EVO Garant
Ihr Stromtarif mit extra langer Preisgarantie
Preisgarantie
Der Bruttoverbrauchspreis enthält einen zeitlich befristeten Festpreisanteil sowie variable Preisanteile. Variable Preisbestandteile sind nicht von der Preisgarantie umfasst. Dies sind die staatlich veranlassten Preisbestandteile: KWKG-Zuschlag, Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Umlage gemäß § 17f Abs. 5 EnWG, EEG-Umlage, Abschaltumlage, Stromsteuer und Umsatzsteuer. Die Kosten des Messstellenbetriebes sind ebenfalls nicht von der Preisgarantie umfasst. Insgesamt beträgt der von der Preisgarantie erfasste Preisanteil rd. 51 % des Bruttopreises. Preisanpassungen aufgrund von Änderungen der variablen Preisanteile erfolgen während der vertraglich vereinbarten Zeit der eingeschränkten Preisgarantie nach Maßgabe der Ziffer 3.7 der Stromlieferbedingungen. Von der eingeschränkten Preisgarantie nicht umfasst sind zukünftige neue Steuern und Abgaben oder sonstige hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastungen.
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