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Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Verbräuche transparent machen, Einsparpotenziale erkennen und gesetzliche Anforderungen erfüllen

Energieaudits sind der erste Schritt zu einem professionellem Energiemanagement. Ein Energieaudit schafft Transparenz über die Energieeinflüsse Ihres Unternehmens und zeigt technisch sowie wirtschaftlich geeignete Einsparmaßnahmen auf. Die EVO begleitet Sie von der Prüfung Ihrer Ausditpflicht über die Datenerhebung und Vor-Ort-Analyse bis zum prüffähigem Energieauditbericht.

Wer muss aktuell ein Energieaudit durchführen?

Auditpflicht im Wandel. Die noch geltenden Rechtsgrundlage:
Die Auditpflicht richtet sich nach dem Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G): Nach derzeit geltendem Recht richtet sich die gesetzliche Auditpflicht nach dem Nicht-KMU Status. 
Großbetriebe und unter bestimmten Voraussetzungen aber auch kleine und mittlere Unterenhmen sind seit April 2015 gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit vorzunehmen:

  • Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern
  • Unternehmen mit mindestens 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr oder mindestens 43 Mio. Euiro Bilanzsumme pro Jahr
  • Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung von über 25%
  • Kleine und mittlere Unternehmen , die in Konzern verflochten sind (mit genauer Betrachtung der Beteiligungsverhältnisses.)
  • Unternehmen mit einem bereits eingeführten Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder einem eingeführten Umweltmanagementsystems nach EMAS sind von der Energieauditpflicht freigestellt sein.

Ein Regierungsentwurf vom 25. Juni 2026 sieht vor, die Auditpflicht künftig an den durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch zu knüpfen und dadurch parallelen zum Energieeffizienzgesetz zu schaffen (hier Link zu unserer ISO 50001 Homepage integrieren). Danach könnten Unternehmen mit einem Durchschnittlichten Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,77 GWh pro Jahr innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren auditpflichtig werden. Die Betrachtung des Nicht-KMU-Status würde entfallen. Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Was ist ein Energieaudit:

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine systematische Untersuchung des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs eines Unternehmens. Dabei werden Energieflüsse erfasst, wesentliche Verbraucher analysiert und Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung identifiziert und wirtschaftlich bewertet. --> evtl. zu kompliziert. einfacher beschreiben? "Denn es kann damit seinen Energieverbrauch sowie seine Kosten senken"

Wie läuft ein Energieaudit ab?

Ein Energieaudit wird systematisch und in enger Abstimmung mit dem Unternehmen durchgeführt. Der genaue Umfang richtet sich nach der Unternehmensstruktur, den Standorten, den eingesetzten Energieträgern und den wesentlichen Energieverbauchern.

1. Erstkontakt
Der Energieauditor nimmt Kontakt mit dem Ansprechpartner der Organisation auf. Dabei werden der Ablauf, die Auftaktbesprechung und die benötigten Hilfsmittel abgestimmt.
2. Auftaktbesprechung
Die benötigten Daten, Messungen und organisatorischen Abläufe werden erläutert. Zudem werden die verantwortlichen Personen benannt und der Projektplan festgelegt.
3. Datenerfassung
Die Energieverbräuche und relevanten Verbrauchssysteme werden auf Grundlage von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten erfasst. Bereits vorhandene Effizienzmaßnahmen werden ebenfalls bewertet.
4. Außeneinsatz ausgewählter Standorte
Bei der Begehung werden die erfassten Verbrauchsdaten auf Plausibilität geprüft. Arbeitsabläufe und Nutzerverhalten werden analysiert und erste Einsparpotenziale identifiziert.
5. Analyse
Der Energieauditor untersucht die energetische Ausgangssituation und schlüsselt die Energieverbräuche auf. Anschließend werden ausgewählte Einsparpotenziale technisch und wirtschaftlich bewertet.
6. Berichterstellung
Die erfassten Daten und Ergebnisse werden in einem normkonformen Energieauditbericht gemäß DIN EN 16247-1 zusammengefasst.
7. Abschlussbesprechung
Der Energieauditor präsentiert die Ergebnisse, erläutert die empfohlenen Maßnahmen und übergibt den Bericht. Alle bereitgestellten Informationen werden vertraulich behandelt.
 

Auditpflicht prüfen lassen

FAQ´s zum Energieaudit:

Nein. Die Schwelle von mehr als 2,77 GWh ist Bestandteil des Regierungsentwurfs 2026. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung gilt die bisherige Auditpflicht nach EDL‑G

Ein verpflichtendes Energieaudit ist mindestens alle vier Jahre zu wiederholen.

Das Energieaudit ist eine periodische energetische Bestandsaufnahme. ISO 50001 ist ein dauerhaftes Managementsystem mit kontinuierlicher Verbesserung, festen Verantwortlichkeiten, Zielen, internen Prüfungen und regelmäßiger Zertifizierung. Steuern und Kosten sparen mittels Energiemanagement

Übersicht der Unternehmens-Standorte, Standortarten (bspw. Aufteilung in produktion, Büro, Lager, Außenstelle etc.)

Der Gesamtendenergieverbrauch umfasst grundsätzlich die gesamte im Unternehmen eingesetzte Energie, beispielsweise Strom, Erdgas, Heizöl, Fernwärme und Kraftstoffe. Auch selbst erzeugte und im Unternehmen genutzte Energie ist grundsätzlich zu berücksichtigen.

Ihr Ansprechpartner
Jan-Helge Knapp
Effizienzmanagement
Jan Helge Knapp