Wichtige Informationen für unsere Kunden

Gestiegene Energiekosten, Abschlagsänderungen, Gasmangellage: Aktuell gibt es viele Themen, die Fragen aufwerfen. Aufgrund der zahlreichen Anfragen haben wir die wichtigsten Informationen zur aktuellen Lage zusammengestellt.

Aktuelle Hinweise: 

Derzeit erreichen uns viele Kundenanfragen zu den von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Hierzu hat die Bundesregierung das sogenannte Erdas-Wärme-Soforthilfegesetz (ESWG) beschlossen. Im Dezember 2022 wurden somit Gas- und Wärmekunden mit einer einmaligen Soforthilfe unterstützt. Zur Entlastung von Haushalten sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen übernimmt der Bund einen Teil der Kosten für Erdgas und Wärme. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden werden wir selbstverständlich alle beschlossenen Gesetze entsprechend der Vorgaben umsetzen. 

- Fragen zu den Anschreiben Preisbremsen (weitere Informationen

- Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme in 2023 (weitere Informationen)

- Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden im Dezember 2022 (weitere Informationen

Informationen für unsere Kunden der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Industrie und Großkunden

FAQs zu den kundenindividuellen Preisbremsen-Anschreiben

FAQs zur Preisbremse 

Ab Januar 2023 führt die Bundesregierung Preisbremsen für Gas und Wärme sowie Strom ein. Die entsprechenden Gesetze wurden am 16.12.2022 durch den Bundesrat beschlossen.

Wir begrüßen diese Entlastungsmaßnahmen und werden diese zeitnah umsetzen, sodass unsere Kundinnen und Kunden pünktlich und unkompliziert von den Maßnahmen profitieren.

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Soforthilfe-Pakete Gas und Wärme im Dezember 2022

Soforthilfe-Paket Gaspreise 

Die Bundesregierung hat entschieden, im Dezember 2022 Erdgaskunden mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen. Um Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen zu entlasten, übernimmt der Bund in diesem Jahr einen Teil der Kosten für Erdgas. Weiter ist eine zweite Stufe der Entlastung in Form von einer Gaspreisbremse geplant. Selbstverständlich setzen wir die getroffenen Regelungen unverzüglich um. 

Für Gaskunden sind grundsätzlich zwei Stufen vorgesehen: 

1. Übernahme der Energiekosten eines Monats (Abschlagsbetrag für den Monat Dezember 2022) 

2. Deckelung des Gaspreises für den Grundbedarf – voraussichtlich ab Januar 2023 

Soforthilfe-Paket Wärmepreise 

Die Bundesregierung hat entschieden, im Dezember 2022 Wärmekunden mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen. Um Letztverbraucher zu entlasten, übernimmt der Bund in diesem Jahr einen Teil der Kosten für Fernwärme, Nahwärme oder Wärme aus Contracting. Weiter ist eine zweite Stufe der Entlastung in Form von einer Wärmepreisbremse geplant. Selbstverständlich setzen wir die getroffenen Regelungen unverzüglich um. Sie müssen nicht tätig werden. 

Infos zum CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz

Seit 2021 werden für das Heizen mit Öl oder Erdgas zusätzliche CO2-Kosten erhoben

Bisher konnten Vermieterinnen und Vermieter diese komplett auf Ihre Mieter umlegen. Mit dem neuen CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz werden Vermieterinnen und Vermieter nun stärker an den Kosten beteiligt, die für Kohlendioxid anfallen. Weitere Informationen zum CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz hier.

Ihre EVO – immer für Sie da

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