Hinweisgeber-Hotline nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Whistleblower-Hotline (WBHL)

Die strikte Beachtung von Recht und Gesetz ist unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmenskultur der Energieversorgung Offenbach AG und deren Tochtergesellschaften, insb. der Energienetze Offenbach GmbH. Gerade in den besonders sensiblen Bereichen wie Korruptionsbekämpfung / Lauterkeit des Geschäftsbetriebs, Kartellrecht sowie Einhaltung von menschenrechts-, Arbeits- und Umweltstandards, insb. gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kann bereits das Fehlverhalten eines Einzelnen dem Unternehmen großen Schaden zufügen.

Ein wichtiger Bestandteil unseres Compliance-Managementsystems (CMS) ist die sogenannte Whistleblower-Hotline (WBHL). Über sie können Mitarbeiter und Dritte, bspw. Kunden oder Lieferanten, unter vollständiger Wahrung ihrer Anonymität mögliches schwerwiegendes Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße  oder Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mitteilen.

Mitteilungen über Verstöße oder Verdachtsfälle können (auch anonym) an

  • das interne Compliance- Team der Energieversorgung Offenbach AG unter T +49 69 8060 3333 oder über die E-Mailadresse compliance@evo-ag.de

oder

  • die externe Vertrauensanwältin Dr. Laura Borgel (Feigen Graf Rechtsanwälte) unter T +49 69 770 196 78 oder über die E-Mailadresse borgel@feigen-graf.de

mitgeteilt werden. Die Person des Mitteilenden wird strikt vertraulich behandelt. Dabei wird jedem Hinweis nachgegangen und der Sachverhalt aufgeklärt.

 

Beschwerden in der Lieferkette können Sie hier melden, dies gilt auch für sämtliche Tochtergesellschaften der Energieversorgung Offenbach AG (EVO), unter anderem für die Energienetze Offenbach GmbH (ENO).

Hinweis: Kundenbeschwerden (bspw. zu Strom- und Gasrechnungen; Hausanschlüssen) oder allgemeine Anliegen (bspw. Tarifen) werden über den nachfolgenden Meldekanal nicht entgegengenommen und nicht beantwortet. Bitte wenden Sie sich ausschließlich bei Kundenbeschwerden oder allgemeinen Anliegen an 069/8088-0999 oder direkt an die jeweilige Tochtergesellschaft.

Zum Meldekanal

Geltungsbereich

Die Whistleblower-Hotline umfasst die Energieversorgung Offenbach AG sowie deren Tochtergesellschaften, insb. die Energienetze Offenbach GmbH.

Weitergehende Informationen zu unserem Umgang mit Hinweisen / Meldungen oder zum Datenschutz finden sie hier:

  • EVO-Verfahrensordnung ((inkl. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)) und für Hinweise und Meldungen über mögliches Fehlverhalten (Whistleblower-Hotline))*
  • Datenschutz-Informationen (für die Nutzung der EVO Whistleblower-Hotline)*

*Sofern in den Dokumenten von Energieversorgung Offenbach AG oder EVO gesprochen wird, ist damit der EVO Teilkonzern in seiner Gesamtheit gemeint und damit jede einzelne Tochtergesellschaft mitumfasst bzw. die Dokumente entfalten auch für Hinweise/Meldungen bezüglich Tochtergesellschaften Geltung.

Aufgaben der Vertrauensanwältin oder des Vertrauensanwalts

Die Energieversorgung Offenbach AG und deren Tochtergesellschaften betreiben eine aktive Prävention gegen jede Art strafbarer oder grob ordnungswidriger Rechtsverstöße und verfolgen insbesondere eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Bestechungen und allen anderen Formen der Korruption sowie Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte, insb. nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)). Die Bestellung einer externen Vertrauensanwältin oder eines externen Vertrauensanwalts ist ein Bestandteil des installierten integrativen Compliance Management Systems (CMS).

Als Vertrauensanwältin ist Rechtsanwältin Frau Dr. Borgel Ansprechpartnerin für interne und externe Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber insbesondere auf korruptionsverdächtige Sachverhalte oder sonstige strafbare oder grob ordnungswidrige Rechtsverstöße und Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die Vertrauensanwältin und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anwaltssozietät unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Vertrauensanwältin gibt Informationen, die sie von einer Hinweisgeberin oder einem Hinweisgeber erhalten hat, nur dann an die Energieversorgung Offenbach AG oder deren Tochtergesellschaften weiter, wenn die Hinweisgeberin oder der Hinweisgeber ausdrücklich ihr oder sein Einverständnis hiermit erklärt hat.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Energieversorgung Offenbach AG oder deren Tochtergesellschaften steht die Vertrauensanwältin auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten im Zusammenhang mit konkreten Vorkommnissen oder Verdachtsfällen zur Verfügung, wenn eine vertrauliche Behandlung gewünscht wird. Auf Wunsch können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die sich mit Hinweisen oder Fragen an die Vertrauensanwältin wenden, anonym bleiben.

Für Personen, die Rechtsanwältin Frau Dr. Borgel als Vertrauensanwältin auf einen korruptionsverdächtigen Sachverhalt oder einen Verstoß gegen Gesetze, insb. nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), hinweisen möchten, ist eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen.

In der Regel wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch eine Hinweisgeberin oder einen Hinweisgeber stehen oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail. Schon hier kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen. Der telefonischen Kontaktaufnahme wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers mit der Vertrauensanwältin anschließen. Der Sachverhalt soll dabei so genau wie möglich aufgenommen werden.

Nur dann, wenn Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber das ausdrücklich gestatten, wird die Vertrauensanwältin die Informationen an das Unternehmen weitergeben, und zwar ausschließlich an die vom Vorstand bzw. der Geschäftsführung hierzu beauftragte Person. Wenn Hinweisgeberinnen oder Hinweisgeber das wünschen, wird der Name nicht genannt werden.

Die Kontaktaufnahme zur Vertrauensanwältin ist für noch unentschlossene Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber risikolos. Sie können auch dann noch entscheiden, ob die Vertrauensanwältin Stillschweigen bewahren solle.

Der Aufgabenkreis der Vertrauensanwältin ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweise auf Korruption, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblichem Gewicht sowie Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Rahmen des LkSG-Beschwerdemanagements. Die Vertrauensanwältin ist keine allgemeine Beschwerde- oder Schlichtungsstelle, sondern nur ein besonders ausgestaltetes Mittel zur Gewinnung von Informationen über korruptionsverdächtige Sachverhalte oder sonstige rechtswidrige Vorgänge.

Allgemeine Kundenbeschwerden oder allgemeine Anliegen nimmt die Vertrauensanwältin nicht entgegen und leitet diese nicht an die Energieversorgung Offenbach AG oder deren Tochtergesellschaften weiter. Bitte wenden Sie sich ausschließlich bei allgemeinen Anliegen an 069/8088-0999 oder direkt an die jeweilige Tochtergesellschaft.

Die Vertrauensanwältin ist Beauftragte der Energieversorgung Offenbach AG und deren Tochtergesellschaften. Sie darf niemals einer Hinweisgeberin oder einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Konzerns zuwiderläuft. Sie ist vom Konzern allerdings beauftragt, einer Hinweisgeberin oder einem Hinweisgeber das auf ihre oder seine Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Weitere Informationen zu Meldestellen

Hinweis auf die externen Meldestellen des Bundes

Der Bund hat zum Inkrafttreten des Hinweigeberschutzgesetzes drei externe Meldestellen zur Verfügung gestellt:

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