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Neben dem Bürgerbüro der Stadt Offenbach (Kaiserpalais)
Kaiserstraße 39
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Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr08.00 bis 13.00
Do13.00 bis 18.00

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14.00 bis 18.00
Do10.00 bis 13.00
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Öffnungszeiten:
Mo, Di09.00 bis 12.00 Uhr
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Frankfurter Straße 100
63500 Seligenstadt

Öffnungszeiten:
Mi, Do08.30 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

26. Oktober 2026

Fehlerhafte Wasser- und Abwassergebührenbescheide für Mainhausen: EVO kündigt korrigierte Abrechnungen an

MAINHAUSEN, 26. Oktober 2026. Bei der jährlichen Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren in der Gemeinde Mainhausen ist es zu Fehlern gekommen. Wie die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) mitgeteilt hat, wurden bei der Erstellung der Gebührenbescheide durch einen von ihr beauftragten Dienstleister die seit dem 1. Januar 2026 geltenden neuen Gebührensätze nicht berücksichtigt. Infolgedessen wurden fehlerhafte Abrechnungsbescheide an die betroffenen Haushalte verschickt.

Die EVO betreibt im Auftrag der Gemeinde Mainhausen das Wasser- und Abwassernetz und ist in diesem Zusammenhang auch für die jährliche Gebührenabrechnung verantwortlich. Die Erfassung der Wasserzählerstände sowie die anschließende Erstellung und der Versand der Gebührenbescheide erfolgen durch einen von der EVO beauftragten Dienstleister.

Die EVO bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten ausdrücklich und bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Entschuldigung. Wie die EVO deutlich macht, wird keinem Bürger durch den Fehler ein finanzieller Nachteil entstehen. Das Unternehmen steht bereits in engem Austausch mit dem verantwortlichen Dienstleister, um die fehlerhaften Abrechnungen schnellstmöglich zu korrigieren.

Nach Angaben der EVO erhalten die betroffenen Haushalte zeitnah einen korrigierten Gebührenbescheid. Dieser enthält sämtliche Informationen zur Abrechnung und berücksichtigt sowohl die seit dem 1. Januar 2026 gültigen Gebührensätze als auch alle bereits erfolgten Zahlungen und Gutschriften.

Für Bürgerinnen und Bürger, die der EVO ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, besteht grundsätzlich kein weiterer Handlungsbedarf. Der sich aus der korrigierten Abrechnung ergebende Saldo wird entsprechend dem bestehenden Lastschriftmandat abgebucht. Eine zusätzliche Überweisung ist nicht erforderlich.

Die EVO weist außerdem darauf hin, dass noch rund 800 bereits versandte Gebührenbescheide eine Zahlungsfälligkeit zum 4. November 2026 aufweisen. Die darin ausgewiesenen Beträge werden nicht mehr per Lastschrift eingezogen. Auch andere noch nicht fällige Beträge aus den fehlerhaften Bescheiden werden weder abgebucht noch gutgeschrieben. Stattdessen erhalten die betroffenen Haushalte einen neuen, korrigierten Bescheid.

Bereits erfolgte Zahlungen oder Gutschriften gehen dabei selbstverständlich nicht verloren, sondern werden bei der Neuberechnung vollständig berücksichtigt.

Die Gemeinde Mainhausen weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erstellung und Abwicklung der Wasser- und Abwassergebührenbescheide ausschließlich in der Verantwortung der EVO und des von ihr beauftragten Dienstleisters liegen. Die Gemeindeverwaltung ist weder an der Erstellung der Abrechnungen beteiligt noch kann sie Auskünfte zu einzelnen Gebührenbescheiden oder deren Korrektur erteilen.

Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, sich bei Fragen zu ihren Gebührenbescheiden ausschließlich direkt an die EVO zu wenden. Die zuständige Telefonnummer ist auf den jeweiligen Abrechnungsbescheiden abgedruckt.

Die Gemeinde Mainhausen bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die entstandenen Unannehmlichkeiten und geht davon aus, dass die EVO gemeinsam mit ihrem Dienstleister für eine zügige und ordnungsgemäße Korrektur der Abrechnungen sorgt.

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