Teilnahmebedingungen
„Empfehlungsprogramm Energielösungen"
- Gegenstand der Aktion des Empfehlungsprogramms „Energielösungen“
Im Rahmen des Empfehlungsprogramms „Energielösungen“ können Verbraucher (nachfolgend „Werber“ genannt) Neukunden für den Erwerb einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) oder Wärmepumpe der Energieversorgung Offenbach AG nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen werben.
Die Verfügbarkeit des Angebotes für PV-Anlagen oder Wärmepumpen an dem gewünschten Standort kann online unter https://www.evo-ag.de/angebote-tarife/photovoltaik oder https://www.evo-ag.de/angebote-tarife/waerme/waermepumpe abgerufen werden. - Voraussetzungen für die Teilnahme des Werbers
Die Teilnahme an dem Empfehlungsprogramm "Energielösungen" steht ausschließlich Verbrauchern (volljährigen Personen) offen und darf nicht gewerbsmäßig erfolgen. Der Werber ist nicht berechtigt, im Namen der Energieversorgung Offenbach AG aufzutreten. Es ist unerheblich, ob der Werber selbst Kunde bei der Energieversorgung Offenbach AG ist. - Voraussetzungen für die Teilnahme des geworbenen Neukunden
3.1. An dem Empfehlungsprogramm „Energielösungen“ dürfen nur Neukunden teilnehmen. „Neukunde“ i.S.d. Empfehlungsprogramms „Energielösungen“ ist, wer bei der Energieversorgung Offenbach AG erstmals einen Vertrag für die Installation einer PV-Anlage oder Wärmepumpe abschließt.
3.2. Der Werber und der Geworbene dürfen nicht ein und dieselbe Person sein. - Empfehlungslink
4.1. Die Kundenwerbung erfolgt über ein Onlineformular, in das der Werber die eigenen Kontaktdaten sowie seine Bankverbindung zur Auszahlung der Prämie und die Kontaktdaten des Geworbenen einträgt (Vorname, Nachname, E-Mailadresse). Der Werbende erhält daraufhin eine E-Mail als Bestätigung der Aufnahme der Daten. Der Geworbene erhält eine E-Mail von der Energieversorgung Offenbach AG mit einem Link zur weiteren Datenabfrage. Diese Daten dienen als Grundlage für ein Angebot für eine PV-Anlage oder Wärmepumpe durch die Energieversorgung Offenbach an den Geworbenen.
4.2. Der Werber ist verpflichtet, vor dem Versand des ausgefüllten Onlineformulars sicherzustellen, dass der Geworbene mit dem Empfang einer E-Mail der Energieversorgung Offenbach AG einverstanden ist. Für den Fall, dass der Geworbene Ansprüche gegen die Energieversorgung Offenbach AG aufgrund unaufgeforderter Zusendung von Werbung geltend macht, stellt der Werber die Energieversorgung Offenbach AG insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Zusendung der ungewollten E-Mail frei. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Werber aus diesem Sachverhalt behält sich die Energieversorgung Offenbach AG vor.
4.3. Für eine erfolgreiche Werbung nach dem Empfehlungsprogramm ist es erforderlich, dass der Geworbene der Energieversorgung Offenbach AG einen Auftrag zur Installation einer PV-Anlage oder Wärmepumpe erteilt. - Prämie für den Werber
5.1. Die Prämie für einen geworbenen Neukunden, der über einen Online-Auftrag nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 4.3 zustande gekommen ist, beträgt 200,- für eine installierte PV-Anlage oder Wärmepumpe. Ein Werber hat die Möglichkeit mehrere Neukunden bzw. mehrere Vertragsschlüsse mit einem Neukunden zu werben. Für jede installierte PV-Anlage oder Wärmepumpe eines Neukunden wird jeweils eine Prämie i.H.v. 200,- € bereitgestellt.
5.2. Der Prämienanspruch des Werbers besteht nur, sofern der Vertrag wirksam mit dem Geworbenen zustande gekommen ist, dies ist z.B. nicht der Fall, wenn der Geworbene den Vertrag wirksam widerrufen hat oder vom Vertrag zurückgetreten ist.
Die Auszahlung der Prämie erfolgt durch die Energieversorgung Offenbach AG nach Zahlung der Rechnung für die Installation der Anlage durch den Neukunden.
Energieversorgung Offenbach AG (EVO)
Andréstraße 71
63067 Offenbach am Main