13.01.2017
Energieaudit ist Pflicht
Kontrollen beginnen im Januar / Bei Versäumnissen drohen Bußgelder
Offenbach, Januar 2017. Der Stichtag liegt schon einen Monat zurück. Seit dem 5. Dezember 2016 muss jeder Großbetrieb ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nachweisen können. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind unter Umständen gesetzlich dazu verpflichtet. Von dieser Pflicht abgesehen, lohnen sich energetische Bestandsaufnahmen in jedem Fall, eröffnen sie doch mitunter erhebliche Sparpotenziale. Dennoch hat bisher nur die Hälfte aller betroffenen Firmen ein Audit durchgeführt. Unternehmen, die Bußgelder vermeiden wollen, sollten die spätestens bis April nachholen – etwa mit Hilfe der EVO.
Im Rahmen der vorgeschriebenen Audits, sollen alle vier Jahre, die Daten zum Energieverbrauch eines Unternehmens systematisch erfasst werden. Es geht darum, Potenziale zur Steigerung der Effizienz und zur Senkung des Verbrauchs zu identifizieren. Ein solches Audit bewertet also lediglich den energetischen Ist-Zustand eines Unternehmens und stellt kein Energiemanagementsystem dar.
Zu regelmäßigen Energieaudits sind alle Unternehmen verpflichtet,
- die mindestens 250 Mitarbeiter beschäftigen,
- die mindestens einen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von mindestens 43 Mio. Euro aufweisen,
- an denen die öffentliche Hand zu mindestens 25% beteiligt ist oder
- die zu einem Konzern gehören.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert seit diesem Januar stichprobenartig, ob die betroffenen Firmen ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen sind. Ein Versäumnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt ist. Unternehmen, die nachweisen können, dass sie das Audit – etwa aufgrund fehlender Beraterkapazitäten – nicht bis zum 5. Dezember 2016 abschließen konnten, erhalten einen Aufschub bis Ende April. Diese letzte Frist sollten auf jeden Fall alle Firmen nutzen, die bisher noch nicht auditiert sind haben.
Die EVO ist diesen Firmen gerne behilflich. Ihre Experten evaluieren zunächst, ob das Unternehmen überhaupt zu dem Audit verpflichtet ist. Falls ja, erfolgen fünf weitere Schritte – von der Datenerhebung über die Analyse bis zum Abschlussbericht. Genauere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der EVO und in der Online-Broschüre „EVO-Energieaudit“. Eine sinnvolle Investition ist das Audit allemal: Womöglich hilft es, ein Bußgeld abzuwehren, mit Sicherheit aber, künftig Energie zu sparen.
