unter: 069/8088 0999

Nein, in aller Regel hat der Einbau keine Einwirkung auf die Stromversorgung. Sollte es in seltenen Fällen aufgrund der technischen Einbausituation vor Ort doch zu einem kurzzeitigen Stromausfall kommen können, wird der Dienstleister den Einbauzeitpunkt vorzeitig mit Ihnen absprechen, um auf Ihre Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.

In der Regel entstehen durch den Zählertausch keine Schäden. Für den Ausnahmefall, dass Schäden grob fahrlässig herbeigeführt werden, kommt der grundzuständige Messstellenbetreiber für diese auf.

Die Installationsmaßnahme bei Ihnen wird in jedem Fall vorher angekündigt. Lassen Sie sich den Mitarbeiterausweis der Handwerker vorlegen, bevor diese mit dem Einbau beginnen. Verschaffen Sie vermeintlichen Dienstleistern, die ohne vorherige Ankündigung bei Ihnen klingeln, keinen Zugang zu Ihrer Wohnung.

Nein. Der Einbau der modernen Messeinrichtungen und der intelligenten Messsysteme hat keine Auswirkungen auf Ihren Stromtarif.

In der späteren Ausbauphase wird es dazu passenden Angebote geben.

Bei intelligenten Messsystemen wird der Zählerstand automatisch digital an den Messstellenbetreiber übermittelt. Für das Ablesen Ihrer modernen Messeinrichtung kommt wie gewohnt einer unserer Ableser zu Ihnen nach Hause.

Bei intelligenten Messsystem können Sie den Zählerstand bequem online einsehen. Bei modernen Messeinrichtungen wird Ihnen der aktuelle Zählerstand als Kilowattstunde (kWh) im oberen Bereich des Zählers dargestellt (siehe Grafik).

Sowohl von einer modernen Messeinrichtung als auch von einem intelligenten Messsystem werden Daten zum Stromverbrauch erhoben. Bei einem intelligenten Messsystem werden die Daten standardmäßig alle 15 Minuten erfasst und an den Messstellenbetreiber übertragen. Bei einer modernen Messeinrichtung werden Tageswerte erfasst, diese werden aber nicht übertragen.

Bei der Nutzung einer modernen Messeinrichtung müssen die Verbrauchsdaten weiterhin direkt am Gerät abgelesen werden. Nur wer Zugang zum Gerät hat, kann daher vor Ort auf die Daten zugreifen.  Ein intelligentes Messsystems überträgt die Daten über das Smart Meter Gateway. Empfänger und Verwalter der Daten ist der Gateway-Administrator. Dieser unterliegt einer Sicherheitszertifizierung, die ihn exklusiv berechtigt, die Daten an autorisierte Dritte weiterzugeben. Die Rolle des Gateway-Administrators übernimmt der Messstellenbetreiber oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen.

Die Übermittlung an den Messstellenbetreiber über ein intelligentes Messsystem erfolgt grundsätzlich nur für energiewirtschaftlich zwingend notwendige Anwendungsfälle, beispielsweise zur Erstellung Ihrer Abrechnung. Bei Verbrauchern, die weniger als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr benötigen, geschieht dies grundsätzlich einmal pro Jahr. Es sei denn es wurde ein Stromtarif ausgewählt, der eine feinere Messung und Abstimmung der Daten erfordert. Der Messstellenbetreiber ist dazu verpflichtet, den notwendigen Datenverkehr in Form von Datenblättern zu erläutern.

Zur Gewährleistung der Datensicherheit hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)Schutzprofile und Technische Richtlinien entwickelt. Geräte, die diesen Bestimmungen entsprechen, werden mit einem BSI-Siegel ausgezeichnet. Nur zertifizierte und vom BSI freigegebene Geräte dürfen verbaut werden. Das BSI sorgt durch kontinuierliche Beobachtung des Marktes und durch die Anpassung der technischen Ausstattung dafür, dass Datenschutz und Datensicherheit auch künftig gewährleistet sind.

Ihre erfolgreiche Empfehlung ist bares Geld wert. Empfehlen Sie Ihren Freunden und Bekannten EVO AG-Produkte weiter und Sie erhalten pro erfolgreicher Empfehlung eine Bargeldprämie in Höhe von bis zu 35 Euro.

Nein, auch Interessenten können EVO AG weiterempfehlen und erhalten eine Geldprämie als Dankeschön für eine erfolgreiche Freundschaftswerbung.

Eine detaillierte Übersicht über Ihre ausgesprochenen Empfehlungen, deren Status und Ihre verdienten Prämien erhalten Sie in unserem Empfehlungsportal. Die Zugangsdaten zu unserem Empfehlungsportal erhalten Sie per E-Mail nach dem Versand Ihrer ersten Empfehlung (Wichtig: Hier geben Sie auch Ihre Bankverbindung an, auf welche Sie die Prämienauszahlungen überwiesen bekommen möchten). Daneben haben Sie in unserem Empfehlungsportal jederzeit Zugriff auf:

  • Ihren aktuellen Prämienstand und alle Auszahlungen, die bisher getätigt wurden
  • Statistiken über sämtliche Online-Auftragserteilungen, die aus Ihren Empfehlungen entstanden sind
  • Ihre persönlichen Daten, die Sie jederzeit aktualisieren können
  • Ihre Bankverbindung, die Sie jederzeit ändern können
  • Ihre Zugangsdaten für den persönlichen Bereich

Sie erhalten Ihre Prämie, wenn der Empfänger Ihrer Empfehlung folgt und ein Produkt bei EVO AG bestellt.

Nach Zustandekommen eines Vertrages gibt EVO AG die Prämienauszahlung an Tellja frei. Die Prüfung, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, dauert in der Regel etwa sechs bis acht Wochen ab Aktivierung (Bereitstellung) des Produktes, kann aber in Einzelfällen länger dauern. Die Prämie wird im Folgemonat nach Eingang der Freigabe von TELLJA GmbH auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail nach dem Versand Ihrer ersten Empfehlung.

Sollten Sie keine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten erhalten haben, so kann dies mehrere Gründe haben:

Die E-Mail ist in Ihren Spam-Ordner gelandet:

Im Spam-Ordner werden in der Regel E-Mails gesammelt, die an Sie versendet werden, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht direkt in Ihrem Posteingang angezeigt werden. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner auf den Eingang unserer E-Mail. Bei einigen E-Mail-Anbietern heißt der Spam-Ordner auch „Junk-Mail“ oder „Unerwünschte E-Mails“.

Keine E-Mail von Tellja im Spam-Ordner vorgefunden?

Dann haben Sie die Möglichkeit, auf unserer Website www.tellja.de den Link „Passwort vergessen“ anzuklicken und sich ein neues Passwort zusenden zu lassen.

Sie haben eine falsche E-Mail-Adresse angegeben:

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unseren Support per E-Mail an support@tellja.de oder rufen Sie uns unter folgender Rufnummer an: 069/8700-429-45 (Kosten Service-Hotline: Es entstehen Kosten im Rahmen Ihres Festnetz- oder Mobilfunktarifs.). Sie erreichen uns Mo-Fr 9:00 – 18:00 Uhr (mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage sowie Heiligabend und Silvester).

Ja, Sie können beliebig viele Empfehlungen pro Kalendermonat versenden, jedoch nicht dieselbe Empfehlung mehrmals an denselben Empfänger.

Denken Sie bitte daran: Gemäß unseren Vertragsbedingungen ist Ihnen der Versand von Empfehlungen nur dann erlaubt, wenn Sie sich davon überzeugt haben, dass sich der Empfänger durch die E-Mail nicht belästigt fühlt und mit dem Empfang der E-Mail einverstanden ist. Ansonsten kann dies zum Verlust von Prämienansprüchen oder zur kompletten Sperrung führen.

In unserem Empfehlungsportal haben Sie jederzeit Überblick über den Status Ihrer Empfehlung.

Status Bedeutung
Offen

Die Empfehlung wurde ausgesprochen. Der Empfohlene hat noch nicht entschieden, ob er der Empfehlung folgt.

Erfolgreich Die Empfehlung war erfolgreich, d.h. der Empfohlene ist der Empfehlung gefolgt und hat bestellt.
Bestätigt Die Empfehlung war erfolgreich und wurde seitens EVO AG bestätigt.

Nicht erfolgreich

Die Empfehlung war leider nicht erfolgreich.

In diesem Fall können wir leider keine Prämie auszahlen. Es können nur Prämien für Empfehlungen ausgezahlt werden, die online über das „Kunden-werben-Kunden-Programm“ ausgesprochen wurden. Dazu muss der Empfohlene innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Empfehlungsmail auf den darin enthaltenen Empfehlungslink klicken und das empfohlene Produkt online bestellen. Dabei ist zu beachten, dass der Empfehlungsempfänger im gesamten Empfehlungsprozess Cookies aktiviert haben muss.

Eine Empfehlung kann nur gewertet werden, wenn der Empfehlungsempfänger der Empfehlung innerhalb von 30 Tagen über den Link in der Empfehlungsmail folgt, online das empfohlene Paket oder ein anderes von EVO AG bestellt, er im gesamten Empfehlungsprozess Cookies aktiviert hat (siehe hierzu auch Punkt 8), das Produkt beim geworbenen Kunden ausgeliefert wird und der Geworbene nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

Cookies helfen dabei, bestimmte Informationen, z.B. in einem Bestellprozess, über einen längeren Zeitraum abzuspeichern.

Hierfür kann es verschiedene Gründe geben:

Sie befinden sich auf der falschen Website:

Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf der Webseite www.tellja.de befinden. Nur von dieser Webseite können Sie sich in Ihren persönlichen Bereich für das Empfehlungsprogramm von EVO AG einloggen.

Sie benutzen die falschen Zugangsdaten:

Für das Empfehlungsprogramm von EVO AG erhalten Sie per E-Mail Zugangsdaten von der Firma Tellja. Bitte benutzen Sie ausschließlich diese Zugangsdaten, um sich bei dem Empfehlungsprogramm von EVO AG unter https://www.tellja.de/de/#login einzuloggen.

Sie haben Ihre Zugangsdaten vergessen:

Auf der Login-Seite zu Ihrem Empfehlungsportal finden Sie den Link “Passwort vergessen“. Klicken Sie diesen bitte an und folgen Sie den Hinweisen auf der nachfolgenden Seite.

Bei Fragen zu Ihrer Empfehlung können Sie sich jederzeit gerne unter support@tellja.de an uns wenden oder rufen Sie uns unter folgender Rufnummer an: 069/8700-429-45 (Kosten Service-Hotline: Es entstehen Kosten im Rahmen Ihres Festnetz- oder Mobilfunktarifs). Sie erreichen uns Mo - Fr 9:00 – 18:00 Uhr (mit Ausnahme in Hessen geltender Feiertage sowie Heiligabend und Silvester).

Bei Fragen zu den Produkten von EVO AG wenden Sie sich bitte an die EVO AG Service-Hotlines. Die für Ihr Anliegen passende finden Sie auf der Webseite von EVO AG unter Kontakt.

Die Durchführung des Kunden werben Kunden-Programmes erfolgt über unseren Kooperationspartner Tellja GmbH (Solmsstraße 12, 60486 Frankfurt am Main), deren AGB die Grundlage für das Programm darstellen. Nachfolgend finden Sie die Voraussetzungen, damit die Empfehlung zur erfolgreichen Werbung wird und Ihre Prämie ausgezahlt werden kann:

  • Sie können sich nicht selbst als Kunden für Energieversorgung Offenbach AG (EVO AG) werben.
  • Falls Ihr geworbener Freund schon einmal Kunde bei EVO AG war, muss dies mindestens 6 Monate zurückliegen. Ausnahme ist, wenn Sie einen Freund, der aktuell Kunde von EVO AG ist, für eine zusätzliche, neue Lieferadresse für EVO AG, werben.
  • Der von Ihnen geworbene Freund muss über den Link aus Ihrer Empfehlungs-E-Mail online die Bestellung abgeben, damit Ihnen die Werbung gutgeschrieben werden kann. Außerdem sollte Ihr Freund die Cookie-Funktion in seinem System nicht deaktiviert haben, da Ihre Empfehlung darüber zugeordnet wird.
  • Die Empfehlung für Ihren Freund bleibt 30 Kalendertage gültig. Danach verfallen die Empfehlung und der damit für Sie verbundene Prämienanspruch.
  • Die Strombelieferung bei Ihrem geworbenen Freund muss innerhalb von 6 Monaten erfolgen können (z.B. könnte Ihr Freund bei seinem Vorversorger durch einen längerfristigen Vertrag gebunden sein).
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt durch Tellja nach Freigabe von EVO AG, sobald die Vertragsbestätigung vorliegt und die Widerrufsfrist vorüber ist.

Mit Photovoltaikanlagen der EVO können Sie die vielen Vorteile von Sonnenstrom sofort nutzen: Sie produzieren Ökostrom sicher und unabhängig auf dem eigenen Dach. Wir erstellen Ihnen dafür ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Dach, angepasst an Ihren individuellen Stromverbrauch. Beratung, Planung, Installation und Service erhalten Sie aus einer Hand als Rundum-Sorglos-Paket. Sie müssen sich um nichts kümmern. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine optionale Speicherlösung. Damit können Sie den Solarstrom, den Ihre Anlage tagsüber liefert, zum Beispiel auch abends und nachts nutzen. Mit uns haben Sie zudem einen starken Partner an Ihrer Seite - kompetent, seriös und zuverlässig. Kurzum: Eine clevere Lösung für Ihre Energiezukunft. Eigenen Ökostrom zu produzieren ist zukunftssicher und damit ein aktiver Beitrag zur Energiewende in Stadt und Kreis Offenbach.

Ja – durch den Eigenverbrauch. Die Stromkosten haben sich seit der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt. Die Anschaffungskosten von Photovoltaikanlagen sind dagegen gesunken. Den Strom mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach selbst zu produzieren und im Haus direkt zu verbrauchen, ist daher speziell für private Haushalte deutlich günstiger als konventionell erzeugten Strom aus der Steckdose zu beziehen. Diese Vorteile des sogenannten Eigenstromverbrauchs hat der Gesetzgeber im Sommer 2014 bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz nochmals bekräftigt.

Überschüssigen Strom speisen Sie ins allgemeine Stromnetz ein. Dafür erhalten Sie eine Einspeisevergütung, die der Stromnetzbetreiber vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Dauer von 20 Jahren zahlt. Die Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt.

Ein Stromspeicher kann optional ein Teil der Solarstrom-Lösung werden. Durch moderne Batteriespeicher (Akkumulatoren) können Sie den Sonnenstrom, den Ihre Anlage tagsüber liefert, zum Beispiel abends und nachts nutzen. Ein solches elektrisches Speichersystem kann in eine Photovoltaikanlage direkt integriert, aber selbstverständlich auch später problemlos nachgerüstet werden. Falls Sie Interesse an einer solchen Speicherlösung haben, sprechen Sie uns an.

Ja, das geht unter bestimmten Bedingungen. Bitte sprechen Sie uns darauf an – wir beraten Sie gerne.

Ja, denn eine Photovoltaikanlage rentiert sich umso schneller, je höher Ihr Stromverbrauch ist. Daher lohnt es sich, mit den individuellen Photovoltaik-Lösungen der EVO auch eigenen Strom für Ihr E-Auto zu erzeugen. Der Mehrverbrauch an Strom durch Ihr E-Auto kann dann zu Teilen durch die PV-Anlage oder aus dem Speicher gedeckt werden. So sind Sie umweltschonend und preisgünstig unterwegs.

Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Gebäudeversicherung eine Photovoltaikanlage und dazugehörige Batteriespeicher bereits abdeckt. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie die Photovoltaikanlage bei Ihrem Gebäudeversicherer separat versichern. Für Ihren Batteriespeicher ist eine Versicherung zwar keine Pflicht, oft aber dennoch ratsam.

Ihre Photovoltaikanlage arbeitet auch bei bedecktem Himmel; je nach Wetterlage mit einem niedrigeren Wirkungsgrad. Falls Sie den erzeugten Strom direkt verbrauchen, schaltet der Batteriespeicher in einen Stand-by-Modus, bis wieder überschüssige Energie entsteht.

Mit einer Photovoltaikanlage der EVO erhalten Sie ein Rundum-sorglos-Paket aus Beratung, Installation und Service. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Schon gewusst? Mit der Förderauskunft können Sie Ihre Fördermöglichkeiten online abfragen.

Mit unserer optionalen Speicherlösung können Sie den Solarstrom, den Ihre Anlage tagsüber liefert und den Sie nicht selbst verbraucht haben, zum Beispiel auch abends und nachts nutzen. Dadurch müssen Sie noch weniger Strom aus dem Stromnetz beziehen und reduzieren Ihre Kosten.

Wo Sie wollen: an öffentlichen Ladestationen in Parkhäusern, an Tankstellen, auf vielen Supermarktparkplätzen und natürlich an privaten Ladepunkten.

Mehr zum Thema

Im Notfall ja. Das birgt aber Gefahren, denn eine Haushaltssteckdose ist nicht auf diese starke Belastung für die lange Zeit ausgelegt. Es kann leicht zu Überhitzung und Defekten kommen. Deshalb sollten Sie ein E-Auto grundsätzlich nur an geeigneten Ladepunkten für E-Fahrzeuge aufladen. Diese Ladepunkte sind mit einer Steuer-Elektronik ausgestattet, die den Ladevorgang überwacht und im Falle einer Störung sofort abschaltet.

Reine E-Fahrzeuge schaffen je nach Akku-Kapazität zwischen 100 und bis zu 480 Kilometer mit einer Batterieladung. Die Reichweite hängt von individuellen Faktoren ab, zum Beispiel Fahrstil, Wetter, Verkehrslage oder Anzahl der aktiven Stromverbraucher. Ein Plug-in-Hybrid ist mit zwei Motoren ausgerüstet: einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor. So kann das Fahrzeug entweder rein elektrisch gefahren werden, nur mit Verbrenner oder im Kombi-Betrieb mit beiden Motoren. Für Kurzstrecken genügt oft die rein elektrische Reichweite, die aktuell zwischen 40 und 60 Kilometer beträgt.

Den Preis für eine Wallbox prüfen wir individuell. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein Angebot. Zu dem Preis für die Wallbox selbst kommen die Kosten für Elektriker und erforderliche Installationen, zum Beispiel für neue Kabel, Sicherheitsmaßnahmen oder zusätzliche Beleuchtung. 

Für Gewerbe müssen weitere Dinge berücksichtigt werden. Siehe dazu auch die FAQ „Wie komme ich an eine Wallbox?“ und „Wer trägt die Kosten für Beratung, Einbau und Hardware?“

Aufladen im Mehrfamilienhaus

Aufladen in Unternehmen

Ladestationen für das private Eigenheim liefert und montiert ein im Netzgebiet konzessionierter Elektroinstallationsbetrieb. Er nimmt auch die Anmeldung beim Netzbetreiber vor.

Eine Liste der aktuell konzessionierten Fachbetriebe im Netzgebiet der ENO können Sie im Installateurverzeichnis einsehen.

Grundsätzlich gilt das gleiche auch für Gewerbe. Allerdings sind hier noch einige Rahmenbedingungen zu beachten.

Die drei wichtigsten Rahmenbedingungen:

  • Der Hausanschluss darf nicht überlastet werden.
  • Eine eventuelle Abrechnung des Stroms muss eichrechtlich konform sein.
  • Der Gebäudeeigentümer muss immer zustimmen.

Um dies alles zu berücksichtigen, binden Sie am besten einen Dienstleister, z.B. die EVO ein. Mit unseren Produkten werden entsprechende Systeme im Gebäude installiert. Wir betreiben diese, überwachen den maximalen Ladestrom mit Lastmanagementsystemen, halten sie instand, eichen sie und führen auch eine eventuelle Abrechnung durch.

Hier ist im Vorfeld eine umfassende Beratung sinnvoll.

Aufladen in Unternehmen

Jede Ladestation im Netzgebiet der Energienetze Offenbach (ENO) muss bei der ENO angemeldet werden. Dabei gilt: Ladestationen unter 11kW sind anzeigepflichtig, über einer Gesamtleistung von 11 kW muss die ENO zustimmen.

Die Anmeldung muss zwingend durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Eine Liste der aktuell konzessionierten Fachbetriebe im Netzgebiet der ENO können Sie im Installateurverzeichnis einsehen.

Die für die Anmeldung erforderlichen notwendigen Formulare (Hausanschlussantrag) können durch den Installationsbetrieb für die jeweiligen Kommunen auf der Internetseite der ENO heruntergeladen werden.

Wollen Sie nur eine unverbindliche Anfrage über die Machbarkeit einer Ladestation stellen, muss dies ebenfalls durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb mit dem gleichen „Antrag auf einen Hausanschluss“ erfolgen. Ihnen werden dann ggfs. Einschränkungen mitgeteilt und/oder Ihnen wird ein Angebot über erforderliche Nachrüstungen über den Installateur zugesendet.

Einen Anspruch auf Beantwortung einer Anfrage durch nicht konzessionierte Personen (z.B. Hausbesitzer) besteht nicht, da die ENO sich auf die Richtigkeit der Angaben verlassen muss. Bei nicht konzessionierten Anfragern müsste die ENO die Angaben vor Ort überprüfen, was derzeit nicht leistbar ist.

Normalerweise derjenige, der den Einbau beauftragt, also in der Regel derjenige, der eine Lademöglichkeit möchte. Inwieweit sich der Gebäudeeigentümer an den Kosten beteiligt, da sich ja auch der Wert des Gebäudes erhöht, muss zwischen den Partnern abgestimmt werden.

Speziell für Gewerbe bietet die EVO Mietern an, entsprechende Ladestationen von der EVO zu erwerben bzw. in einer späteren Phase auch von der EVO zu mieten. Dazu ist aber eine Vereinbarung mit dem Gebäudeeigentümer erforderlich, die z.B. die Kostentragung der Stromzuführung regelt. Gebäudeeigentümer kommen bei Interesse am besten direkt auf uns zu, Mieter sollten vorher Kontakt mit dem Gebäudeeigentümer aufnehmen.

Aufladen in Unternehmen

Ladestecker, Kabel und Steckdosen sind standardisiert. In der EU setzt man überwiegend den Typ-2-Stecker ein. An diesen können Sie fast jedes Modell anschließen. Nur für manche ältere japanische Fahrzeuge oder Importfahrzeuge benötigen Sie einen speziellen CHAdeMO-Adapter. Die Ladedauer kann allerdings variieren, denn die wird nicht von der Wallbox, sondern von Ihrem Elektrofahrzeug gesteuert. Es kann nur so viel Ladeleistung von der Wallbox aufnehmen, wie der On-Board-Charger ermöglicht.

Die Ladestation sollte über einen Typ-2-Stecker verfügen und muss in Deutschland einen Gleichstromfehlerschutz aufweisen (z.B. FI Typ 2). Der normale im Haushalt eingebaute Wechselstromfehlerschutz (FI Typ 1) reicht nicht aus. Im Gegenteil, dieser würde im Falle eines Gleichstromfehlers zerstört, der Fachmann sagt, er wird blind. Preiswerte Importware erfüllt diese Bedingungen oft nur unzureichend.

Alles andere ist eine Frage des Geschmacks, der Nutzung und des Ladeumfeldes. Siehe dazu auch die FAQ „Welche Leistung benötigt meine Ladestation?“ und „Welche Ausstattung meiner Ladestation ist sinnvoll?“.

Zwingend erforderlich ist ein Gleichstromfehlerschutz und idealerweise ein Typ-2-Kabel bzw. -Stecker.

Im Einfamilienhausbereich kann noch eine Verriegelung (z.B. Schlüsselschalter) sinnvoll sein, wenn die Ladestation von Unbefugten erreicht werden kann.

Im Außenbereich ist auch auf einen Wetterschutz (Sonne und Regen) zu achten, diesen bieten nicht alle Stationen.

Vielfach ist eine Beleuchtung sinnvoll, um das Hantieren mit den Kabeln zu erleichtern und die Unfallgefahr z.B. durch Stolpern zu minimieren.

Sollen mehrere Ladestationen in einem Gebäude bzw. auf einem Gelände installiert werden, ist fast immer ein Lastmanagementsystem erforderlich, damit der Hausanschluss nicht überlastet wird.

Soll oder muss der Strom abgerechnet werden, muss dies zwingend eichrechtlich konform auf Kilowattstunden-Basis geschehen (z.B. im Mietwohnungsbau und bei Wohnungseigentümergemeinschaften). Letzteres geschieht in der Regel durch Aufschalten der Ladestationen auf ein sogenanntes Backendsystem via Internet. In diesem wird jeder Ladevorgang registriert, eichrechtlich konform abgespeichert und eine monatliche Rechnung erzeugt. Für den Aufbau und Betrieb solcher Systeme benötigen Sie in der Regel einen kompetenten Partner, z.B. die EVO.

Aufladen in Unternehmen

Nein, Sie können auch eine oder mehrere Stelen mit Ladestationen aufstellen. Diese sind freistehend, die Strom-Zuleitung befindet sich im Boden. Ideal für Kunden- und Mitarbeiter-Parkplätze im Freien.

Hier sind zwei Aspekte von Bedeutung: Die Zeit, die für das Nachladen zur Verfügung steht und die Kilometerzahl, für die neuer Strom geladen werden soll.

Nehmen wir den deutschen Durchschnittsfahrer, der 30-40 km pro Tag fährt und über Nacht sein Fahrzeug lädt. Schließt er alle drei Tage das Ladegerät an, so muss Strom für hundert Kilometer Fahrstrecke nachgeladen werden. Dies entspricht mit Verlusten in etwa 18 kWh, die innerhalb von ca. 5 Stunden mit einer kleinen Ladestation mit 3,7 kW nachgeladen werden können (18 kWh geteilt durch 3,7 kW). Im privaten Bereich für durchschnittlich tägliche Fahrstrecken reicht also eine 3,7 kW Ladestation aus.

Anders sieht dies für Firmen aus, die z.B. für Kunden oder Vertreter eine Ladestation einrichten. Diese kommen oft hunderte Kilometer weit her und haben nicht selten noch eine lange Strecke vor sich. Hier kann nicht schnell genug geladen werden. 22 kW sind schon fast ein Muss. 

Wichtig: Nachgeladen werden muss nur der verbrauchte Strom der tatsächlich gefahrenen Kilometer zwischen zwei Aufladungen, fast nie die komplette Batteriekapazität.

Ja, Sie können Ihre Ladestation auf Wunsch individualisieren und beschriften.

Die Faustregel bei leerer Batterie lautet: Batterieleistung geteilt durch Ladeleistung x 1,1. Bei einer Batterieleistung von 20 kWh und 3,7 kW Ladeleistung wären das: 20 geteilt durch 3,7 x 1,1 = knappe sechs Stunden Ladezeit. Da die Batterie aber nur selten komplett leer ist, dauert der tatsächliche Ladevorgang meistens nicht so lange.

Ein reines E-Fahrzeug ist mit Elektromotor und Batterie ausgestattet. Die Batterie wird über den Ladeanschluss aufgeladen. Ein Hybridfahrzeug fährt mit Verbrennungsmotor, der von einem E-Motor unterstützt wird, zum Beispiel auf Kurzstrecken in der Innenstadt. Ein Ladeanschluss existiert nicht, die Batterie wird beim Fahren aufgeladen. Ein Plug-in-Hybrid besitzt zwei starke Motoren: einen Verbrenner und einen Elektromotor. Der Elektromotor kann an einer Ladestation nachgeladen werden (Plug-in). Je nach Fahrsituation übernimmt der Verbrenner oder der E-Motor den Antrieb. Wenn besonders viel Leistung benötigt wird, können oft beide Motoren aktiviert werden.

Ja, die gesamte Ladetechnik inklusive Steckverbindungen am Fahrzeug und am entsprechend wetterfesten Ladepunkt ist so konstruiert, dass keine Schäden durch Nässe oder Frost entstehen können.

Ja, das Ladekabel ist verriegelt und kann nur durch den Besitzer oder Mieter des Fahrzeugs z.B. mit der dazugehörenden App entsperrt und entfernt werden. Ein unbefugtes Abziehen des Ladesteckers von außen ist unmöglich.

Wenn Sie zuhause laden, läuft der Strom in der Regel über Ihren normalen Haus-Stromtarif. Unterwegs nutzen Sie den jeweiligen Tarif des Ladesäulen-Anbieters, hinzu kommen evtl. Roaming-Gebühren.

Grundsätzlich ja. Allerdings sind hier noch einige Rahmenbedingungen zu beachten.

Die drei wichtigsten Rahmenbedingungen:

  • Der Hausanschluss darf nicht überlastet werden.
  • Eine eventuelle Abrechnung des Stroms muss eichrechtlich konform sein.
  • Der Gebäudeeigentümer muss immer zustimmen.

Um dies alles zu berücksichtigen, binden Sie am besten einen Dienstleister, z.B. die EVO ein. Wir werden gegen eine Aufwandsentschädigung dafür sorgen, dass eine qualifizierte Kraft Ihr Gebäude und Elektroinstallation in Augenschein nimmt und Ihnen ein Konzept für die Installation von Ladeinfrastruktur erarbeitet. Bestandteil dieser Untersuchung ist auch eine Lastgangmessung des Strombedarfes des Gebäudes, der normalerweise nicht bekannt ist. Eine unverbindliche Kostenschätzung ermöglicht dann die Diskussion in z.B. einer WEG-Versammlung. Auf Basis dieser Informationen können wir entsprechende Systeme auswählen und Ihnen ein Angebot machen. Im Auftragsfall errichten und betreiben wir dann die Ladeinfrastruktur, überwachen den maximalen Ladestrom mit Lastmanagementsystemen, halten sie instand, eichen sie und führen auch eine eventuelle Abrechnung durch.

Aufladen in Unternehmen

Hier sind drei Aspekte zu berücksichtigen:

a) Die technische Belastbarkeit des Hausanschlusses.

Diese kann eine Elektrofachkraft bestimmen, indem die Stärke der Hauptsicherung für das Gebäude überprüft wird.

b) Die mit dem Netzbetreiber vereinbarte maximale Leistung.

Bei Errichtung bzw. vor Inbetriebnahme eines Gebäudes muss zwischen dem Gebäudeeigentümer und dem Netzbetreiber ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen werden. In diesem wird die maximale Leistung in Kilowatt für das Gebäude vereinbart. Hieraus errechnet sich dann der Baukostenzuschuss, der für das Gebäude an den Netzbetreiber zu entrichten ist. Ein Blick in den Netzanschlussvertrag, der in den Bauunterlagen sein sollte, gibt hier Auskunft. Die mit dem Netzbetreiber vereinbarte Leistung ist immer kleiner als die technische Belastbarkeit des Hausanschlusses.

c) Die im Gebäude tatsächlich bezogene maximale Leistung.

Und die ist oft nicht so ohne Weiteres bekannt.

Besteht für das Gebäude ein Stromliefervertrag mit Lastgangmessung (meist nur bei Gewerbe- und Industrieimmobilen), so kann die maximale Leistung im Abrechnungsjahr aus der Stromabrechnung entnommen werden, da diese Abrechnungsgrundlage ist.

Ebenfalls Glück kann man haben, wenn das Gebäude aus eigenen Trafostationen versorgt wird. Hier ist oft ein Messgerät eingebaut, dass die maximale Leistung anzeigt.

Aufladen in Unternehmen

Mit unserem Ökostromtarif EVO Futura erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der KfW Förderung und profitieren zusätzlich noch von stabilen Preisen dank langfristiger Preisgarantie. Sollten Sie bereits Kunde sein, so finden Sie den Nachweis dass es sich um Strom aus erneuerbaren Energien handelt auf Ihrer letzten Rechnung.

Sollten Sie noch kein EVO Futura Kunde sein, können Sie es hier mit ein paar Klicks werden.

Zusätzlich zu Ihrer Vertragsbestätigung können sie dann die Bestätigung über die Ökoqualität von EVO Futura (Download hier) bei der KfW hochladen.

  • In der Ersatzversorgung dürfen die Preise häufiger geändert werden: Jeweils zum ersten und fünfzehnten eines Monats können die Preise ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Auf unserer Internetseite werden die Preise der letzten sechs Monate veröffentlicht.

In Deutschland ist die Strom- und Gasversorgung in zwei Bereiche geteilt: Bereitstellung von Strom und Gas (Energieversorger oder -anbieter) und Bereitstellung der Leitungen (Netzbetreiber).

  • Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann
  • Wenn ein Netzbetreiber Ihrem Energieversoger das Recht auf die Nutzung der Netze entzieht, zum Beispiel weil Ihr Energieversorger Insolvenz angemeldet hat, greift die Ersatzversorgung der EVO bzw. GVO, damit Sie nicht plötzlich ohne Strom oder Gas dastehen.  
  • Wenn Ihr bisheriger Energieversorger die Versorgung einstellt oder Ihnen gekündigt hat.
  • Auch, wenn es bei einem Anbieterwechsel zu ungeplanten Verzögerungen kommt, springt die EVO bzw. GVO als Ersatzversorger ein.
  • Nach einer maximal dreimonatigen Ersatzversorgung werden wir im Anschluss die Belieferung zu den Preisen und Konditionen der Grundversorgung fortsetzen. Die Ersatzversorgung können Sie immer beenden, indem Sie einen Energievertrag mit einem anderen Energieversorger abschließen. Die Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  • Die ENO als örtlicher Netzbetreiber ist verpflichtet, Sie als Haushaltskunden unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, wenn sie von sich aus einem Strom- oder Gasanbieter, z. B. wegen Insolvenz, kündigt. Gleichzeitig informiert die EVO Sie darüber, dass sie im Rahmen der Ersatzversorgung nun Ihr neuer Energielieferant ist.
  • Bewahren Sie Ruhe! Ihre Strom- und Gasversorgung ist dennoch gesichert. Die EVO bzw. GVO als Ersatzversorger wird Sie von sich aus schriftlich kontaktieren. Achten Sie auf Post von der EVO und GVO. Die Ersatzversorgung beginnt lückenlos nach Lieferende des Altanbieters.
  • Zählerstand ablesen: Wenn Sie informiert wurden, zu welchem Termin die Ersatzversorgung beginnt, lesen Sie einen Tag vorher bitte Ihren Zählerstand ab und dokumentieren Sie ihn schriftlich. Machen Sie am besten auch ein Foto, denn bei der Ersatzversorgung darf der aktuelle Zählerstand geschätzt werden.
  • Zählerstand mitteilen: Teilen Sie den Zählerstand zu Beginn der Ersatzversorgung der EVO/GVO als Energieversorger mit. Informieren Sie ggf. auch Ihren vorigen Energieanbieter über den Zählerstand.
  • Automatische Zahlungen an vorigen Energieanbieter stoppen: Ihr insolventer Energieanbieter sollte normalerweise keine weiteren Abschläge abbuchen. Wir empfehlen jedoch dringend, erteilte Einzugsermächtigungen zu widerrufen. Achten Sie auch darauf, eventuelle Daueraufträge an Ihren insolventen Energieanbieter zu kündigen. Um ganz auf der sicheren Seite zu sein, können Sie auch ein formloses Kündigungsschreiben an Ihren insolventen Energieanbieter schicken, in dem Sie zu dem Termin kündigen, an dem die Ersatzversorgung beginnt.
  • Laut dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz (§ 38) hat jeder Letztverbraucher in Niederspannung (Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden) einen Anspruch auf Strom- und, wo zutreffend, Gasversorgung.
  • Sollte der von Ihnen gewählte Strom- oder Gasanbieter nicht mehr oder nur verzögert liefern können, müssen Sie nicht im Dunkeln sitzen – hier springt der Ersatzversorger ein.
  • Für die Ersatzversorgung mit Strom und Gas ist Ihr örtlicher Grundversorger zuständig. In den Städten Offenbach, Dietzenbach, Seligenstadt, Heusenstamm, Obertshausen und Rodgau (ausgenommen Stadtteil Nieder-Roden) sowie in den Gemeinden Hainburg und Mainhausen ist die EVO AG, Grundversorger für Strom. Die Gasversorgung Offenbach AG, kurz GVO, deckt die Grundversorgung mit Gas für das Stadtgebiet Offenbach ab.
  • Die Ersatzversorgungspreise für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden finden Sie transparent auf unserer Webseite: Versorgungsbedingungen - Gesetzliche Grundlagen | EVO AG (evo-ag.de).
  • Laut dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz (§ 38) hat jeder Letztverbraucher in Niederspannung (Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden) einen Anspruch auf Strom- und, wo zutreffend, Gasversorgung.
  • Für die Grundversorgung mit Strom und Gas ist Ihr örtlicher Grundversorger zuständig. In den Städten Offenbach, Dietzenbach, Seligenstadt, Heusenstamm, Obertshausen und Rodgau (ausgenommen Stadtteil Nieder-Roden) sowie in den Gemeinden Hainburg und Mainhausen ist die EVO AG, Grundversorger für Strom. Die Gasversorgung Offenbach AG, kurz GVO, deckt die Grundversorgung mit Gas für das Stadtgebiet Offenbach ab.
  • Die Grundversorgungspreise für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden finden Sie transparent auf unserer Website (Versorgungsbedingungen - Gesetzliche Grundlagen | EVO AG (evo-ag.de).

 

  • Zählerstand ablesen: Wenn Sie informiert wurden, zu welchem Termin sich die Preise erhöhen, lesen Sie einen Tag vorher bitte Ihren Zählerstand ab und dokumentieren Sie ihn schriftlich. Machen Sie am besten auch ein Foto, denn bei der Grundversorgung darf der aktuelle Zählerstand geschätzt werden.
  • Zählerstand mitteilen: Teilen Sie den Zählerstand der GVO als Energieversorger mit. Schnell, einfach und bequem können Sie das über unseren  Meine EVO erledigen. Gerne können Sie uns aber auch telefonisch oder schriftlich den aktuellen Zählerstand mitteilen.

Alle Stromtarife für Privatkunden finden Sie unter www.evo-ag.de/strom.

Als Großabnehmer erhalten Sie Angebote von speziellen Beratern. Die Kontakte finden Sie hier: www.evo-ag.de/evo-business

Der Grundpreis umfasst die Kosten für Verrechnung, Inkasso sowie notwendige Mess- und Steuereinrichtungen. Um eine taggenaue Abrechnung zu gewährleisten, wird er auf Basis eines Normjahres von 365 Tagen errechnet: Jahresgrundpreis/365 Tage x tatsächlicher Zeitraum.

Die aktuellen Strompreise finden Sie hier: Stromangebote.

Der Grundpreis umfasst die Kosten für Verrechnung, Inkasso sowie notwendige Mess- und Steuereinrichtungen. Um eine taggenaue Abrechnung zu gewährleisten, wird er auf Basis eines Normjahres von 365 Tagen errechnet: Jahresgrundpreis/365 Tage x tatsächlicher Zeitraum.

Die aktuellen Erdgaspreise finden Sie hier hier: Erdgasangebote

Die „Gasspeicherumlage“ nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) soll die Kosten für die Füllung der Gasspeicher ausgleichen.

Die Trading Hub Europe (THE) hat am Donnerstag, den 18.08.2022 die Höhe der Speicherumlage festgestellt, sie beläuft sich auf 0,059 Cent/kWh (netto). Die Umlage unterliegt der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Gasspeicherumlage wird am 1.10.2022 in Kraft treten und – anders als bei der Gasumlage – bis zum 1.4.2025 befristet sein.

In den nächsten Jahrzehnten muss der ökologisch notwendige Weg in die Klimaneutralität gelingen. Daher haben wir keinen Zweifel daran, dass der Einsatz des fossilen Energieträgers Erdgas endlich sein wird.

In erster Linie bieten sich Fernwärme und Wärmepumpen als ökologische und zukunftsfähige Alternativen an. Beides bietet die EVO bereits heute an.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.evo-ag.de/waerme.

Der genaue Zeitpunkt für das Auslaufen des Energieträgers steht noch nicht fest. EVO wird diese Entscheidung basierend auf den örtlichen Gegebenheiten und den gesetzlichen Bestimmungen von Bund und EU treffen.

EVO weiß, dass Hausbesitzer mit einem Erdgas-Anschluss genügend Vorlaufzeit benötigen, um sich auf das Ende dieses Energieträgers vorzubereiten. Daher wird EVO die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend über ein Ende des örtlichen Gasnetzes informieren.

Der Grundpreis umfasst die Kosten für Verrechnung, Inkasso sowie notwendige Mess- und Steuereinrichtungen. Um eine taggenaue Abrechnung zu gewährleisten, wird er auf Basis eines Normjahres von 365 Tagen errechnet: Jahresgrundpreis/365 Tage x tatsächlicher Zeitraum.

Die aktuellen Wasserpreise finden Sie hier: Wasserpreise

Der Weg unseres Wassers vom Brunnen ins Glas ist kurz. Wir versorgen in Mainhausen zuverlässig mit frischem, gesundem Trinkwasser. Wir beziehen es vom Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) Der ZWO betreibt 115 Brunnen in Stadt und Kreis Offenbach und bereitet die Ressource in sechs Wasserwerken auf. Das Wasser für Offenbach und Mainhausen stammt überwiegend aus dem Wasserwerk „Lange Schneise“ bei Seligenstadt, die Wasserwerke Hintermark und Jügesheim versorgen Dietzenbach.

Die Qualität Ihres Trinkwassers wird ständig kontrolliert, u.a. im Labor des ZWO in Jügesheim. Es wird dort zudem auf das Vorkommen von Ammonium, Eisen, Nitrit, Schwermetallen und Pflanzenschutzmitteln überprüft. Die Ergebnisse liegen stets weit unter den geforderten Grenzwerten. Genaue Analysewerte für Mainhausen finden Sie hier: Trinkwasseranalyse.

Genaue Trinkwasserhärtegrade für Mainhausen finden Sie hier: Trinkwasseranalyse

Nein. Bei einer Rohrspülung oder Störung kann sich das Trinkwasser bräunlich verfärben. Seine Qualität bleibt davon aber unberührt. Die Färbung entsteht durch Ablagerungen von Mangan- und Eisen, die natürliche Bestandteile von Wasser sind. Sie tritt in der Regel nur bei Leitungen auf, die vor den 70er Jahren verlegt worden sind. Seither werden beide Stoffe aus dem Trinkwasser herausgefiltert.

Der E-Clever Tarif enthält wie die anderen Mobilstromtarife 100% Ökostrom. Zusätzlich ermöglicht er eine Unterbrechung des Ladevorgangs durch den Netzbetreiber. Der Ladevorgang wird unterbrochen, wenn das Energieversorgungsnetz besonders belastet ist. Dadurch wird ein höherer Anteil an Elektrofahrzeugen und erneuerbaren Energien in der Stromversorgung ermöglicht und somit die Energiewende vorangetrieben.

Üblicherweise werden die Abschlagsbeträge einmal im Jahr bei der Erstellung der Jahresrechnung neu festgelegt. Basis für diese Abschlagsberechnung ist dabei der Energieverbrauch der Vorperiode (Zeit zwischen 2 Jahresrechnungen) sowie das Preisniveau zum Zeitpunkt der Abschlagsberechnung. Zu beachten dabei ist auch, dass nur 11 Abschläge erhoben werden. Im 12. Monat wird dann die Jahresrechnung gestellt. Haben sich der Verbrauch und/oder der Preis unterjährig geändert, führt dies ohne Anpassung des Abschlagsplans zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift in der Jahresrechnung.

Die stark gestiegenen Beschaffungspreise und die anhaltende Energiekrise haben einen erheblichen Einfluss auf die Indizes, die zur Preisbildung bei Erdgas, Strom und Fernwärme eingesetzt werden. Dies hat seit dem vergangenen Jahr zu einer deutlichen Erhöhung der Energiepreise geführt. Somit müssten viele Kunden bei Erhalt ihrer Jahresrechnung z.B. in der 1. Jahreshälfte 2023 erhebliche Nachzahlungen leisten. Um die Gefahr einer solchen hohen Einmalzahlung abzumildern, hat die EVO jetzt erstmals innerhalb der Abrechnungsperiode die Abschläge auf die entsprechenden Preisentwicklungen in den jeweiligen Energiesparten angepasst.

Es ist richtig, dass die Energieversorger mit dem Beschluss des Düsseldorfer Landgerichtes an die vertraglich zugesicherten Preisgarantien gebunden bleiben. Das bedeutet, dass veränderte Beschaffungskosten während der Preisgarantie nicht zu einer Änderung des Energiepreises führen dürfen.

Anders ist es jedoch bei neuen Umlagen, da kommt es immer auf den Umfang der vertraglich vereinbarten Preisgarantie an. In unseren Lieferverträgen sind neue Umlagen von der Preisgarantie ausgenommen. Daher geben wir innerhalb der Preisgarantie nur veränderte Umlagen, nicht aber die erhöhten Beschaffungskosten weiter.

Wenden Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten schnellstmöglich an uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. So kann beispielsweise der Abschlagstermin angepasst werden oder eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Nach wie vor hat das Einsparen von Energie den größten Effekt auf die eigenen Energiekosten. Schon kleine Dinge helfen im Alltag beim Energiesparen.

Viele Tipps, bei denen sicher auch für Sie etwas dabei ist, finden Sie auf unserer Homepage unter: So senken Sie Verbrauch und Kosten – Energiespartipps l EVO AG (evo-ag.de).

Es besteht ein Sonderkündigungsrecht bei einer erfolgten Preisanpassung. Preisänderungen werden 4 bzw. 6 Wochen (Grundversorgung) vorher schriftlich mitgeteilt, darin wird explizit auf die Möglichkeit der Sonderkündigung hingewiesen.

Ihr Abschlag wurde angepasst, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens können Sie den Abschlag in Ihrem persönlichen Kundenportal ändern. Bei unverändertem Gasverbrauch raten wir von einer Senkung ab.

Bei gleichbleibendem Verbrauch wird Ihr aktueller Abschlag nicht ausreichen. Passen Sie daher Ihren Abschlag an, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Das geht ganz einfach in Meine EVO unter www.evo-ag.de/meine-evo.

Bei einer Preisanpassung brauchen Sie Ihren Zählerstand nicht abzulesen. Ihren Verbrauch grenzen wir rechnerisch ab. Sie finden beide Zeiträume in Ihrer nächsten Rechnung. Möchten Sie Ihren Zählerstand trotzdem mitteilen, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen:

  • Falls Sie schriftlich zur Zählerablesung aufgefordert werden, können Sie uns die Antwortpostkarte kostenfrei per Post zuschicken.
  • Nutzen Sie Meine EVO und tragen Sie den Zählerstand bequem in Ihrem persönlichen Kundenportal unter www.evo-ag.de/meine-evo ein.
  • Rufen Sie einfach das Kontaktformular auf unserer Internetseite auf und schicken Sie den Zählerstand online ab: www.evo-ag.de/kontakt
  • Natürlich können Sie uns den Zählerstand auch telefonisch mitteilen, unter der EVO Servicenummer 069/8088 0999

Der individuelle Preis hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst spielt die Wahl des Tarifs eine Rolle und weiterhin, ob dieser Tarif eine Preisgarantie für eine bestimmte Laufzeit innehat. Je nach Wohnort können auch Netzentgelte unterschiedlich ausfallen. Auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die jeweilige Beschaffungssituation bestimmen den Preis.

Unter normalen Marktbedingungen überprüfen wir unsere Kosten für Erdgasbeschaffung, Strombeschaffung und -vertrieb immer erst nach Ablauf der mit Ihnen vereinbarten Preisgarantie. Wenn Sie danach von einer Preiserhöhung betroffen sind, informieren wir Sie, je nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Ihren Vertrag gelten, 4 beziehungsweise 6 Wochen vor Wirksamwerden der Preisanpassung schriftlich. Eine Ausnahme bilden nach unseren Erdgas- und Stromlieferverträgen ausdrücklich Kostenänderungen bei den im Vertrag genannten Steuern, Abgaben, Umlagen und staatlich veranlassten Mehrbelastungen. Das Gleiche gilt für neu eingeführte Steuern, Abgaben, Umlagen und staatlich veranlasste Mehrbelastungen. Solche Kostenänderungen werden auch schon während einer Preisgarantie an Sie weitergegeben.

Es ist richtig, dass die Energieversorger mit dem Beschluss des Düsseldorfer Landgerichtes an die vertraglich zugesicherten Preisgarantien gebunden bleiben. Das bedeutet, dass veränderte Beschaffungskosten während der Preisgarantie nicht zu einer Änderung des Energiepreises führen dürfen.

Anders ist es jedoch bei neuen Umlagen, da kommt es immer auf den Umfang der vertraglich vereinbarten Preisgarantie an. In unseren Lieferverträgen sind neue Umlagen von der Preisgarantie ausgenommen. Daher geben wir innerhalb der Preisgarantie nur veränderte Umlagen, nicht aber die erhöhten Beschaffungskosten weiter.

Ein Nichtwohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dient. Versorgt sich ein Mieter eines Nichtwohngebäudes selbst mit Wärme oder Warmwasser, so hat der Vermieter dem Mieter 50 Prozent der Kohlendioxidkosten zu erstatten.

In allen anderen Fällen werden die Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter nach den Bestimmungen des Mietvertrags über die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten aufgeteilt. Eine Regelung, wonach der Mieter mehr als 50 % der Kohlendioxidkosten zu tragen ist, ist jedoch unwirksam. Das heißt, dass der Mieter maximal 50 % der Kohlendioxidkosten zu tragen hat.

Die hälftige Aufteilung der Kohlendioxidkosten bei Nichtwohngebäuden wird im Jahr 2025 von einem Stufenmodell für Nichtwohngebäude abgelöst.

Zum 01.01.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Aus diesem Gesetz folgen neue Verpflichtungen für Vermietende sowie die Brennstofflieferanten.

In der Umsetzung dieser CO2-Kostenteilung hat der Vermietende nicht nur die Kohlendioxidkosten für die jeweiligen Anteile zu ermitteln, sondern auch die Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung für den jeweiligen Mietenden gesondert abzurechnen. Die prozentualen Anteile, die auf Mietende sowie Vermietende entfallen, werden auf Basis eines Stufenmodells und des energetischen Zustandes des Wohngebäudes ermittelt.

Tabelle Abstufungen („Stufenmodell“) der Kostenverteilungen:

Die Bundesregierung hat eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten für Vermieter und solche Mieter bereitgestellt, die sich selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen.

Seit 2021 werden für das Heizen mit Öl oder Erdgas zusätzliche CO2-Kosten erhoben. Bisher konnten Vermieterinnen und Vermieter diese Kosten komplett auf Ihre Mieter umlegen. Mit dem neuen CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz werden Vermieterinnen und Vermieter nun stärker an den Kosten beteiligt, die für Kohlendioxid anfallen.

Für Wohngebäude soll ein Stufenmodell gelten: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieterinnen und Vermieter.

Die neue Regelung hebt die Aufgabe von Vermieterinnen und Vermietern hervor, Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und für eine gute Dämmung zu sorgen. Gleichzeitig bleibt die Eigenverantwortung der Mieterinnen und Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, indem ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird. Der Anreiz des CO2-Preises für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz wirkt so nun auch im Mietverhältnis.

Das CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt ausschließlich für Abrechnungszeiträume, die an oder nach diesem Datum begonnen haben. Werden Ihre Heizkosten z. B. von November 2022 bis Oktober 2023 abgerechnet, dann greift die neue Regelung bei Ihnen erst mit der nächsten Abrechnung von November 2023 bis 2024.

Ja, denn die CO2-Abgabe fällt überall dort an, wo fossile Energie zum Heizen genutzt wird. Fernwärmekunden der EVO beziehen ihre Heizenergie aus dem Energiewerk und dem Heizkraftwerk in Offenbach. Aktuell wird im Heizkraftwerk Kohle zur Energieerzeugung eingesetzt, allerdings wird bereits an der Umrüstung auf den Betrieb mit alternativen Energieträgern gearbeitet. Weitere Informationen zur Umstellung auf grüne Fernwärme finden Sie hier.

Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, ist der prozentuale Anteil, den der Vermietende an den Kohlendioxidkosten nach § 5, 6, 7 oder 8 zu tragen hätte, um die Hälfte zu kürzen. Zu den Vorgaben zählen beispielsweise denkmalschutzrechtliche Beschränkungen, oder rechtliche Verpflichtungen wie ein Anschluss- und Benutzungszwang, sowie der Umstand, dass das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs liegt.

Nicht in den Anwendungsbereich des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes fallen Wärmelieferungen für Gebäude, die erstmals NACH dem 1. Januar 2023 einen Wärmeanschluss erhalten haben. Hier ist daher keine Aufteilung der CO2-Kosten notwendig.

Vermietende sind verpflichtet, den CO2-Kostenanteil gegenüber ihren Mietenden korrekt zu berechnen und in der Nebenkostenabrechnung auszuweisen. Dazu gehört auch die Stufeneinordnung der betreffenden Immobilie.
Die notwendigen Informationen zu den CO2-Kosten und zum konkreten Verbrauch erhalten Sie auf Ihrer Verbrauchsabrechnung.

Das CO2KostAufG gibt ein fiktives Preisermittlungsverfahren für die CO2-Kosten vor, dessen Ergebnis jedoch nicht abrechnungstechnisch relevant sein muss. Hierdurch können Differenzen zwischen den nach CO2KostAufG ermittelten und den tatsächlich abgerechneten CO2-Kosten auftreten. Dieses Problem hat der Gesetzgeber gesehen und nimmt es in Kauf. 

Als Preisbasis der EVO wird der überwiegende Teil der Erzeugungsmengen nach europäischen Emissionshandel (TEHG) bewertet (siehe Auktionspreise der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)). Der kleine restliche Teil wird nach dem BEHG bewertet. 

Der CO2-Preis nach CO2KostAufG basiert gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf den Angaben des Umweltbundesamt (UBA) mit dem kalenderjährlichen Auktionspreis der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). 

Eine Anlage für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit einer Leistung von acht bis zehn Kilowatt peak spart (auf Grundlage des durchschnittlichen CO2-Ausstoß in Deutschland) beispielsweise über einen Zeitraum von 20 Jahren etwa 100 Tonnen klimaschädliches CO2. Damit leistet Ihre Photovoltaikanlage auch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz – und Sie gestalten selbst die Energiezukunft in Stadt und Kreis Offenbach mit.

Eine Photovoltaik-Anlage dürfen leider nur Kunden beauftragen, die über das Dach verfügen können. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Sprechen Sie Ihren Vermieter oder Hauseigentümer an, ob eine PV-Anlage in Frage kommt.

Wenn Sie die Photovoltaikanlage gekauft haben, können Sie diese bei einem Eigentümerwechsel an den Käufer veräußern. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach kann zur Wertsteigerung des Gebäudes beitragen.

In manchen Gebäudeversicherungen ist eine Photovoltaik-Anlage bereits abgedeckt. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie die Anlage bei Ihrem Gebäudeversicherer separat versichern.

Steckerfertige PV-Anlagen – oft auch als Plug-In-Solaranlagen, Mini-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke bezeichnet – sind kleine Solarmodule, die direkt an eine Einspeisesteckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden können. Bevor Sie eine solche Anlage in Betrieb nehmen, muss diese bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Falls Sie dies im Netzgebiet der Energienetze Offenbach GmbH (ENO) umsetzen möchten, finden Sie alle wichtigen Informationen hierzu auf der Website der ENO.

Bei der Anmeldung wird ein Antrag auf Netzanschluss mit allen technisch relevanten Daten und Komponenten vorgelegt. Sie müssen sich auch an diesem Punkt um nichts kümmern: Anmeldung und Abstimmungen mit dem Stromnetzbetreiber übernehmen wir. In den meisten Fällen erfolgt noch ein Tausch des Stromzählers gegen einen neuen Zähler, der zukünftig den Strombezug und den ins Stromnetz eingespeisten Ökostrom erfasst. Nach der Inbetriebnahme liefert Ihre Photovoltaikanlage erstmals Ökostrom.

Den sogenannten Reststrom erhalten Sie von uns. Unser 100-prozentiger Ökostrom ist selbstverständlich genauso umweltfreundlich wie Ihr selbst produzierter Strom vom eigenen Dach. Somit ist die Stromversorgung Ihres Haushalts durchgängig sichergestellt, ganz unabhängig davon, ob die Sonne scheint oder nicht.

Ja, das lohnt sich trotzdem. Wenn Sie den größten Teil Ihres selbst erzeugten Solarstroms dann verbrauchen, während Sie zu Hause sind, kann eine Ost-West-Ausrichtung sogar sinnvoller sein als eine reine Südausrichtung. Denn morgens steht die Sonne im Osten und abends im Westen.

Das Potential für Photovoltaikanlagen in Stadt und Kreis Offenbach ist allgemein sehr gut. Bisher wird dieses Potential leider nur zu einem Bruchteil genutzt. Das muss nicht sein: Eine Photovoltaikanlage kann auf nahezu jedem Dach installiert werden das nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet ist. Der ideale Neigungswinkel des Daches liegt zwischen 10 und 50 Grad. Auf Flachdächern wird die Anlage entsprechend aufgeständert.

Die Größe der Photovoltaikanlage richtet sich nach der geeigneten Fläche auf Ihrem Dach und nach Ihrem individuellen Stromverbrauch im Haushalt. Das Solarpotential Ihres Daches und die Eckdaten Ihrer Photovoltaikanlage können Sie in wenigen Schritten selbst überprüfen – ganz einfach und bequem mit unserem Photovoltaik-Rechner unter www.evo-ag.de/solar.

Ihre Photovoltaikanlage benötigt nicht unbedingt direktes Sonnenlicht. Sie arbeitet auch bei bedecktem Himmel; je nach Wetterlage mit einem niedrigeren Wirkungsgrad.

Eine Photovoltaikanlage besteht aus drei wesentlichen Komponenten: Die Solarmodule sind das Herzstück der Anlage und produzieren bei Sonneneinstrahlung Gleichstrom. Damit die Module sicher auf dem Dach befestigt sind, sorgt ein Montagesystem für sicheren und dauerhaften Halt. Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom um und versorgt die Verbraucher bei Ihnen im Haus mit Solarstrom. Der nicht verbrauchte Strom wird vom Wechselrichter in das öffentliche Netz eingespeist.

Neben der Stromeinsparung, die Sie durch den selbst verbrauchten Solarstrom haben, erhalten Sie eine Einspeisevergütung für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom. Je mehr Sie also von Ihrem selbst produzierten Strom verbrauchen, desto höher ist Ihr Ertrag. So profitieren Sie von einer niedrigeren Stromrechnung und – auf Dauer – von mehr Unabhängigkeit von der allgemeinen Strompreisentwicklung.

Die Kosten der Anlage sind in erster Linie von der Größe der individuellen Photovoltaikanlage abhängig. Auch die Kosten für die Montage können variieren, zum Beispiel durch die Kosten für ein Gerüst. Entscheidend ist aber: Alle Ausgaben sind bereits in unserem Angebot enthalten. Es gibt keine versteckten Kosten!

Das hängt in erster Linie von der Größe Ihrer Anlage und von Ihrem individuellen Stromverbrauch beziehungsweise Ihrem Verbrauchsverhalten ab. Eine Waschmaschine gezielt nur dann zu nutzen, wenn auch die Sonne scheint und auf dem Dach Solarstrom produziert wird, spart schon richtig viel Geld. Und das ist nur ein Beispiel. Wir geben Ihnen gerne weitere Tipps, wie Sie Ihren Strombedarf im Haushalt möglichst weitgehend durch selbst produzierten Solarstrom decken können.

Wir setzen bei der Auswahl der Photovoltaik-Komponenten ausschließlich auf hochwertige Komponenten, die einen hohen Ertrag garantieren. Die Komponenten kommen von namhaften Herstellern und stehen für Spitzenqualität und Erfahrung.

In einem ersten Beratungstermin überprüfen wir das Solarstrom-Potential Ihres Wohngebäudes. Wir erfassen alle notwendigen Daten für die maßgeschneiderte Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach. Dieser Termin ist für Sie kostenlos. Ihre Daten unterliegen selbstverständlich den gültigen Datenschutzbestimmungen.

Nach dem Beratungstermin erhalten Sie von uns ein Angebot für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Wohngebäudes. Darin sind alle Kosten enthalten, zum Beispiel für die Installation, das Stellen eines Baugerüstes sowie für alle Komponenten der Anlage. Sie können sich alle Unterlagen in Ruhe durchlesen und werden bei Fragen gerne von unseren Solar-Beratern unterstützt.

Nein. Für die Photovoltaikanlagen ist keine Baugenehmigung notwendig. Sie müssen sich auch sonst um nichts kümmern. Wir übernehmen für Sie die komplette Installation und übergeben Ihnen die Photovoltaikanlage betriebsbereit.

Hallo! Ich bin Eva, wie kann ich Ihnen helfen?

Ihre Frage an Eva ...

Kontakt

Was können wir für Sie tun?
Besuchen Sie unser Kontaktportal

24-Stunden Entstörungsnummer
0 800/8060-3030

EVO Servicenummer
069/8088 0999
Mo-Fr 8.00-18.00 Uhr

Geschätzte Wartezeit
ca. 3 Minuten
Aktuell wartend: 1
Es dauert nicht lang.

Alternativ ist Eva für Sie da!

Unsere digitale Assistentin Eva hilft Ihnen im Chat sofort weiter und nimmt unter anderem Ihre Zählerstände entgegen.

Eva ist für Sie da!

Unsere digitale Assistentin Eva hilft Ihnen im Chat sofort weiter und nimmt unter anderem Ihre Zählerstände und Abschläge entgegen.

Oder nutzen Sie das Kundenportal Meine EVO.

Es ist gerade viel los!

Viele Anliegen können Sie direkt mit dem Kundenportal Meine EVO online erledigen. Einfach und schnell.

Gerne hilft Ihnen auch unsere digitale Assistentin Eva im Chat weiter.

EVO ServicePunkte
  • Neben dem Bürgerbüro der Stadt Offenbach (Kaiserpalais)
    Kaiserstraße 39
    63065 Offenbach

    Öffnungszeiten:
    Mo, Di, Mi, Fr08.00 bis 13.00
    Do13.00 bis 18.00
  • Im Rathaus-Center (1. Stock)
    Offenbacher Straße 9
    63128 Dietzenbach

    Öffnungszeiten:
    Mo, Di, Mi, Fr10.00 bis 13.00
    14.00 bis 18.00
    Do10.00 bis 13.00
    14.00 bis 20.00
    Sa10.00 bis 14.00
  • In der Sparkasse Langen-Seligenstadt
    Ludwigstraße 29
    63110 Rodgau

    Öffnungszeiten:
    Mo, Mi, Fr09.00 bis 12.00
    Di14.00 bis 17.00
  • Frankfurter Straße 100
    63500 Seligenstadt

    Öffnungszeiten:
    Mo, Mi, Do, Fr08.00 bis 12.00
    Di14.00 bis 17.30
Tarifrechner
Jetzt den passenden EVO Tarif sichern!
    Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort an.
    Jetzt den passenden EVO Tarif sichern!
    Strom
    Gas
    EVO Zertifikate
      Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort an.
      Bitte geben Sie Ihren Jahresverbrauch an.
      EVO Zertifikate

      Sind Sie Gewerbekunde? Dann haben wir hier spezielle Produkte für Sie.

      Für einen Verbrauch in dieser Höhe unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot. Das übernimmt Ihr persönlicher Ansprechpartner bei uns.

      EVO Zertifikate
        Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort an.
        Bitte geben Sie Ihren Jahresverbrauch an.
        EVO Zertifikate

        Sind Sie Gewerbekunde? Dann haben wir hier spezielle Produkte für Sie.

        Für einen Verbrauch in dieser Höhe unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot. Das übernimmt Ihr persönlicher Ansprechpartner bei uns.

        Willkommen im EVO-Chat
        Grafik: EVO-Chatbot Eva
        EVO-Chatbot Eva hat Zeit für Sie

        Sie haben Fragen zu unserem Angebot?

        Wir beraten Sie gerne jederzeit im EVO-Chat. Bitte akzeptieren Sie Präferenz- und Statistik-Cookies, um unseren Chat nutzen zu können.

        Jetzt Cookie-Einstellungen anpassen