EVO Kundenservice
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Weitere Antworten auf häufige Fragen.
- Rechnung, Zähler und Zählerstand und An-/Abmeldung
- Rechnung & Vertrag
- Ich habe einen QR Code auf meiner Rechnung - was bedeutet das?
Der QR Code auf Ihrer Rechnung ermöglicht es Ihnen, Ihre Rechnung einfach und komfortabel via Online Banking-App zu zahlen. Rufen Sie dazu Ihre App auf, wählen die Funktion "Überweisung" aus und im Anschluss "Fotoüberweisung" oder "QR Code scannen" (Funktionalität ist abhängig von Ihrem Bankinstitut). Fotografieren Sie den Code mit der Kamera Ihres Smartphones. Im nächsten Schritt werden alle für die Überweisung nötigen Informationen übermittelt. Wenn alles passt, können Sie die Überweisung wie gewohnt fertigstellen.
- Ich möchte meinen Vertrag kündigen. Wie geht das?
Ziehen Sie um? Passt Ihr Tarif nicht mehr zu Ihnen? Oder haben Sie sich über uns geärgert?
- Ich verstehe meine Rechnung nicht. Wo finde ich eine Erklärung?
Auf unserer Internetseite www.evo-ag.de/musterrechnung finden Sie dazu genaue Erläuterungen. Bei weiteren Unklarheiten wenden Sie sich einfach an unsere kostenfreie Kundenberatung: www.evo-ag.de/kontakt.
- Warum ändert sich der Zeitpunkt meiner Jahresabrechnung?
Wenn ein Netzbetreiber seine Ablesezeitpunkte ändert, muss die Energieversorgung Offenbach AG auch den Zeitpunkt der Verbrauchsabrechnung anpassen. In einem solchen Fall kann es vorkommen, dass sie eine Ableseaufforderung und Abrechnung zu einem ungewohnten Zeitpunkt erhalten.
Ein Beispiel:
Sie erhalten Ihre Abrechnung jährlich im Oktober. Die Ablesung erfolgt normalerweise zum 31.09. Der Ablesezeitpunkt des Netzbetreibers wird auf den 31.12. eines jeden Jahres verlegt. Dann erfolgt nach der regulären Ablesung im September und Rechnungsstellung im Oktober, eine erneute Ablesung im Dezember und sie erhalten bereits im Januar eine erneute Abrechnung. Der Abrechnungszeitraum umfasst dann nicht wie sonst ein Jahr sondern lediglich drei Monate. Ab der erneuten Abrechnung im Januar erhalten Sie dann ihre Jahresverbrauchsabrechnung wieder im jährlichen Rhythmus und zwar immer Anfang Januar.Bei geringfügigen zeitlichen Verschiebungen erfolgt keine Doppelabrechnung, sondern die Ablesung/Abrechnung erfolgt leicht verfrüht bzw. verspätet, so dass der abgerechnete Zeitraum keine 12 Monate umfasst sondern leicht unter oder leicht über einem Jahr liegt.
- Warum wurde meine Rechnung mit einem geschätzten Zählerstand erstellt?
Für eine Schätzung auf Basis Ihrer früheren Verbrauchsdaten kann es zwei Gründe geben:
- Der Ablesedienst hat Sie nicht erreicht oder konnte an Ihrer Verbrauchsstelle keinen Zählerstand ablesen.
- Der Zählerstand wurde uns nicht (rechtzeitig) per Ablesekarte, Telefon, Internet oder persönlich mitgeteilt.
- Warum zahle ich nur 11 Abschläge, obwohl das Jahr 12 Monate hat?
Sie zahlen pro Jahr nur 11 Abschläge, da im 12. Monat Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erstellt wird. Deren Betrag entspricht idealerweise einer Abschlagszahlung.
- Was passiert, wenn die Daten für die Überweisung durch den QR Code nicht korrekt übertragen wurden?
Direkt neben dem QR Code sehen Sie übersichtlich alle relevanten Informationen, die der Code übertragen soll. So können Sie mit einem kurzen Abgleich sicherstellen, ob die Übermittlung geklappt hat. Wenn nicht, können Sie die Informationen selbstverständlich korrigieren.
- Welche Informationen werden mit dem QR Code übertragen?
Der QR Code beinhaltet alle nötigen Informationen, damit die Überweisung fachgerecht getätigt wird. Dazu gehören:
- Zahlungsempfänger
- IBAN
- BIC
- Betrag
- Verwendungszweck- Wie bezahle ich mit dem QR Code meine Rechnung?
Öffnen Sie Ihre Online Banking-App und wählen die Funktion "Überweisung". Im nächsten Schritt wählen Sie "Fotoüberweisung" oder "QR Code scannen", fotografieren dann den QR Code mit Ihrer Smartphone Kamera und können im Anschluss Ihre Überweisung wie gewohnt fertigstellen.
Hinweis: nicht jede Bank unterstützt das Scannen von QR Codes, in manchen Fällen wird ein Foto der gesamten Rechnung benötigt, um die Überweisungsfelder zu befüllen.- Wie kann ich als EVO-Kunde einen Produktwechsel durchführen?
1. Geben Sie im Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein.
2. Klicken Sie auf „Tarif berechnen“.
3. Wählen Sie Ihren Tarif aus und klicken Sie auf „Jetzt abschließen“.
4. Es öffnet sich ein neues Fenster - Wählen Sie „Produktwechsel“ und klicken Sie auf „Weiter“.
5. Geben Sie im nächsten Schritt Ihre Kundendaten und Ihre Vertragskontonummer ein. Ihre Vertragskontonummer finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder im Anschreiben, falls Sie ein Angebot von uns erhalten haben.
6. Schließen Sie die Bestellung ab.
Tipp: Falls Sie unseren EVO Onlineservice nutzen, können Sie sich auch einfach hier anmelden und Ihren Tarif bequem wechseln. Der Vorteil: Sie müssen nicht alle Kundendaten erneut eingeben.
- Wie kann ich meine Abschläge ändern?
Sie können Ihre Abschläge für den jeweiligen Vertrag ändern – wenn Sie mehrere Produkte unter einem Vertragskonto beziehen, ändert sich dadurch automatisch auch Ihr Gesamtabschlag.
Bitte klicken Sie auf den Reiter des jeweiligen Vertrages und tragen gleich oben Ihren gewünschten Abschlag ein. Wir bitten um Verständnis, dass die Möglichkeit zur Reduzierung Ihres Abschlages automatisch begrenzt ist.
- Wie sicher ist das Bezahlen mit dem QR Code?
Die Bezahlung mithilfe des QR Codes ist genauso sicher wie eine normale, händische Überweisung, die Sie sonst ausführen. Der QR Code erleichtert Ihnen den Ablauf, da alle Informationen ohne händisches Eintragen übermittelt werden. Dabei werden nur solche Informationen übertragen, welche für die Überweisung erforderlich sind.
- Wieso ist mein Abschlag so hoch/niedrig?
Der monatliche Abschlag errechnet sich
- entweder aus den Verbrauchswerten, die Sie uns beim Einzug angegeben haben
- oder aus den bisherigen Verbrauchdaten Ihrer Abnahmestelle.
Anhand des Zählerstands kann der Abschlag jederzeit neu berechnet werden.
- Reduzierung der Mehrwertsteuer
- Muss ich als Kunde wegen der Senkung der Mehrwertsteuer etwas tun, um den geringeren Mehrwertsteuersatz abgerechnet zu bekommen?
Nein, Sie müssen nichts tun, um von der temporären Mehrwertsteuersenkung zu profitieren. Die reduzierten Steuersätze, die vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten, werden automatisch auf Ihrer nächsten Jahresrechnung berücksichtigt.
- Muss ich wegen der Senkung der Mehrwertsteuer zum 01. Juli und zum 31. Dezember meinen Zählerstand ablesen?
Nein, Sie müssen Ihren Zählerstand nicht zu den Stichtagen der befristeten Mehrwertsteuersenkung ablesen. Für diesen Zeitraum wird auf der nächsten Jahresrechnung der Verbrauch automatisch aufgeteilt. Auch Ihr regulärer Ablesezeitpunkt bleibt von der Steuersenkung unberührt.
Selbstverständlich können Sie aber jederzeit Ihre aktuellen Zählerstände ablesen und im EVO OnlineService dokumentieren.- Wird die Energieversorgung Offenbach die Reduzierung der Mehrwertsteuer in vollem Umfang an die Kunden*innen weitergeben?
Ja, die Anpassung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% bzw. 7% auf 5% wird in vollem Umfang weitergegeben. Dies betrifft alle Lieferprodukte der Sparten Strom, Gas, Wärme und Wasser.
- Wird mein monatlicher Abschlagsbetrag zur Senkung der Mehrwertsteuer angepasst?
Ihr monatlicher Abschlag wird nicht angepasst. Der Bruttobetrag bleibt somit identisch. Durch die reduzierten Steuersätze, die vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten, ergibt sich in diesem Zeitraum jedoch ein erhöhter Nettobetrag, der wie gewohnt mit dem Verbrauch auf der nächsten Jahresrechnung verrechnet wird.
- Umzug (An- und Abmeldung)
- Ich möchte zur EVO wechseln. Wie funktioniert das?
Sie erteilen uns bei der Anmeldung eine Vollmacht, mit der wir den Vertrag bei Ihrem derzeitigen Versorger kündigen und die Netznutzung beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Wegen der vorgeschriebenen Trennung von Vertrieb und Netz sind diese beiden Schritte notwendig. Versorger und Netzbetreiber sind verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen auf eine Kündigung oder Anmeldung zu antworten. Daher kann ein Wechsel im Normalfall – das heißt: wenn Sie Strom oder Gas im Rahmen der Grundversorgung beziehen – bis zu 8 Wochen dauern. Bei einem Sondervertrag sind Restlaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten. Sollte die Restlaufzeit Ihres Vertrags mehr als 3 Monate betragen, informieren wir Sie gern über weitere Möglichkeiten.
Übrigens: Erhöht Ihr derzeitiger Versorger die Preise, können Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Wurde diese Kündigung vom Versorger akzeptiert und die Netzanmeldung vom Netzbetreiber bestätigt, können wir Sie schon bald als neuen Kunden begrüßen. In jedem Fall informieren wir Sie schriftlich.
- Ich ziehe in einen Neubau. Was muss ich beachten?
Bei einem Neubau kann es sein, dass der Zähler noch nicht sofort bei uns registriert ist. Das kann bis zu 6 Wochen dauern. Keine Sorge, sobald der Zähler bei uns hinterlegt ist, können wir Ihre Anmeldung gemeinsam vornehmen.
- Ich ziehe nach Offenbach. Wie werde ich EVO-Kunde?
Nach Ihrem Einzug melden wir Sie gerne zum Einzugsdatum an - oder rückwirkend bis zu 6 Wochen. Wichtig ist, dass Sie noch keinen Strom- oder Gasvertrag bei einem anderen Energieversorger abgeschlossen haben.
Einfach hier Ihren Wunschtarif auswählen und die Bestellung abschließen.
Bitte beachten Sie: Der Abschluss eines Gas-Vertrages ist nur möglich, wenn Sie einen eigenen Gasanschluss in unserem Liefergebiet haben. Unsere Kundenberater helfen ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an.
Wir freuen uns auf Sie!
- Ich ziehe um und möchte Kunde bei der EVO bleiben. Was muss ich tun?
Ziehen Sie in die Stadt Offenbach?
Dann haben wir genau das Richtige für Sie: Schauen Sie auf unserer Umzugswebsite vorbei und wählen Sie Ihren Wunschtarif aus. Außerdem finden Sie dort alles Wissenswerte rund um Offenbach.
Wählen Sie hier Ihren Wunschtarif für Offenbach.
Sie ziehen in den Kreis Offenbach und Umgebung?
Keine Sorge - auch hier haben wir das passende Angebot für Sie! Unter www.evo-ag.de wählen Sie einfach und bequem den für Sie passenden Tarif und schließen die Bestellung mit wenigen Klicks ab.
Wählen Sie hier Ihren Wunschtarif für den Kreis Offenbach und Umgebung.
Für alle Umzüge gilt: Sie können Ihren Strom- und Gasanschluss bis zu 6 Wochen rückwirkend bei uns anmelden.
Bitte beachten Sie: Der Abschluss eines Gas-Vertrages ist nur möglich, wenn Sie einen eigenen Gasanschluss in unserem Liefergebiet haben. Unsere Kundenberater helfen ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an.
Wir freuen uns über Ihre Treue zur EVO!
- Ich ziehe um und möchte meinen Vertrag kündigen. Was muss ich tun?
Wenn Sie ausziehen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats. Zur Kündigung und Schlussrechnung Ihres Vertrages schicken Sie uns bitte das Abmeldeformular (Übergabeprotokoll) mit Ihrem Zählerendstand zu. Sie können das Übergabeprotokoll auch gemeinsam mit dem Nachmieter/-eigentümer ausfüllen. Damit wird er angemeldet und Ihr Vertrag beendet.
Sie können natürlich auch einen neuen Vertrag für Ihr neues Zuhause bei uns abschließen. Dafür wählen Sie Ihren Wunschtarif und bestellen ihn für die neue Adresse.
- Kann ich Strom und Gas bereits anmelden, wenn der bisherige Mieter / Eigentümer noch anmeldet ist?
Das ist kein Problem. Nutzen Sie unser Übergabeprotokoll, so können wir den vorigen Kunden abmelden, falls er oder sie noch nicht dazu kam.
- Was mache ich, wenn mein neuer Zähler gesperrt ist?
Ihr Zähler ist gesperrt? Keine Sorge, das bekommen wir gemeinsam wieder hin – unsere Kundenberatung hilft Ihnen gerne weiter: www.evo-ag.de/kontakt.
- Welche Daten muss ich für die Anmeldung von Strom und Gas bereithalten?
Für die Anmeldung von Strom und Gas in Ihrem neuen Zuhause benötigen wir bitte folgende Daten:
• Persönliche Daten
• Einzugsdatum
• Zählernummer
• ZählerstandFalls Sie schon Kunde bei uns sind, halten Sie bitte auch Ihre Vertragskontonummer (achtstellige Nummer, beginnend mit 9xxxxxxx) oder Geschäftspartnernummer (siebenstellige Nummer, beginnend mit 7XXXXXX) bereit.
Sie möchten ein Gewerbe anmelden? Gerne! Dafür benötigen wir bitte einen Nachweis, den Sie uns per E-Mail an kunden@remove-this.evo-ag.de bequem zusenden können.
- Wie lange dauert ein Wechsel?
Versorger und Netzbetreiber sind verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen auf eine Kündigung oder Anmeldung zu antworten. Im Normalfall – das heißt: wenn Sie Strom oder Gas im Rahmen der Grundversorgung beziehen – dauert ein Wechsel 14 Tage. Bei einem Sondervertrag sind Restlaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten. Sollte die Restlaufzeit Ihres Vertrags mehr als 3 Monate betragen, informieren wir Sie gern über weitere Möglichkeiten.
Übrigens: Erhöht Ihr derzeitiger Versorger die Preise, können Sie Ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Wurde diese Kündigung vom Versorger akzeptiert und die Netzanmeldung vom Netzbetreiber bestätigt, können wir Sie schon bald als neuen Kunden begrüßen. In jedem Fall informieren wir Sie schriftlich.
- Zähler & Zählerstand
- Wann erfolgt ein Zählerwechsel?
Ein Zählerwechsel erfolgt in Abständen zwischen 8 und 15 Jahren. Der zuständige Netzbetreiber kontrolliert regelmäßig die Eichgültigkeit der Messeinrichtungen. Dafür übergibt er einige Geräte der verschiedenen Produktionsserien zur Prüfung an das Eichamt. Stellt dieses fest, dass keine Abweichung vorliegt, verlängert sich automatisch die Eichgültigkeit aller nicht ausgebauten Zähler der gleichen Serie. So kann ein Zähler auch einmal 20 bis 30 Jahre in einer Verbrauchsstelle installiert bleiben.
- Wann kann/muss mein Zähler geeicht werden?
Grundsätzlich wird ein Zähler geeicht, wenn seine Eichgültigkeit erlischt. (Siehe: Wann erfolgt ein Zählerwechsel?)
Ausnahme: Stellt ein Kunde die Funktionstüchtigkeit des Zählers wegen massiver Störung infrage, wird dieser zur Überprüfung ans zuständige Eichamt geschickt.
- Wann muss / kann ich einen Zählerstand mitteilen?
Wir benötigen Ihren Zählerstand einmal jährlich zur Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung sowie wenn Sie einziehen, ausziehen oder Ihren Versorger wechseln. Während Ihrer Vertragslaufzeit wird der Zählerstand jährlich von einem unserer Mitarbeiter abgelesen.
Wussten Sie, dass Sie Ihren Zählerstand auch ganz bequem über den EVO OnlineService melden können?
Hier geht’s zum Login: https://onlineservices.evo-ag.de/
- Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?
Dazu stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen:
- Falls Sie schriftlich zur Zählerablesung aufgefordert werden, können Sie uns die Antwortpostkarte kostenfrei per Post zuschicken.
- Nutzen Sie die Online-Option und tragen Sie den Zählerstand in Ihrem Account unseres Online-Portals ein: onlineservices.evo-ag.de
- Rufen Sie einfach das Kontaktformular auf unserer Internetseite auf und schicken Sie den Zählerstand online ab: www.evo-ag.de/kontakt
- Natürlich können Sie uns den Zählerstand auch telefonisch mitteilen, unter der EVO Servicenummer 069/8088 0999
- Wie lange ist mein Zähler eichgültig?
Die Eichgültigkeit währt je nach Produktionsserie und Sparte 8 bis 15 Jahre. Genauere Infos erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber, in Offenbach über https://www.energienetze-offenbach.de.
- Wo finde ich die Zählernummer und den Zählerstand und wie lese ich ihn richtig ab?
Erläuterungen dazu finden Sie auf der Internetseite unserer Netzgesellschaft Energienetze Offenbach. Dort werden alle Zähler mit entsprechender Abbildung erklärt.