Kontakt

Gewerbekunden
069/8088 0988
Mo-Fr 8.00-18.00 Uhr
(Freitags ab 12 Uhr eingeschränkte Erreichbarkeit)

Großkunden & Wohnungswirtschaft
069/8060-1890

E-Mail
gewerbekunden@remove-this.evo-ag.de

EVO ServicePunkte

Neben dem Bürgerbüro der Stadt Offenbach (Kaiserpalais)
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr08.00 bis 13.00
Do13.00 bis 18.00

Im Rathaus-Center (1. Stock)
Offenbacher Straße 9
63128 Dietzenbach

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr10.00 bis 13.00
14.00 bis 18.00
Do10.00 bis 13.00
14.00 bis 20.00
Sa10.00 bis 14.00

In der Sparkasse Langen-Seligenstadt
Ludwigstraße 29
63110 Rodgau

Öffnungszeiten:
Mo, Di09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Frankfurter Straße 100
63500 Seligenstadt

Öffnungszeiten:
Mi, Do08.30 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Durchblick in Sachen Energieeffizienz

Energieausweis für Gewerbeimmobilen

Für Gebäude, die Sie gewerblich nutzen, sind Energieausweise vorgeschrieben. In viel frequentierten öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, ist der ausgestellte Energieausweis an einer auffälligen und für die Öffentlichkeit gut sichtbar aufzuhängen. Dessen Nutzen liegt auf der Hand: Er macht den Energieverbrauch von Gebäuden vergleichbar und verschafft Ihnen darüber rasch Klarheit. So können Sie z.B. schon vor dem Kauf einer Immobilie deren tatsächliche Energiekosten feststellen. Und mit der energetischen Qualität eines Gebäudes identifizieren Sie zugleich Einsparpotenziale.

Kosten & Bestellung

Der Verbrauchsausweis für Nicht-Wohngebäude kostet: 350 Euro (netto) / 416,50 Euro (brutto)

Zur Online-Bestellung

Verbrauchsdaten nicht zur Hand?

So können Sie diese bei der EVO anfordern:

Eigentümer und Hausverwalter können die Verbrauchsdaten für die 3 zurückliegenden Jahre schriftlich (per E-Mail) bei uns anfordern. Dieser Service ist für unsere Kunden kostenlos, wenn Sie den EVO-Energieverbrauchsausweis online bestellen. Bei weniger als 3 Wohnungen in einem Gebäude ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Einverständniserklärung der betroffenen Mieter/Eigentümer notwendig, die der Hausverwalter dem Schreiben an uns beilegen muss. Das Schreiben senden Sie bitte an folgende E-Adresse: effizienzberater@remove-this.evo-ag.de.

Liegt zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises für die jüngste Abrechnungsperiode noch kein Klimafaktor vor, so darf hierfür ersatzweise auf den jüngsten für den Standort des Gebäudes veröffentlichten Klimafaktor zurückgegriffen werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand Vom 7. April 2015.)

Hier finden Sie unsere AGB´s und das Widerrufsdokument.

Ihr Ansprechpartner
Oliver Graf
Energieeffizienz-Berater
Oliver Graf