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EVO ServicePunkte

Neben dem Bürgerbüro der Stadt Offenbach (Kaiserpalais)
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr08.00 bis 13.00
Do13.00 bis 18.00

Im Rathaus-Center (1. Stock)
Offenbacher Straße 9
63128 Dietzenbach

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Fr10.00 bis 13.00
14.00 bis 18.00
Do10.00 bis 13.00
14.00 bis 20.00
Sa10.00 bis 14.00

In der Sparkasse Langen-Seligenstadt
Ludwigstraße 29
63110 Rodgau

Öffnungszeiten:
Mo, Di09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Frankfurter Straße 100
63500 Seligenstadt

Öffnungszeiten:
Mi, Do08.30 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 17.00 Uhr

Teilnahmebedingungen

„Empfehlungsprogramm Fernwärme-Hausanschluss"

  1. Gegenstand der Aktion des Empfehlungsprogramms „Fernwärme-Hausanschluss“
    Im Rahmen des Empfehlungsprogramms „Fernwärme-Hausanschluss“ können Mieter (nachfolgend „Werber“ genannt) Eigentümer oder Hausverwalter für den Erwerb eines Fernwärme-Hausanschlusses der Energieversorgung Offenbach AG nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen werben.
  2. Voraussetzungen für die Teilnahme des Werbers
    Die Teilnahme an dem Empfehlungsprogramm "Fernwärme-Hausanschluss" steht ausschließlich Mietern (volljährigen Personen) offen und darf nicht gewerbsmäßig erfolgen. Der Werber ist nicht berechtigt, im Namen der Energieversorgung Offenbach AG aufzutreten. Es ist unerheblich, ob der Werber selbst Kunde bei der Energieversorgung Offenbach AG ist.
  3. Voraussetzungen für die Teilnahme des geworbenen Eigentümers/Hausverwalters
    Der Werber und der Geworbene dürfen nicht ein und dieselbe Person sein.
  4. Empfehlungslink
    4.1. Die Kundenwerbung erfolgt über ein Onlineformular, in das der Werber die eigenen Kontaktdaten sowie seine Bankverbindung zur Auszahlung der Prämie und die Kontaktdaten des Geworbenen einträgt (Vorname, Nachname, E-Mailadresse). Der Werbende erhält daraufhin eine E-Mail als Bestätigung der Aufnahme der Daten. Der Geworbene erhält eine E-Mail von der Energieversorgung Offenbach AG mit einem Link zur weiteren Datenabfrage. Diese Daten dienen als Grundlage für die Kontaktaufnahme durch die Energieversorgung Offenbach zu dem Geworbenen.​​​​​​​
    4.2.Der Werber ist verpflichtet, vor dem Versand des ausgefüllten Onlineformulars sicherzustellen, dass der Geworbene mit dem Empfang einer E-Mail der Energieversorgung Offenbach AG einverstanden ist. Für den Fall, dass der Geworbene Ansprüche gegen die Energieversorgung Offenbach AG aufgrund unaufgeforderter Zusendung von Werbung geltend macht, stellt der Werber die Energieversorgung Offenbach AG insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Zusendung der ungewollten E-Mail frei. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Werber aus diesem Sachverhalt behält sich die Energieversorgung Offenbach AG vor.​​​​​​​
    4.3. Für eine erfolgreiche Werbung nach dem Empfehlungsprogramm ist es erforderlich, dass der Geworbene das Onlineformular zur Kontaktaufnahme durch die Energieversorgung Offenbach AG vollständig ausfüllt und abschickt. Es ist zudem erforderlich, dass der Geworbene nicht bereits von einem anderen Werber für dieselbe Anschrift geworben wurde.
    Den Bonus erhält die Person, deren Empfehlung als erste zu einer Anfrage von Eigentümer oder Hausverwaltung bei der EVO führt.
  5. Sofortbonus für den Werber
    5.1. Die Prämie für einen geworbenen Eigentümer/Hausverwalter beträgt 30 Euro.
    5.2. Der Prämienanspruch des Werbers besteht nur, sofern  die von Ihnen empfohlene Person oder Hausverwaltung zu uns Kontakt aufnimmt und die Möglichkeit einer Fernwärmeversorgung geprüft werden kann. Die Auszahlung des Sofortbonus erfolgt durch die Energieversorgung Offenbach AG.
  6. Sie erhalten von uns eine Bestätigungs-E-Mail zu Ihrer Empfehlung. 

Energieversorgung Offenbach AG (EVO)
Andréstraße 71
63067 Offenbach am Main

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Grafik: EVO-Chatbot Eva
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