Heizungsmodernisierung? Verschenken Sie nicht Ihren Zuschuss!

Der Umstieg auf eine energieeffiziente Heizanlage wird vom Staat und anderen Stellen gefördert. Doch sich durch den Dschungel der Richtlinien, Formulare und Anträge zu kämpfen ist mühsam und hält viele davon ab, die möglichen Zuschüsse tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
Hier hilft der EVO Förderservice. Unsere Fördergeld-Profis ermitteln für Sie die maximale Fördersumme und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihres Zuschusses. Nachdem Sie den Vertrag mit Ihrem Heizungsbauer geschlossen haben, erstellen die Energieeffizienz-Experten im EVO Förderservice die notwendigen Bestätigungen für Ihren Förderantrag und für den Abruf der Fördergelder nach Einbau.
So viel ist drin – profitieren Sie vom maximalen Zuschuss!
Einen ersten Überblick über die mögliche Fördersumme bekommen Sie in unserer Förderübersicht.
Wichtige Information zum vorübergehenden Förderstopp der BEG-Förderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), einschließlich der Heizungsförderung, wurde am 08.07.2026 kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung vorübergehend ausgesetzt.
Die Förderung wird jedoch fortgesetzt – allerdings mit angepassten Fördersätzen. Nach aktuellem Stand können voraussichtlich ab dem 21.07.2026 wieder Förderanträge gestellt werden.

Und so einfach geht’s: In drei Schritten zur Förderung
An alles gedacht – was der EVO Förderservice für Sie übernimmt

Sie brauchen:
- einen vorliegenden Lieferungs- /Leistungsvertrag eines Fachhandwerkers Ihres Vertrauens für die Heizungsmodernisierung
Der EVO Förderservice:
- Erstellen der notwendigen Bestätigung zum Antrag (BzA)
- Erstellen der notwendigen Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Zusätzliche Beauftragung von Heizlastberechnung und Hydraulischem Abgleich möglich
- Unterstützung und Hilfe beim eigenständigen Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal
Der EVO Förderservice inklusive Onlinebeantragung spart jede Menge Zeit und Nerven und kostet Sie nur 289,- Euro inkl. MwSt.
Wichtig: Bereits vor Beantragung der Förderung muss ein Vertrag mit dem Fachbetrieb geschlossen werden. Verträge müssen dazu eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten.
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